Neue Werkplaene nach Umplanung

Frage: Wir haben bereits unser EFH in BW (Kreis LB) mit Quergiebel (Hausbreite: 10,35m, davon Quergiebel 3,45m breit)geplant. Aufgrund der Überlegung später eine Photovoltaikanlage aufs Dach zu setzen möchten wir den Quergiebel in ein Schleppdachgiebel ändern. Bedarf es hierzu eines Statikers und neuer Werkpläne?

Antwort: Selbstverständlich! Was glaubt Ihr, was wir (die Planer) hier machen? Kinderfasching, damit alles eben rechtlich seine Ordnung hat? Hätte es in Ihrem Fall dann auch nicht mehr ohne Umplanung, nur mal ganz am Rande.
13. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Unterbau Gabionen

Frage: Lernen mit Schmerz: Unsere zur Geländebegradigung und Gartenflächengewinnung für das EFH gebaute Stützwand von 4m Höhe über 25m Länge (mit seitlichen Schenkeln...)hat trotz "stabiler" Bauweise dem Erddruck nachgegeben und ist nicht mehr zu retten; der Abriß wurde bereits verfügt. Als Alternative bietet sich eine Stützwand mit Gabionen an. Hier nun meine 3 Fragen: Wenn die Höhe 4m wieder erreicht werden soll, sind G. mit 1 m Tiefe von unten bis oben ausreichend, oder muß mehrlagig gebaut werden ? Sind die beschriebenen 10% Neigung ausreichend ? - können die nach innen überstehenden 10 cm/Gabione auf verdichtetem Erdreich aufliegen, oder muß vollständiger Unterbau mit G. vorgesehen werden ?

Antwort: Ich denke, mit der Stützwand mit „seitlichen Schenkeln“ meinen Sie Stuttgarter Mauerscheiben (L-Steine). Das hätte schon funktionieren können, bei ausreichender Dimensionierung bez. des Erddrucks. Diese hätte ein Statiker durchführen müssen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Geologens.
24. Jul 2011  Comments [0] | Email | Nach oben
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Mauerwerksmass bei Ausfachung

Frage: Muss ich mich an die Mauerwerksmaße halten, wenn ich lediglich die Steine zur Ausfachung zwischen zwei Stützen verwende?

Antwort: Nein, müssen Sie nicht. Die Ausfachung trägt ja nichts. Mauern Sie das Ganze halt so aus, wie es passt, sofern es sich wirklich nur um eine kleinflächige Ausfachung zwischen zwei Stützen handelt, die später keine anderen Anforderungen erfüllen muss.
02. Jun 2011  Comments [0] | Email | Nach oben
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Schneelast Holzpavillon Chemnitz

Frage: Ich freue mich sehr Ihre Seite gefunden zu haben, und hoffe Sie können mir helfen. Leider funktionierte das senden über das Kontaktformular wohl nicht, so versuche ich es auf diesem Weg.

In meinem Hausgarten habe ich einen Holzpavillon mit Satteldach gebaut, Grundmaße 3x3 m, Höhe bis Unterkante Dach 2,00 m, Firsthöhe 3,25 m. Da bei uns im Winter schon mal 70 - 80 cm Schnee liegen haben wir das Dach so steil gebaut. Genehmigung des Vermieters liegt vor, nun ist er aber mit der Höhe nicht einverstanden und will auf seine Kosten das Dach niedriger und in der Form eines Zeltdaches bauen lassen (max. Firsthöhe soll 2,50 m sein). Nun meine Fragen: Wie stark müssten die Eckpfosten, Dachbalken und Dachbretter denn dann sein um die Scheelast tragen zu können? (Schneelastzone: 3, Kreis: Chemnitz, Gemeindeschlüssel: 14511000, Schneelastinformationen für die Gemeinde: Chemnitz(Sachsen), Höhen über NN: min 275 m / Ø 337 m / max 475 m, Schneelast sk = 1,456 kN/m2, sk = Schneelast auf dem Boden, basierend auf der durchschnittlichen Höhenlage der gewählten Ortsgemeinde) Und ist ein Zeltdach überhaupt die geeignete Form? Die Grundfläche von 3x3 m soll beibehalten werden.

Ich Danke Ihnen sehr herzlich und wünsche Ihnen und Ihren Töchtern alles Gute und viel Erfolg beim Schwimmen ;-), habe auch drei Töchter! Vorab vielen Dank für Ihre Mühe.

Antwort: Ein Zeltdach können Sie da schon bauen, warum auch nicht? Eine statische Berechnung erhalten Sie hier von mir nicht. Da bin ich der falsche Ansprechpartner.
29. May 2011  Comments [0] | Email | Nach oben
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Keller auf Grenze

Frage: wir stehen noch ganz am Anfang einer Planung für ein EFH in Köln und haben (noch) Fantasien im Kopf. Da das Grundstück mit 15 Meter nicht sehr breit ist, haben wir überlegt, ob wir den Keller nicht größer als das Haus machen könnten. Das Haus wird maximal 11 Meter hoch, 9 Meter Breit und ca. 13 Meter lang. Rechts 3-Meter-Garage, links 3-Meter-Carport. Idee ist nun den Keller bis zur einen Grundstücksgrenze um 3 Meter zu verbreitern (also 12x13 Meter). Bekommt man sowas genemigt? Alternativ würde der Keller Richtung Garten um 4,5 Meter verlängert werden (also 9x17,5 Meter). Müssen die tragenden Außenwände des Hauses direkt über tragenden Wänden im Keller sein? Raumgrößen wären damm im Keller nicht besondes groß. Wenn man die Garage unterkellern dürfte, könnte man den Raum unter der Garage als Werkstatt nutzen und einen Deckendurchbruch zur Garage machen, so dass von unten am Fahrzeug gearbeitet werden könnte? Also eine verschließbare Öffnung von 1,2 x 2 Metern. Vermutlich bräuchte man dann auch einen Ölabscheider, was den Kostenrahmen sprengen dürfte, oder?

Antwort: Was Ihren Kostenrahmen sprengen würde, das kann ich beim besten Willen nicht beurteilen. Wenn Sie in der Werkstatt einen Bodenablauf einbauen wollen, dann bräuchten Sie wohl einen Ölabscheider.
07. Jan 2011  Comments [1] | Email | Nach oben
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Windrispe unterbrochen 2

Frage: Wir wollen in einen Neubau, doch noch nachträglich zwei Dachflächenfenster einbauen lassen. Allerdings verläuft in diesen Bereich das Windrispenband. Gibt es eine Möglichkeit dazu? Kann das Rispenband durch andere geeignete Bauliche Maßnahmen ggf. um die Dachflächenfenster angeordnet werden z.B. aus Holzlatten. Wie erfolgt eine ähnliche leistung wenn man in einem älteren Haus ein Dachflächenfenster einbauen will, wo man nicht weiß ob diesesn Band überhaupt existiert? Für Ihre Beantwortung bedanke ich mich im Voraus

Antwort: siehe Artikel Windrispe unterbrochen.
06. Jan 2011  Comments [0] | Email | Nach oben
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Wohnungen zusammenlegen

Frage: folgende Situation: 5 Familienhaus in Baden Württemberg, 2 ETW auf der gleichen Ebene gehören uns. WIr haben diese vor 5 Jahren mittels Durchbruch einer tragenden Wand innerhalb der wohnungen und Einbau einer Türe verbunden. Ein Statiker hat vorher geprüft, ein ordentliches Bauunternehmen (beides keine "Privataktionen") hat das ausgeführt. Unser Verwalter sprach uns an ob wir eine Baugenehmigung hätten was ich verneinte. Meine Frage brauche ich tatsächlich eine?; wie heile ich das nachträglich? und muss ich mit brandschutzauflagen rechnen (2 ETW mit je 120 m2)? vielen dank im voraus

Antwort: Da Sie in Ihrem Mehrfamilienhaus in tragende Bauteile eingegriffen haben, hätten Sie zunächst mal das Einverständnis der anderen Miteigentümer einholen müssen. Dies hat aber nichts mit dem Baurecht zu tun.
31. Dec 2010  Comments [2] | Email | Nach oben
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Windrispe unterbrochen

Frage: an unserem Schwörerhaus wurden nachträglich grössere Dachfenster eingesetzt. Dazu wurde auf einer Dachseite die Windrispe unterbrochen. Der Dachdecker meinte nur, daß das Dach nicht gleich umfallen würde. Trotzdem mache ich mir Gedanken darüber. Ist es nicht Sinnvoll möglichst nah über und/oder unter dem Fenster die zwei angrenzenden Sparren wieder schräg zu verbinden?

Antwort: Das Dach wird sicher nicht gleich umfallen, die Windrispe hat aber durch die Unterbrechung einen guten Teil Ihrer Wirksamkeit verloren. Das können Sie auch nicht dadurch ausgleichen, dass Sie ein Ersatzstück über- oder unterhalb des Dachfensters einsetzen.
13. Dec 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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