Aussentreppe Reihenhaus

Frage: Hallo, ich möchte eine Stahl-Aussentreppe in das 1.OG anbringen, um einfacher in den Garten zukommen (EG ist vermietet; der Weg wäre somit nur durch den Keller möglich). Es handelt sich um Reihenmittelhaus in NRW. Die Treppe hätte einen Abstand zum Nachbargebäude von ca. 1m und ragt ca. 5m in den Garten hinein. Ist diese Montage ohne oder nur mit Zustimmung des Nachbarn möglich?

Antwort: Wenn die Treppe noch auf dem, bei einem Reihenhaus ja ohne Grenzabstand, zu bebauenden Bereich des Grundstücks liegt, sollte nichts dagegen sprechen.
07. Oct 2009   | Email | Nach oben
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Stuetzmauer BW

Frage: Vorhaben Garten Stützmauer zur Befestigung und Aufschüttung des Grundstücks Höhe zwischen 150 und 200 cm in Baden-Württemberg. 1.verstehe ich es richtig, dass nach der Landesbauordnung in Baden-Würrtemberg die Errichtung einer Stützmauer verfahrensfrei ist und somit keiner Genehmigung bedarf? 2. Spielt die Länge der Mauer hierbei keine Rolle? 3. Darf die Mauer auch selbst erstellt werden? 4. Bedarf es eines Statischen Nachweises oder Standsicherheitsnachweis bzw. wann ist ein solcher grundsätzlich erforderlich? 5. Muss solch eine Mauer zwingend eine Drainage haben – ich glaube in manchen Gebieten ist eine Drainage wegen der Wasserabführung (Trockenlegung) gar nicht erlaubt. Ich danke für Ihre kurze Ausführungen

Antwort: Stimmt, Stützmauern sind in BW bis 2m Höhe verfahrensfrei. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter
24. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Bauliche Anlage BW

Frage: laut LBO darf eine Stützmauer 2m Höhe haben, damit diese keine bauliche Anlage ist. Wie sieht es aus, wenn auf die Stützmauer noch ein Zaun (Einfriedung) zur Absturzsicherung angebracht werden soll? Die Einfriedungshöhe/Abstand regelt das NRG bzw. die Ortsbausatzung. Entsteht zusammen (Stützmauer und Zaun) eine bauliche Anlage, wenn man dann über die 2 Meter kommt? Braucht man dann in diesem Fall eine Baugenehmigung oder sind Stützmauer und Zaun zwei getrennte Sachen? Wenn ein Drahtzaun gesetzt wird, ist dann die Höhe unrelevant oder kommt immer die 2 Meter-Regelung in Betracht? Kann also ein Zaun unter der Beachtung des NRG bzw. Ortsbausatzung auf die Stützmauer gesetzt werden, solange die 2 Meter nicht überschritten werden?

Antwort: Wie kommen Sie denn darauf, dass eine Stützmauer keine bauliche Anlage ist? Sie ist eine, wie auch ein Zaun, egal wie hoch er ist.
24. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Abstandsflaechen NRW

Frage: Möchte in NRW an meiner Wohnung im 2.Stock einen Balkon anbauen. Das Haus hat einen Abstand von 3,7 m zur Nachbargrenze. Da mein Nachbar keine Baulast eintragen möchte ,muß ich den Grenzabstand von 3,00 zur Nachbargrenze einhalten .Geplante Balkontiefe demnach 0,7m. Nun sagte mir aber ein MA des Bauamtes ,das diese 3 m nicht zählen würden. an müßte die Geländeroberkante *0,8 der Bautiefe zuschlagen und würde dann keinen ausreichenden Grenzabstand mehr ergeben. Ist das wirklich so ??

Antwort: Die Abstandsfläche beträgt in NRW prinzipiell 0,8 der Wandhöhe, mindestens aber 3m. Ab einer gewissen Wandhöhe wird´s eben mehr. Siehe Landesbauordnung (BauO NRW) unter
24. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Gaube ohne Genehmigung BW

Frage: wir wohnen in EM in Bawü in einem RH. Alle unsere Nachbarn haben Dachgauben zur Gartenseite, wir nicht. In den Anlagen der Stadt zu den Richtlinien des Baugebiets sind Dachgauben grundätzlich erlaubt. Kann ich ohne Bauantrag ein Dachgaube einbauen? Falls nein, Was kann passieren ,wenn ich es trotzdem mache?

Antwort: Gauben sind in Baden-Württemberg nicht genehmigungsfrei. Somit benötigen Sie einen Bauantrag.
20. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Abstand Balkon NRW

Frage: Köln. Ich habe einen Entwurfsplan eines Architekten für den nachträglichen Anbau von Metall-Balkonen für das Nachbarhaus zum Garten hin zur Ansicht bekommen. Das Haus ist das Gleiche wie unseres (Baujahr 1922). Keller mit ebenerdigen Gartenausgang. Erdgeschoss mit ebenerdiger Ausgang nach vorne zur Strasse. I.Etage. II.Etage Dachgeschosswohnung mit zwei Gauben. Erdgeschoss und I.Etage sollen je einen 1.50 Meter tiefen durchgehenden 8.10 Meter breiten Balkon bekommen. Der Abstand der Balkone zu unserem Haus beträgt dann noch 1.20 Meter. II. Etage soll einen 1 Meter tiefen und 1.40 breiten Gauben- "Ausgang" bekommen. Meine Frage: wie weit muss der Abstand der Balkone von unserem Grundstück eingehalten werden? Gibt es Vorschriften für den nachträglichen Anbau von Balkonen? Die Nachbarn können dann von dem 1.50 Meter tiefen Balkon in unsere Wohnungen einblicken. Für Ihr Bemühen vielen Dank!

Antwort: Wenn ich das mal zusammenzähle, dann komme ich auf einen Abstand zwischen den Häusern von 2,70m. Dies ist ja an sich schon viel weniger als die eigentlich geforderten 3m zur Grundstücksgrenze auf jeder Seite.
20. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Traufhoehe Carport

Frage: ich habe beim Bauamt DN einen Carport beantragt, zwischen meinem Haus bis zur Nachbargrenze sind 5,10m. der Carport soll 3,50 lg. und 3,30 br. mit einer Traufenhöhe von 3,40 werden. Habe aber das Gelände für den Carport um 0,80m abgegraben. Liege also jetzt 80 cm unter dem übrigen Grundstücksniveau. Das Bauamt hat die Traufenhöhe abgelehnt, weil immer von der vorhandenen Grundhöhe auszugehen ist, das Abgraben hätte ich mir ersparen können. Ist das so? Recht vielen Dank für Ihre Bemühungen

Antwort: Nein, das ist nicht so. Dafür gibt es keine allgemeingültige Definition.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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Statik und Bauantrag nachreichen

Frage: Ich habe an meine Hauswand ein Carport selbst gebaut zuvor waren auf diesem bereich 2 KFZ Stellplätze im Bauantrag genehmigt worden nach ca. 3 Jahren habe ich dann, eine kurze Mitteilung an die Bauaufsicht geschikt und mitgeteilt dass ich vor habe ein Carport mit anschließendem abgeschlosenem bereich(Werkzeuglager nicht größer als 40m3 sein wird) zu errichten und habe dann mein selbst errichtete Carport Hergestelt ich habe den Gesimskasten an der Hauswand demontiert und an die Balken vom Haus die Träger balken der stärke 8cm breit und 14cm hoch mit 4 stück 12mm dick und 180mm Lange verzinkte Schrauben an das Hauswand anliegend Montiert mit Abstand des Hausdach Balken diese sind ca. 60-70 cm abstände voneinnander Montiert auf der gegen überliegende Grundstückgrenze habe ich dann die Träger Pfsosten aus 4x 12mm Stahl verstärtk und aus Beton hergestellt die Schalung der Betonpfeiler sind aus 25x30cm Pflanzkübel aus dem Baumark übereinnander gestapelt und sind 2 Meter hochgeworden und sind 90cm ins boden fest verankert und einbettoniert die abstände sind 168cm bis teilweise 222cm voneinnander entfernt positioniert da drauf liegt ein Trägerbalken der Stärke 9cm breite und 14cm höhe, als Belastung habe ich errechnet das einzelne Trägerbalken ca.600kg pro m2 tragen kann und die an Hauswand anliegende Balken die an das Hausdachkonstruktion an die Dachbalken befestigt sind haben ein Abstand (Lichteweite) von, gemessen vom Hauswand sind es 450cm und vom Hausdachbalken wo das Gesimskasten war ca 390cm und habe dann eine Belastung von ca 90kg pro m2 errechnet und der Carport ist teilweise mit Dachziegel bedeckt das heist von Hauswandseite sind 3 reihen Dachziegel, de r ursprüngliche Dach verlängert worden und in der mitte 180cm Well PVC Sinus 78/16 Klarsicht durchgehend montiert worden so das Tageslicht rein kommen kann und am unteren bereich zum Grundstücksgrenze an den Pfeilerbereich sind es mit 5 Reihen Dachziegel durchgehend bedeckt worden, nun bin ich mit der ganzen Dachbedeckungs arbeiten fertig geworden und wolte den raum also die 40m3 Geschlossenen Raum teilen und da kamm der Bauaufsicht unangemeldet und hat Baustop Verfügung angehängt und mitgeteilt dass ich bis zum 07.09.09 die Stätik für den selbsterrichteten Carport mit anschließendem Bauantrag stellen soll und hat mich darauf Informiert dass ich ca 75m3 bedeckte bereich mit Hausdachverlängerung errichtet habe und solle zur Prüfung die Statik dazu nachreichen. Jetzt kommen wir auf die Frage: es war von meiner seite aus ein Missverständnis entstanden so das ich gedacht habe dass ein Raum am Anschluß vom Carport mit Tür 40m3 ohne Baugenehmigung errichtet werden kann, und es hieß ein Überdachter Bereich bis 40m3 sei Genehmigungs frei zu errichten, kann ich meine selbst errechnete Statik an die Bauaufsicht schicken mit einzelnen Belastungs bereichen wo ich es selbst errechnet habe und die Träger Balken auch mit Kopfbänder und verstärkungs Winkeln und so die Bilder wie ich es befestigt habe damit ich Kosten ersparen kann, weil die werden so oder so gegen rechnen wenn ein Statiker es vorrechnet oder sollte ich es darauf ankommen lassen. Die Bauaufsicht war schon da und hat sich intensiv meine Konstruktion angegukt und es ist ja auch fertig geworden bis auf raum Aufteilung es ist Regen dicht und ist wirklich Sehr Stabil hergerichtet worden ich habe sogar die einzelnen Dachziegel und Dachlatten in 4cmx6cm stärke nicht mit Nägeln sondern mit 6x80mm Schrauben an die Träger Balken befestigt, ansonsten haben die noch auf die 9 Meter am Nachbargrenze hingewiesen meine Nachbar aber hat nichts dagegen wegen der 11 Meter (Upss) die ich am Grundstückgrenze bedeckt(Meine Grundstückgrenze an dieser seite beträgt 14,5 mete r, also ist auf meiner Grundstück) habe zur Not würde ich die 2 Meter offen lassen also Dachziegel und Well PVC demontieren und die Balken mit Kletterpflanzen bedeckt werden lassen ginge das oder gibt es ein Ausnahme Regelung wegen der 9 Meter Grenze. Vielen Dank im Voraus für Ihre Geduld und Antwort wenn Sie mir bis zum 07.09.09 antworten würden und mir informieren würden würde ich mich freuen.

Antwort: Tut mir leid. Bis zum 07.09. hat es leider nicht gelangt. Ich habe ziemlich viel zu tun und beantworte die Fragen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Da dauert es leider manchmal etwas länger.
19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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