Neue Werkplaene nach Umplanung

Frage: Wir haben bereits unser EFH in BW (Kreis LB) mit Quergiebel (Hausbreite: 10,35m, davon Quergiebel 3,45m breit)geplant. Aufgrund der Überlegung später eine Photovoltaikanlage aufs Dach zu setzen möchten wir den Quergiebel in ein Schleppdachgiebel ändern. Bedarf es hierzu eines Statikers und neuer Werkpläne?

Antwort: Selbstverständlich! Was glaubt Ihr, was wir (die Planer) hier machen? Kinderfasching, damit alles eben rechtlich seine Ordnung hat? Hätte es in Ihrem Fall dann auch nicht mehr ohne Umplanung, nur mal ganz am Rande.
13. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Bitte um Verzeihung

Wie mehr oder weniger eifrige Leser dieser Seite bereits festgestellt haben dürften, ebenso wie hoffentlich nicht übermäßig frustrierte Fragesteller der letzten Zeit, so ist hier seit Januar diesen Jahres recht wenig passiert, die Anfragen stapeln sich demnach bei mir bis unter die Decke.

Dies frustriert mich sehr, da ich die Seite ja mit dem Anspruch gegründet hatte, jedem Fragesteller möglichst schnell eine fachgerechte und möglichst umfassende Antwort zukommen zu lassen, die, möglichst, auch anderen eine Antwort auf ihre Fragen bieten sollte.

Am Anfang hatte ich auch die Hoffnung, dies auf mehrere Schultern verteilen zu können. War vielleicht etwas naiv. Es finden sich leider nicht so leicht Leute, die bereit sind, etwas unentgeltlich zu tun.

Die Verzögerung bzw. Nichtbearbeitung von Anfragen ist sicher auch zu einem guten Teil meinem Engagement FÜR Stuttgart 21 geschuldet, welches ich für die größte Chance aller Zeiten für „meine“ Stadt erachte. Befürworter als auch Gegner unter Ihnen mögen mir das bitte nachsehen.

Ich werde auf jeden Fall versuchen, den Regelzustand wieder herzustellen. Die Zeiten sind aber im Moment nicht so, dass ich irgendwelche Versprechungen machen könnte, außer der, mein Bestes zu geben, an allen Fronten.

Ob es dem einen oder anderen bez. der einen oder anderen Front nicht passt ist mir so hoch wie breit. Ich stehe zu meiner Meinung, und dies hat mit dem Thema dieser Seite eigentlich nichts zu tun. Und ich hoffe, dass da keine unzulässigen Zusammenhänge, wie leider in der jüngsten Vergangenheit oft geschehen, konstruiert werden.

Ich bin selbst kompromisslos pro S21, genauso wie die meisten Gegner kompromisslos dagegen sind. Und das ist jedermanns gutes Recht.

Es wäre ein wunderbarer Erfolg, wenn wir „Befürworter“, „Gegner“ und Mitbürger uns wieder menschlicher begegnen könnten.
26. Mar 2011  Comments [0] | Email | Nach oben
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Unterschiedliche Anforderungen je Bundesland

Frage: Bei meinem Gebäude handelt es sich um ein Gebäude mit EG, 1.OG und DG mit einer durchgehender Treppe. Leider liegt der Fußboden DG auf 7,40m und ist damit Gebäudeklasse 4.Also dürfte ich in Berlin keinen offenen Treppenraum haben in N aber schon! Wie kommt es, dass in unterschiedlichen Ländern der Brandschutz so unterschiedlich gehandhabt wird §35 BauOBln ... Notwendige Treppen sind ohne eigenen Treppenraum zula?ssig 1. in Geba?uden der Geba?udeklassen 1 und 2, 2. fu?r die Verbindung von ho?chstens zwei Geschossen innerhalb derselben Nutzungs- einheit von insgesamt nicht mehr als 200 m2 Brutto-Grundfla?che, wenn in jedem Ge- schoss ein anderer Rettungsweg erreicht werden kann, 3. ... § 34 a Treppenräume NBauO (1) Jede notwendige Treppe muss in einem eigenen Treppenraum liegen, der so angeordnet und ausgebildet ist, dass die Treppe einen geeigneten Rettungsweg bietet. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für notwendige Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, 2. für die innere Verbindung von Geschossen derselben Wohnung, wenn in jedem Geschoss ein zweiter Rettungsweg erreichbar ist.

Antwort: Ich möchte jetzt hier keinen geschichtlichen Exkurs starten. Aber Deutschland ist hervorgegangen aus einem unübersichtlichen Konglomerat von Kleinstaaten mit eigenständiger Gesetzgebung.
13. Dec 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Flachlaender bauen in BW

Frage: Hallo, erstmal vielen Dank für die Möglichkeit, Fragen beantwortet zu bekommen. Wir werden berufsbedingt nach BW ziehen. anfangs dachten wir, ok, dann bauen wir unser Haus eben woanders noch mal und suchen erstmal ein Grundstück. Für das neue Haus werden wir auf jeden Fall wieder einen freien Architekten beauftragen. Aber schon jetzt, bei der Auswahl eines Grundstücks, wird es für uns Flachländler aus einer preiswerten Gegend in NRW schwierig. Die für uns einigermaßen bezahlbaren Grundstücke haben durchweg Hanglage. Wie weit wird Wohnraum (Büro oder kleine Gästewohnung)im Keller bei der GRZ + GFZ berücksichtigt, wenn der Keller aufgrund des Hanges nur halb im Boden eingebaut ist? Wir haben uns eine Gegend angesehen, da kostet der qm Baugrundstück von der Gemeinde "nur" 290,- incl. Erschließung. GRZ+GFZ sind aber je nur 0,35. Im Moment haben wir ein Haus mit Vollkeller und gut 140 qm Wohnfläche. Dazu ein Carport mit Abstellraum ca. 50 qm überbaute Fläche. Wie groß muß das Grundstück sein, um so etwas zu bauen? Wie groß kann der Mehraufwand beim Bau, speziell beim Keller, im Gegensatz zu ebenem Gelände, sein? Als Zahl: Wir haben 2003 für unsere "weiße Wanne" mit sämtlichen Bodenarbeiten (Baustelleneinrichtung, Aushub, Abfuhr, etc.)ohne MwSt. 24.500,--? bezahlt. Was rechnet man in Hanglage dafür? Was erfahre ich durch ein Bodengutachten? Sollte ich das in jedem Fall erstellen lassen? Bei unserem letzten Bau haben wir das Grundstück gekauft und sind dann fröhlich und ahnungslos zum Architekten gegangen. Der hat uns gut beraten und für uns ein supersolides, auf unsere Bedürfnisse zugeschnittenes Haus geplant. Es ist allerd ings doch teurer geworden, als wir uns nach Studium der bunten Prospekte für schlüsselfertige Häuser erwartet hatten :-). Das Ergebnis hat dafür auch voll überzeugt. Bin schon sehr gespannt auf Ihre Antworten.

Antwort: Ein Baugrundgutachten ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn es solche für das Baugebiet, beauftragt von der Gemeinde, nicht schon gibt. Daraus erfahren Sie z.B., ob drückendes Wasser ansteht, wie die Verhältnisse bez. der Gründung sind, etc..
13. Dec 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Referat Holzfassade

Frage: ich habe mal eine Frage an sie .... ich bin auszubildener (Maler und lackierer) knapp dritte lehrjahr und habe nun in der Schule als Projekt einen Giebel zu behäng mit einer Deckelschalung aus holz. Dies natürlich jetz nur für uns rein gedanklich ..wir müssen halt richtlinien und beschichtungssyteme aussuchen und konstruktionsdetails und sowas rausarbeiten. Nun ist meine Frage :wir müssen organisatorische arbeitsabläufe beschreiben sprich wie gehe ich vor Da sie ein fachmann sind könnten sie mir vielleicht weiter helfen indem sie mir beschreiben wie dies von anfang bis ende abläuft? arbeitsschritte und sowas und wissen sie ob ich selbst in die sache mit eingebunden bin als auszubildener ?? ich wär ihn so dankbar habe nämlich freitag präsentation.

Antwort: Wenn Sie am Freitag Präsentation haben, dann wäre es an der Zeit, sich mal auf den Hosenboden zu setzen. Heute ist Dienstag.
16. Nov 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Treppe Winkel

Frage: Hallo :) Mein Name ist Johanna und ich gehe noch auf die Schule ;) In Mathe haben wir eine aufgabe bekommen und die heißt : Warum gibt es keine Treppe mit nem 90° Winkel ? Können sie mir dabei helfen ?

Antwort: Hallo Johanna, ich denke, damit ist die Neigung der Treppe gemeint.
07. Nov 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Kreuze im Grundriss

Frage: über das IT habe ich Ihre Seite gefunden und ich möchte eine Frage an Sie richten. Ich wohne in einem 1979 erstellten 2-Familienhaus. Mein damaliger Architekt ist nicht mehr zu erreichen. In dem beiliegenden Planauszug sind im Mauerwerk "Kreuze" eingezeichnet. Eines davon finden Sie links neben dem Reinigungsschacht. Was bedeuten diese Kreuze? Denn genau an dieser Stelle möchte ich ein ca. 15mm dickes Loch für eine Fernseh-Kabeldurchführung durchbohren. Können Sie mir da weiterhelfen? Für Ihre Bemühungen im Voraus besten Dank.

Antwort: Diese „Kreuze“ symbolisieren Wanddurchbrüche.
19. Aug 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Was mich wirklich nervt

06.07.: Frage als Kommentar unter Willkommen bei Frag den Architekt: haben eine Wohnung mit Terrasse angemietet. Die Terrasse hat nach vorne hin kein Geländer. Die angrenzende Freifläche ist jedoch ca. 1,50 m abschüssig. Derzeit kann ich diese mit unserem Kleinkind wegen der Sturzgefahr nicht ohne weiteres nutzen. Gibt es eine Vorschrift, wonach ich Anspruch auf ein Geländer habe?

07.07.: Kommentar einer anderen Leserin: Ja, die gibt es, schauen Sie in der jeweils gültigen Bauordnung ihres Landes nach dem Punkt 'Umwehrung'. Der Vermieter ist meines Wissens nach auch verpflichtet, diese auf seine Kosten anzubringen oder die Terrasse für den Zugang zu sperren (könnte dann von der Miete abgezogen werden). Diese Absturzhöhe von 1,50m kann für ein Kleinkind lebensgefährlich sein!

15.07. per mail: Schade, dass Sie nicht auf alle Fragen antworten; hatte mir echte Hilfe erhofft.

Antwort: was glauben Sie eigentlich, wie viele Anfragen ich bekomme?

Sie stellen eine Frage, nicht mal über das Kontaktformular sondern als Kommentar zu einem anderen Artikel und erwarten dann, dass ich darauf innerhalb von ein paar Tagen antworte. Geht´s noch?

Ich mache das unentgeltlich in meiner nicht sehr reichlichen Freizeit. Wenn Sie nicht warten können, gehen Sie zu einem Kollegen vor Ort und bezahlen den dafür angemessenen Preis für die Beantwortung Ihrer Frage.

Zudem wurde Ihre Frage in einem zweiten Kommentar zu dem Artikel von einer anderen Leserin ausreichend beantwortet.

Zu allem Überfluss haben Sie sich für Ihren Kommentar auch noch ausgerechnet den Artikel Willkommen bei Frag den Architekt ausgesucht, in dem genau dieses erklärt wird und auch, dass Fragen bitte über das Kontaktformular gestellt werden sollen.

19.07.2010 Re: Antwort: Danke für die Rückinfo. Hatte mich bereits an einen Ihren Kollegen gewandt, der sich nicht so in der Wortwahl vergreift, was aber daran liegen mag, dass er dafür Entgelt bezieht.

Antwort: Kein Kommentar!
16. Jul 2010  Comments [2] | Email | Nach oben
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