Ausschreibung sinnvoll?

Frage: wir sind Miteigentümer an einem Neubau, dessen Balkone saniert bzw. abgerissen und erneuert werden sollen. Wir haben zwei KVAs erhalten. Der eine sagt, Abriss und Neuaufbau der Balkone kosten 5.700 Euro pro Stück, der andere veranschlagt 10.000 Euro (noch ohne Gerüst und Putzarbeiten, etc.). Der teurere KVA entstand aber auch, nachdem ein gerüst aufgebaut und Untersuchungen angestellt wurden. Wie können wir als Eigentümer eine Lösung finden, die vernünftig und kostengünstig ist? Sollte man eine Ausschreibung veranlassen? Herzlichen Dank für Ihren Rat,

Antwort: Selbstverständlich, falls Sie nicht Äpfeln mit Birnen vergleichen wollen. Beauftragen Sie einen Architekten mit Planung und Ausschreibung. Nur so werden Sie vergleichbare Angebote erhalten.
11. Jan 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Groesse Haus

Frage: Im Bebauungsplan zu meinem Grundstück (in BW) steht, dass ich ein Wohnhaushaus mit zwei Vollgeschossen bauen darf. Aufenthaltsräume, die sich in Geschossen befinden, die keine Vollgeschosse sind, müssen, samt zugehörigen Treppenräumen, mit ihren Umfassungswänden zur GFZ gerechnet werden. Die Anzahl der Geschosse ist nicht geregelt. Zwei Wohneinheiten sind erlaubt. Es handelt sich um ein reines Wohngebiet. Bitte prüfen Sie folgende Berechnungen. Grundstücksgröße: 433 m2 Grundfläche GRZ: 0,4 Das entspricht 173,2 m2 Ich möchte ein Haus mit zwei Vollgeschossen (EG und 1.OG) und einer Grundfläche von 14 x 8 m, also 112 m2 und an das Haus eine Garage mit 6,5 x 6 m, also 39 m2 bauen. Das Haus soll innerhalb des Baufensters errichtet werden. Die Garage ragt 0,7 m (4,2 m2) in die 3 m breite Abstandsfläche zum Nachbargrundstück. Es gibt daher immer noch 2,3 m Abstand. Wenn ich mich richtig informiert habe, darf ich mit Stellplätzen, Außentreppen, Zufahrten und Wegen die zulässige Grundfläche um 50% überschreiten. Haus + Garage 112 m2 + 39 m2 = 151 m2 < 173,2 Terrassen, die an das Haus angebaut werden, müssen zu 100% angerechnet werden, oder? Dann kommen 16 m2 dazu. Somit wären das 167 m2 die zu 100% gerechnet werden Die erhöhte Grundfläche ist dann 0,4 x 1,5 = 0,6 433 x 0,6 = 259,8 m2 259,8 m2 - 167 m2 = 92,8 m2 Bleiben 92,8 m2 für die zwei Stellplätze, die ich vor der Garage benötige (gefangene Stellplätze sind zulässig). Insgesamt benötige ich 4 Stellplätze (2 pro Wohneinheit und 2 sind auch geplant). Wenn ich die Stellplätze ca. 6 m x 5m groß mache, so werden hierfür 30 m2 abgezogen. Bleiben noch 62,8 m2 für z.B. Wege oder weiter Stellplätze. Geschoßfläche GFZ: 0,7 Das entspricht 303,1 m2 Die zwei Vollgeschosse haben jeweils 112 m2. Zusammen 224 m2. 303,1 m2 - 224 m2 = 79,1 m2 . Kann ich jetzt 79,1 m2 der Geschoßfläche im Dachgeschoß als Aufenthaltsräume nutzen wenn ich eine Loggia mit 112 m2 - 79,1 m2 = 32,9 m2 erstelle. Kann Ich dann mit einer Grundfläche des Dachgeschosses von 79,1 m2 rechnen auch wenn das Dach über die Loggia gebaut wird? Ist eine Loggia ein Aufenthaltsraum? Die Raumhöhe im DG ist weniger als ¾ der Grundfläche höher als 2,3m gemessen von Oberkante Fußboden DG zur Oberkante Dachhaut. Damit ist das Dachgeschoß kein Vollgeschoß, oder? Sind Bäder und Flure Aufenthaltsräume und wenn nicht kann ich deren Flächen zusammen mit den zugehörigen Umfassungswänden von den 32,9 m2 der Loggia abziehen? Also die Loggia kleiner machen? Die zulässige Traufhöhe (Wandhöhe) beträgt 7m. Diese möchte ich auch voll ausnutzen. Bei einer Dachneigung von 40 Grad und bei einer Dachgiebelwandbreite von 8 m ergibt sich, dass der First auf 10,36 liegt. Ist das zu hoch? Bis zu einer Wandhöhe von 7m sind sogar 45 Grad zulässig. Die Hälfte des Garagendaches möchte ich als Dachterrasse nutzen (ca. 20 m2). Ist das zulässig? Die Dachterrasse befindet sich innerhalb des Baufensters. Ist eine Überdachung dieser Terrasse erlaubt? Leider habe ich viele Fragen. Ich war bereits bei einem Architekten, da ich wegen der Finanzierung dringend wissen muss wie groß ich bauen darf. Leider konnte dieser mir bei diesen Fragen nicht richtig weiterhelfen. Wenn es Ihnen möglich wäre meine Angaben zu prüfen und die vielen Fragen zu beantworten wäre ich Ihnen sehr dankbar

Antwort: Mir ist nicht ganz klar, warum Ihnen der Kollege da nicht weiterhelfen konnte.
07. Oct 2009  Comments [0] | Email | Nach oben
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Raeume Himmelsrichtung

Frage: Hallo, wir sind gerade bei der Planung eines EFH. Unser Architekt schlägt vor den Hauseingang auf die Ostseite zu machen, um einen möglichst kurzen Weg von der Garage in das Haus zu haben. Die Küche wäre dann auf die Süd-Ost Seite ausgerichtet. Das Nachbarhaus auf der West-Seite ist aber sehr hoch (ca. 9m). Dies führt zur einer Verschattung der Hauswestseite ab dem späten Nachmittag bzw. frühen Abend. Daher überlegen wir die Garagen und auch den Hauseingang auf die Westseite zu machen. Die Küche würde dann nach Süd-Westen ausgerichtet sein. Gibt es Gründe aus Sicht der Architektur im Allgemeinen und einer energetisch sinnvollen Raumaufteilung die gegen den Hauseingang auf der Westseite sprechen?

Antwort: Prinzipiell gibt es schon gewisse Grundregeln, nach denen man die Räume anordnet. Aus energetischer Sicht, aber auch aufgrund der Lebensqualität.
24. Sep 2009  Comments [0] | Email | Nach oben
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Geschosshoehe und Traufhoehe

Frage: Hallo, wir wollen gern ein Haus bauen, dass aus 2 vollgeschossen + ausgebautem bewohnbaren Dachboden besteht. Ist das bei einer Traufhöhe von 5 m möglich? Trotz Recherche konnt ich das bisher noch nicht eindeutig herausfinden. Falls es nicht möglich ist, wie hoch muss die Traufhöhe sein? Vielen Dank im Voraus!

Antwort: Das hört sich nach grundlegenden Verständnisproblemen an.
29. Aug 2009  Comments [0] | Email | Nach oben
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Architekt fuer Einfamilienhaus

Frage: vielen Dank erstmal, für Ihren tollen Service :). Wir wollen ein Einfamilienhaus mit einem Architekten bauen. Den Architekt, den wir ausgesucht haben, fragt wie hoch soll er die Baukosten ansetzen, um sein Honorar zu berechnen. Meine erste Frage ist, ändert sich das Honorar, wenn die tatsächliche Baukosten unter bzw. über dem geschätzten Wert liegen? Frage zwei : er empfiehlt einen Vertrag über die ersten Zweiphasen und nicht die ersten drei Phasen abzuschließen. Unsere Sorge ist, wenn einer aus dem Vertrag aussteigen möchte , wird es sehr schwierig sein einen anderen Architekten, dafür zu erwärmen oder? Was ist normalerweise das übliche? Meine letzte Frage ist, der Architekt hat bisher nur Umbauten und Industriebauten gemacht. Sollte man trotzdem mit ihm ein Einfamilienhaus bauen wagen? vielen herzlichen dank

Antwort: Zuerst einmal finde ich es gut, dass Sie sich entschieden haben, mit einem Architekten zu bauen und nicht mit einem Bauträger, der Ihnen alles inklusive verspricht. Was dabei oftmals herauskommt, sieht man in jedem Neubaugebiet leider zuhauf.
16. Aug 2009  Comments [0] | Email | Nach oben
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Schnelle Antwort

Frage: habe ein Fachwerkhaus erworben und nun steht der Fensterwechsel an. Meine Frage ist nun folgende: Die neuen Isofenster sind 1.18 m hoch und 0,65 m breit (Rahmen). Die alten, einfachverglasten Finster haben die Maße 1,10 m hoch und 0,76 m breit IN EINEM HOLZRAHMEN EINGEBAUT, der von den Innenräumen bis nach Außen zwischen Balken eingebaut ist. Ich wolte diesen besagten Holzrahmen eigentlich nicht ausbauen. Meine Frage ist nun, wie ich die Zwischenräume rechts und links fülle zwischen diesem Rahmen und den neuen Fenstern und ob ich eher 8 cm nach unten oder nach oben die Wand öffnen soll um 9 cm, um das Fenster einbauen zu können? Oder soll ich den Holzrahmen ausbauen? Und wie fülle ich dann die Höhlräume zwischen den neuen Fenstern und dem Balken? Mauern oder Kannthölzer evtl.? Zur Info, von außen ist das Haus komplett verputzt. Könnten Sie mir bitte bitte schnell antworten, denn ich will noch heute das Baumaterial kaufen...

Antwort: Nein, können wir nicht. Es kommen viele Anfragen, alle werden gleich behandelt und daher in der Reihenfolge Ihres Eingangs in unserer leider begrenzten Freizeit unentgeltlich beantwortet.
27. Jul 2009  Comments [0] | Email | Nach oben
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Haus selber planen, was macht da der Architekt noch?

Frage: Wir möchten ein Haus nach eigenem Entwurf bauen lassen. Auf Basis unserer Zeichnung sollen Architekt und Statiker die Details ausarbeiten. Ich stelle mir vor, dass der Architekt sich "nur noch" um die Technik (Leitungen, Anschlüsse, Baumaterialien etc. und Übertrag der handschriftl. Zeichnung in ein entspr. professioneles Planungstool) kümmern muss. Welche Kosten fallen an? Müssen wir genauso viel zahlen, wie wenn der Architekt den Bau vollständig geplant hätte? Welche Leistungen kann der Architekt in Rechnung stellen?

Antwort: Ich hoffe, dass er Ihnen alle Kosten in Rechnung stellt.
13. Jul 2009  Comments [0] | Email | Nach oben
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In eigener Sache

Frage: Ich habe Ihnen vor einigen Tagen eine Anfrage geschickt. Können Sie schon abschätzen, bis wann Sie diese Beantworten können? Ich habe einfach die Sorge, dass bei einem (hoffentlichen!!!!) morgigen VFB-Sieg und der dann noch ausstehenden, nervenzerreibenden Woche, meine Frage untergeht.

Antwort: Ihre Frage wird trotz des soeben erfolgten VfB-Sieges nicht untergehen. Alle Fragen werden beantwortet. Allerdings würde ich mir doch etwas mehr Verständnis dafür erbitten, dass dies eben einige Tage dauern kann.
16. May 2009  Comments [0] | Email | Nach oben
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