CAD-Plots: Bauzeichnungen drucken oder in digitaler Form?

Was sind CAD-Plots? CAD steht für Computer-Aided Design. Dieser Begriff steht für ein rechnerunterstütztes Konstruieren. Anwendung findet dieses insbesondere im Bauwesen oder im Vermessungswesen. Mit diesem Verfahren sollen beispielsweise maßgenaue und exakte Pläne oder technische Bauzeichnungen erstellt werden. Vor allem bei den Architekten ist eine millimetergenaue Umsetzung unerlässlich.
31. Aug 2020   | Email | Nach oben
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3D-Druck: Effizientes Verfahren fuer spezielle Sonderanpassungen

Zunächst von einigen Menschen belächelt, hat der 3D-Druck heute sowohl in der Industrie als auch in Privatbereichen einen festen Platz gefunden. Experten sagen ein weiteres rasantes Wachstum voraus. Bekannt ist die Drucktechnik auch unter der Bezeichnung Additive Fertigung. Seine Besonderheit besteht in dem Schicht-für-Schicht-Aufbau von Werkstücken und Produkten. 3D-Druck ist praktisch genau das Gegenteil vom zerspanenden Verfahren, darunter Drehen und Fräsen – dabei wird ein Objekt aus einem Materialblock herausgeschält.
22. Apr 2020   | Email | Nach oben
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Sparen

Aus gegebenem Anlass melde ich mich mal wieder auf meinem eigenen Blog. Widersinnig und schade, das so schreiben zu müssen, das gebe ich zu. Wie vielleicht schon der eine oder andere festgestellt hat, habe ich schon lange nichts mehr geschrieben. Das lag nicht an fehlenden Anfragen, die gab es zuhauf. Es lag einfach daran, dass ich keine Zeit hatte, diese Anfragen zu beantworten. Der Blog ist sozusagen ein "Freizeitvergnügen", die Arbeit geht vor und irgendwann ist der Akku auch mal leer. Ich bitte alle um Entschuldigung, die mir Fragen gestellt haben und diese nicht beantwortet bekommen haben. Werde versuchen, dies in Zukunft wieder zu verbessern, versprechen kann ich aber nichts. Es scheint ja doch ein paar Leute zu geben, die sich dafür interessieren, was ich hier vom Stapel lasse. Vor Kurzem hat sich das Deutsche Architektenblatt, die Hauspostille der deutschen Architektenschaft, bei mir gemeldet und wollte einen Beitrag über den Blog bringen. Ich war überrascht, aber auch peinlich berührt. Da ich es aufgrund meiner mangelnden Tätigkeit auf der Seite in letzter Zeit nicht für angemessen hielt, habe ich abgelehnt. Doch nun genug des Geschwurbels. Der Anlass für diesen Beitrag ist außer der Rückmeldung, dass ich noch lebe, ein immer größerer Trend zur energetischen Sanierung. Gibt es schon lang, wird aber im Moment befeuert durch die niedrigen Zinsen. Es häufen sich in letzter Zeit die Fälle, bei denen Bauherren ihr Haus sanieren wollen, erst einmal selbst Angebote einholen, von diversen Handwerkern dann nicht zu vergleichende und völlig überteuerte Angebote erhalten und sich dann hilfesuchend an mich wenden. Wie gesagt, das war schon immer so, in der letzten Zeit häuft es sich halt und die Handwerker leben ja auch ein Stück weit davon, dass sie Direktaufträge bekommen. Das ist nicht verwerflich, nur eben für den Bauherren teuer. Der Kardinalfehler ist, dass Bauherren meinen, indem sie auf den Architekten verzichten und die Vergabe selbst in die Hand nehmen, etwas sparen zu können. Das Gegenteil ist der Fall. In ausnahmslos jedem Fall habe ich den Bauherren trotz meines Honorars für die Leistungsphasen 6-8 (Vorbereitung der Vergabe/Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauleitung) tausende von € eingespart. Diese Seite hat ja den Anspruch, bei der Entscheidung zu helfen, was man selber machen kann und was man besser Fachleuten überlässt. Die Quintessenz dieses Artikels ist daher: Leute, spart nicht am falschen Ende. Lasst Euch helfen von Leuten, die etwas davon verstehen, auch wenn die Geld dafür wollen. Es lohnt sich trotzdem. Falls Ihr nicht von mir aus betrachtet am Hinterteil der Welt wohnt, dürft Ihr Euch bei mir melden. Ansonsten gibt es bei jedem um die Ecke Kollegen ;-)
13. Mar 2014   | Email | Nach oben
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Unterzuege fuer stuetzenfreien Raum

Frage: Wir haben ein Gebäude mit den Außenmaßen 18 auf 24m und müssen einen stützenfreien Raum im hinteren Bereich von 12 auf 18m gewährleisten. Nun sollen Stahlbetonträger in Richtung der 24m spannen, um die Platte in Querrichtung zu spannen und die Frontansicht (ebenfalls Queransicht) nicht durch die Ansicht der Träger zu stören. Uns wurde empfohlen, den stützenfreien Raum durch Unterzüge in Richtung der Träger im Abstand von 6m auszustatten, damit die Last von den oberen Geschossen und Wänden abgetragen werden kann. Nun sind wir uns nicht ganz im Klaren, wie das aussehen/funktionieren soll. Ersetzen die Unterzüge in dem Fall die mittleren Träger oder werden Unterzüge nur in Querrichtung der Träger angebracht? Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

Antwort: Ihrer e-mail-Adresse entnehme ich, dass Sie an der RWTH Aachen sind. Ich nehme mal an, Sie studieren dort Architektur und wissen bei einem Entwurf nicht weiter. Hoffe mal, die Antwort hilft weiter und kommt nicht zu spät vor der Abgabe/Präsentation.
19. May 2009   | Email | Nach oben
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Bestandsunterlagen

Frage: Hallo, ich sitze gerade an meiner Projektarbeit und brauche dringend Informationen bzw. Hinweise zu Literatur, zum Thema Bestandsunterlagen im Hochbau, wie z.b was gehört in Bestandsunterlagen, was schreibt der Gesetzgeber für Unterlagen vor und was macht Sinn mit in die Bestandsunterlagen für die spätere Nutzung aufzunehmen.

Antwort: In Bestandsunterlagen gehören nach Aufmaß oder Vermessung angefertigte Bestandspläne sowie eine eine schriftliche Dokumentation der vorhandenen Bausubstanz, technischer Anlagen etc.
09. Feb 2009   | Email | Nach oben
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Deutsches Diplom in Israel

Frage: ich bin Absolvent der Uni Stuttgart in der Fachrichtung Architektur und Stadtplanung vom Jahr 1989. In letzter Zeit ignorieren einige Baubehoerden in meinem Heimatland, Israel, die Tatsache, dass die Uni Stuttgart eine technisch-orientierte Hochschule ist, und somit einen Nachweis dafuer verlangen , dass ich statische Kenntnisse in meinem Studium erworben habe . Ich bitte sie, da ich nicht weiss ,an wen ich mich wenden kann, mir dabei zu helfen. Meine konkrete Frage lautet: darf ich als Architekt statische Berechnungen und Konstruktionsplaene fuer ein kleines Einfamilienhaus erstellen? Ich habe in meinem Studium die Faecher TWL 1,TWL 2 und TWL 3 im Grund- bzw. im Hauptstudium erfolggreich abgeschlossen. Ich waere ihnen sehr dankbar ,wenn sie sich die Muehe geben, um mir weiterzuhelfen, gegebenenfalls die Frage weiterzuleiten an den Zustaendigen an der Uni.

Antwort: Das ist eine sehr ungewöhnliche und spezielle Frage. Ich werde aber natürlich versuchen, Ihnen, so weit es mir möglich ist, weiterzuhelfen.
07. Jun 2008   | Email | Nach oben
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Referat ueber Fassaden

Frage: ich muss für mein Studium ein Referat vorbereiten, zum thema "fassaden".

Meine Frage: Gibt es Broschüren, Fotos, Infos etc. die sie mir zu diesem thema zur verfügung stellen können????

Es handelt sich in erster linie um die eigenschaften von fassaden, was müssen sie können etc.? Was für Fassadenarten gibt es?

Besonders interessant sind für mich Holzfassaden, Glasfassaden, Klinkerfassaden, Aluminiumfassaden und Kunststofffassaden.

Können sie mir da helfen??

Antwort: Tut uns leid. Wir helfen zwar prinzipiell gerne. Eine Bibliothek sind wir aber nicht. Wir sind aber sicher, Ihre Uni/FH hat eine solche.

Gehen Sie dort hin und suchen Sie sich die Informationen, die Sie benötigen, zusammen.

Sie können auch im Internet Hersteller oder Herstellerverbände suchen und diese um Informationsmaterial bitten.

Bitte verzeihen Sie, dass wir, die wir uns unsere Studienarbeiten selbst erarbeitet haben, nun dasselbe auch von Ihnen erwarten und wenig Lust verspüren, Ihnen diese Arbeit abzunehmen.

Viel Erfolg!
13. May 2008   | Email | Nach oben
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Vollgeschosse und Terrassen bei GFZ

Frage: Ich habe mehrere Fragen:

1. Zählen Terrassen bei der Ermittlung der GFZ dazu? Gibt es da einen Unterschied zwischen überdacht und nicht überdacht?

2. Ich habe ein EFH (Flachdach): EG mit 260 qm Fläche. Das Obergeschoss hat eine lichte Raumhöhe von über 2,30m und ist ein Staffelgeschoss mit 170 qm Fläche (also kein Vollgeschoss, weil weniger als 3/4 des darunter liegenden Geschosses). Die max. Traufhöhe beträgt 6,00m. Zählt da also auch mein OG mit, obwohl es kein Vollgeschoss ist?

Antwort: Die Antworten auf diese Fragen finden Sie im §20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
26. Jan 2008   | Email | Nach oben
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