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06. Feb 2010   | Email | Nach oben
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Was bedeutet §34?

Frage: ich spiele mit dem Gedanken ein Baugrundstück zu kaufen. Für dieses Baugrundstück existiert kein Bebauungsplan nur ein alter Durchführungsplan, der durch Fluchtlinien/ Baulinien die Stellung von Gebäuden zur Straße regelt. Alles übrige (Art der Nutzung/Gebietscharakter, Gebäudehöhen , Geschossigkeit etc.) richtet sich nach § 34 BauGB. Erstens, was bedeutet dieser § genau und woher weiß ich was ich auf diesem Grundstück genau bauen darf? Es handelt sich dabei um ein 500 m² Baugrundstück welches ich mit einem mind. 4 Familienhaus bebauen möchte. Ich bitte um Ihre Mithilfe. Vielen Dank.

Antwort: Ihr Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplan, aber auch nicht im Außenbereich. Sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den §34 des Baugesetzbuches (BauGB) gilt.
02. Feb 2010   | Email | Nach oben
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Wasserbett Hohlkammerdecke

Frage: ich möchte in meinem Einfamilienhaus (Baujahr ca.1950) ein Wasserbett im ersten Obergeschoss aufstellen. Bei der Decke handelt es sich um eine Betondecke. Es ist wohl eine Hohlkammerdecke, wo anscheinend nicht alle kammern gefüllt sind. Kann man guten Gewissens ein Wasserbett von ca. 600Kg aufstellen? Eine Bauzeichnung könnte ich liefern.

Antwort: Es tut mir jetzt leid, dass es Sie trifft. Bitte nicht persönlich nehmen!
02. Feb 2010   | Email | Nach oben
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Daemmung inklusive Lattung

Frage: Sie haben eine wirklich tolle HP. Sehr Informativ. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich hatte vor einigen Monaten durch Zufalle einen Hersteller gefunden, der Polystyrol-Platten (für Aussendämmung Haus) anbietet mit bereits integrierter/eingeschäumter Lattung zwecks Montage der Platten am Mauerwerk und zwecks Montage der Holzverkleidung. Ist Ihnen dieser Hersteller bekannt? Über Google konnte ich leider nichts finden. Vorab vielen Dank

Antwort: Wenn Sie mir den Namen des Herstellers genannt hätten, hätte ich mich schlau machen können.
02. Feb 2010   | Email | Nach oben
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Daemmung sommerlicher Waermeschutz

Frage: ich möchte mein Haus mit einem Holzständer aufstocken und stehe vor der Wahl der Dämmung, Zellulose Einblasdämmung und Holzweichfaserplatte außen oder Mineral/Glaswolle. Die "Zellulosefraktion" verspricht besseren Hitzeschutz im Sommer wg. größerer Wärmespeicherkapazität aufgrund höherer Materialdichte. Die Glaswollindustrie sagt stimmt gar nicht,Isover z.B. spricht von "hervorragendem Hitzeschutz" seiner Mineraldämmstoffe, stellt in einer toll wissenschaftlich anmutenden Graphik sein Produkt diesbezüglich sogar besser dar als die Zellulosedämmung und überhaupt käme es beim Hitzeschutz weniger auf die Art der Dämmung, sondern ausschließlich auf die Beplankung der Innenseite der Wand an.Kann ich mir die (teuere) Zellulose also sparen und Mineralwolle zwischen die Ständer und Dachbalken (Flachdach!)klemmen oder nicht? Die Architekten und Zimmerer sagen auch alle was anderes, je nachdem, was sie normalerweise so einbauen. Für eine (unabhängige!)Stellungnahme bedanke ich mich bei Ihnen schon ganz herzlich! Besten Dank, ein verwirrter Bauherr

Antwort: Beim „Hitzeschutz“ kommt es auf die Wärmespeicherkapazität der Wand an.
02. Feb 2010   | Email | Nach oben
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Genehmigung Blumengitter

Frage: Braucht man in NRW eine Baugenehmigung fuer ein Blumengitter (Balkon aehnlich allerdings nicht begehbar, tiefe ca 50 cm) oder kann man das einfach an die Aussenwand fachmaennisch anbringen lassen?

Antwort: Für einen Blumenkasten o.ä. brauchen Sie nicht mal in NRW eine Genehmigung.
02. Feb 2010   | Email | Nach oben
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Grundstueck teilen und bebauen

Frage: ich habe eine Frage zur Bebauung unseres Grundstücks. Wir haben vor 5 Jahren ein EFH auf einem 1300qm großem Grundstück gekauft (Leichte Hanglage). Im oberen Teil des Grundstücks haben wir ca 80 große Fichten entfernt (wurden zu groß) und festgestellt, dass dort im oberen Bereich ein herrlicher Bauplatz wäre, mit einer schönen Aussicht und viel Sonne. Es gibt dort nur einen direkten Nachbarn (sein Haus ist nach Süden ca 30m entfernt von unserer Grundstücksgrenze) der einem Neubau an besagter Steller zustimmen würde. Wie verhält es sich mit der Baugenehmigung auf einem bereits bebautem Grundstück ? Unser Plan war es das Grundstück zu teilen. (etwa 700qm für den Neubau und 600qm für das bestehende Haus.(Für das es sogar schon einen Käufer gäbe) Ist sowas vom Grundsatz her möglich? Welche Auflagen müssten erfüllt sein? Vielen dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Antwort: Ein Grundstück in mehrere teilen können Sie natürlich. Dies ist mit Kosten, u.a. durch die Vermessung und die Eintragung ins Liegenschaftskataster verbunden.
02. Feb 2010   | Email | Nach oben
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Fachwerkgiebel daemmen

Frage: Wir haben ein Haus mit zwei Fachwerkgiebeln (ausgemauert). Nun planen wir diese neu (bisher mit Styropor und Gips, wohl in den 60er gemacht) zu isolieren. Man hat uns empfohlen, die Wand v.a. die Balken zunächst mit Kalkputz zu verputzen, um die Feuchtigkeit sicher von den Balken zu halten. Dann sollen 6 cm Glaswolle angebracht werden, die zum Raum hin mit einer Dampfbremse "abgedichtet" werden soll. Dabei hat man betont, dass Fachwerk nicht zu dick isoliert werden darf. Machen diese Vorschläge Sinn? Vielen Dank für Antwort und Rat.

Antwort: Ich gehe mal davon aus, dass Sie die Dämmung innen anbringen wollen, um das Fachwerk außen sichtbar zu lassen.
02. Feb 2010   | Email | Nach oben
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