Kellerboden tieferlegen

Frage: Wir haben über das letzte Jahr ein ca. 100 Jahre altes Haus umgebaut und saniert. Die Grundmauern wurden bereits isoliert. Allerdings tritt im Keller Feuchtigkeit durch den Boden (Pflastersteine). Bei der anstehenden Trockenlegung würden wir gerne die Höhe von 1,90m im Keller auf 2,50m durch Aushebung erhöhen. Ist dies überhaupt möglich und wenn ja, wie geht man da am besten vor?

Antwort: Möglich wird das wohl schon sein, wenn auch mit nicht unerheblichem Aufwand verbunden.
20. May 2009   | Email | Nach oben
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Holzfeuchte Fassadenbretter

Frage: Thema: Vorhangfassade mit Holz. Ich könnte für dieses Vorhaben sehr günstig Lärchenbretter bekommen, allerdings sind diese 'sägefrisch' d.h. nicht getrocknet. Meine Frage ist nun, ob es sinnvoll ist diese für eine Vorhangfassade zu benutzen, oder handle ich mir dadurch zu viele Probleme ein wie z.B. starke Risse durch das Schwinden des frischen Holzes. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Antwort: Ein Fassadenbrett ist kein tragendes Bauteil und kann auch später noch abtrocknen. Daher können Sie dabei schon eine höhere Feuchtigkeit als bei tragenden Teilen akzeptieren und die Bretter müssen auch nicht vorgetrocknet sein.
19. May 2009   | Email | Nach oben
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Stuetze im Dachgeschoss entfernen

Frage: In meinen Zimmer ist in der Mitte ein Stützbalken des Daches. Die Ausmaße sind 10x10cm. Wäre es möglich den zu entfernen? Oder wäre es besser den Balken auf den Dachboden abzusägen und dann den mit 2 anderen Stützbalken zu verbinden sie sind jeweils 2 Meter entfernt. Vielen Dank schon mal für ihre Mühen

Antwort: Eine Stütze der Dachkonstruktion sollten Sie auf keinen Fall leichtfertig entfernen, und schon gar nicht selbst Hand anlegen.
19. May 2009   | Email | Nach oben
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Kellerraum in Wohnraum umnutzen Sachsen

Frage: wir wohnen in einem Einfamilienhaus in Dresden. Unsere Wohnraumfläche erstreckt sich nur auf einer Etage und sie ist nicht sehr groß. Die Kids werden größer und nun möchten sie eigene Zimmer. Wir haben den Keller vor einigen Jahren schon gedämmt und mit Fußbodenheizung versehen. Da es früher mal eine Garage im Haus gab, haben wir auch große Fensteröffnungen und Teile des Hauses liegen nicht im Erdreich. Wir möchten nun zwei Zimmer schaffen, als Spiel und Aufenthaltsräume für unsere Kinder. Unser Problem liegt in der Raumhöhe, durch die Dämmung und die Fußbodenheizung haben wir nur eine Höhe von 2,05m. ... Brauchen wir für unser Vorhaben Genehmigungen oder werden bei einem Altbau (1970) auch Ausnahmen gemacht. Wer kann uns Hinweise und Auskunft erteilen.

Antwort: Zur Frage, ob Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung brauchen steht in der Sächsischen Bauordnung (SächsBauO) unter
19. May 2009   | Email | Nach oben
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Unterzuege fuer stuetzenfreien Raum

Frage: Wir haben ein Gebäude mit den Außenmaßen 18 auf 24m und müssen einen stützenfreien Raum im hinteren Bereich von 12 auf 18m gewährleisten. Nun sollen Stahlbetonträger in Richtung der 24m spannen, um die Platte in Querrichtung zu spannen und die Frontansicht (ebenfalls Queransicht) nicht durch die Ansicht der Träger zu stören. Uns wurde empfohlen, den stützenfreien Raum durch Unterzüge in Richtung der Träger im Abstand von 6m auszustatten, damit die Last von den oberen Geschossen und Wänden abgetragen werden kann. Nun sind wir uns nicht ganz im Klaren, wie das aussehen/funktionieren soll. Ersetzen die Unterzüge in dem Fall die mittleren Träger oder werden Unterzüge nur in Querrichtung der Träger angebracht? Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

Antwort: Ihrer e-mail-Adresse entnehme ich, dass Sie an der RWTH Aachen sind. Ich nehme mal an, Sie studieren dort Architektur und wissen bei einem Entwurf nicht weiter. Hoffe mal, die Antwort hilft weiter und kommt nicht zu spät vor der Abgabe/Präsentation.
19. May 2009   | Email | Nach oben
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Aussendaemmung bei Sanierung sinnvoll?

Frage: Wir modernisieren gerade unser Haus Baujahr 1953. Ist es sinnvoll zur Wärmeisolierung Dämmplatten an die Außenwand zu kleben? Nicht, dass uns die Bude vergammelt.

Antwort: Natürlich ist es nicht nur sinnvoll, sondern absolut angebracht, bei der Sanierung eines Hauses aus den 50-ern eine Außendämmung anzubringen.
18. May 2009   | Email | Nach oben
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Stuetzmauer auf Grenze

Frage: Wir haben unser Haus in Hanglage gebaut (BW). Um unser Haus dem Gelände anzupassen, befindet sich unser Kellergeschoss auf dem Niveau der unteren Strasse und der obere Teil des Gartens auf EG-Niveau. Der Nachbar, der jetzt über uns bauen will hat seinen Zugang von der oberen Strasse und will sein komplettes Grundstück eben haben. Dazu will er das Grundstück komplett auffüllen und um keinen Platz zu verlieren eine mind. 3 Meter hohe Mauer auf die Grundstücksgrenze setzen. Das Baurechtsamt hat laut seiner Aussage keine Bedenken gegen diese Mauer. Unsere Grundstückshöhe entspricht nahezu der vorgeschriebenen Höhe (max. 20cm darunter). Nun meine Fragen: Ist diese Mauer zulässig bzw. kann das Baurechtsamt diese genehmigen (trotz NRG §11)? Die Bezugshöhe des Nachbargrundstücks liegt ca. 3,5Meter höher als unsere. Hat dies irgendwelche Auswirkungen? Laut Bebauungsplan sind strassenseitig keine toten Einfriedungen zulässig. Heisst dies umgekehrt, dass an den anderen Grundstücksgrenzen beliebige tote Einfriedungen zulässig sind? Unsere Nachbarn hatten ein ähnliches Problem, aber dem darüberliegenden Nachbarn eine 2,5 Meter hohe Mauer an der Grundstücksgrenze zugestanden. Kann sich dies negativ für uns auswirken? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Antwort: §11 des Nachbarrechtsgesetzes (NRG) spielt hier keine Rolle. In §11 geht es, wie Sie sagen, um tote Einfriedungen. Die geplante Mauer des Nachbarn ist aber keine solche.
18. May 2009   | Email | Nach oben
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Gutachter einsparen

Frage: wir haben eventuell die Möglichkeit ein bereits saniertes Fachwerkhaus zu kaufen. Worauf kann ich als Laie achten, damit der Kauf nicht doch zur erneuten Sanierung führt. Das Haus hat einen Keller, einen Anbau, die Wände im Inneren sind alle verputzt und es ist nur eine Außenwand frei zu begutachten. Zwei sind verputzt und eine mit Holz verkleidet. Wenn ich als Laie schon irgendwie erkennen könnte, daß das Haus nicht ordentlich saniert ist, bräuchte ich keinen Fachmann in Anspruch nehmen. Den würde ich erst bemühen wollen, wenn ich meine das Haus wäre o.k. Kann mir vielleicht jemand helfen?

Antwort: Wo soll ich anfangen, wo soll ich aufhören. Wie soll ich die Situation beurteilen, ohne das Objekt zu kennen?
17. May 2009   | Email | Nach oben
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