Unterzuege fuer stuetzenfreien Raum

Frage: Wir haben ein Gebäude mit den Außenmaßen 18 auf 24m und müssen einen stützenfreien Raum im hinteren Bereich von 12 auf 18m gewährleisten. Nun sollen Stahlbetonträger in Richtung der 24m spannen, um die Platte in Querrichtung zu spannen und die Frontansicht (ebenfalls Queransicht) nicht durch die Ansicht der Träger zu stören. Uns wurde empfohlen, den stützenfreien Raum durch Unterzüge in Richtung der Träger im Abstand von 6m auszustatten, damit die Last von den oberen Geschossen und Wänden abgetragen werden kann. Nun sind wir uns nicht ganz im Klaren, wie das aussehen/funktionieren soll. Ersetzen die Unterzüge in dem Fall die mittleren Träger oder werden Unterzüge nur in Querrichtung der Träger angebracht? Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus

Antwort: Ihrer e-mail-Adresse entnehme ich, dass Sie an der RWTH Aachen sind. Ich nehme mal an, Sie studieren dort Architektur und wissen bei einem Entwurf nicht weiter. Hoffe mal, die Antwort hilft weiter und kommt nicht zu spät vor der Abgabe/Präsentation.
19. May 2009  Comments [1] | Email | Nach oben
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Bestandsunterlagen

Frage: Hallo, ich sitze gerade an meiner Projektarbeit und brauche dringend Informationen bzw. Hinweise zu Literatur, zum Thema Bestandsunterlagen im Hochbau, wie z.b was gehört in Bestandsunterlagen, was schreibt der Gesetzgeber für Unterlagen vor und was macht Sinn mit in die Bestandsunterlagen für die spätere Nutzung aufzunehmen.

Antwort: In Bestandsunterlagen gehören nach Aufmaß oder Vermessung angefertigte Bestandspläne sowie eine eine schriftliche Dokumentation der vorhandenen Bausubstanz, technischer Anlagen etc.
09. Feb 2009  Comments [0] | Email | Nach oben
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Deutsches Diplom in Israel

Frage: ich bin Absolvent der Uni Stuttgart in der Fachrichtung Architektur und Stadtplanung vom Jahr 1989. In letzter Zeit ignorieren einige Baubehoerden in meinem Heimatland, Israel, die Tatsache, dass die Uni Stuttgart eine technisch-orientierte Hochschule ist, und somit einen Nachweis dafuer verlangen , dass ich statische Kenntnisse in meinem Studium erworben habe . Ich bitte sie, da ich nicht weiss ,an wen ich mich wenden kann, mir dabei zu helfen. Meine konkrete Frage lautet: darf ich als Architekt statische Berechnungen und Konstruktionsplaene fuer ein kleines Einfamilienhaus erstellen? Ich habe in meinem Studium die Faecher TWL 1,TWL 2 und TWL 3 im Grund- bzw. im Hauptstudium erfolggreich abgeschlossen. Ich waere ihnen sehr dankbar ,wenn sie sich die Muehe geben, um mir weiterzuhelfen, gegebenenfalls die Frage weiterzuleiten an den Zustaendigen an der Uni.

Antwort: Das ist eine sehr ungewöhnliche und spezielle Frage. Ich werde aber natürlich versuchen, Ihnen, so weit es mir möglich ist, weiterzuhelfen.
07. Jun 2008  Comments [0] | Email | Nach oben
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Referat ueber Fassaden

Frage: ich muss für mein Studium ein Referat vorbereiten, zum thema "fassaden".

Meine Frage: Gibt es Broschüren, Fotos, Infos etc. die sie mir zu diesem thema zur verfügung stellen können????

Es handelt sich in erster linie um die eigenschaften von fassaden, was müssen sie können etc.? Was für Fassadenarten gibt es?

Besonders interessant sind für mich Holzfassaden, Glasfassaden, Klinkerfassaden, Aluminiumfassaden und Kunststofffassaden.

Können sie mir da helfen??

Antwort: Tut uns leid. Wir helfen zwar prinzipiell gerne. Eine Bibliothek sind wir aber nicht. Wir sind aber sicher, Ihre Uni/FH hat eine solche.

Gehen Sie dort hin und suchen Sie sich die Informationen, die Sie benötigen, zusammen.

Sie können auch im Internet Hersteller oder Herstellerverbände suchen und diese um Informationsmaterial bitten.

Bitte verzeihen Sie, dass wir, die wir uns unsere Studienarbeiten selbst erarbeitet haben, nun dasselbe auch von Ihnen erwarten und wenig Lust verspüren, Ihnen diese Arbeit abzunehmen.

Viel Erfolg!
13. May 2008  Comments [0] | Email | Nach oben
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Vollgeschosse und Terrassen bei GFZ

Frage: Ich habe mehrere Fragen:

1. Zählen Terrassen bei der Ermittlung der GFZ dazu? Gibt es da einen Unterschied zwischen überdacht und nicht überdacht?

2. Ich habe ein EFH (Flachdach): EG mit 260 qm Fläche. Das Obergeschoss hat eine lichte Raumhöhe von über 2,30m und ist ein Staffelgeschoss mit 170 qm Fläche (also kein Vollgeschoss, weil weniger als 3/4 des darunter liegenden Geschosses). Die max. Traufhöhe beträgt 6,00m. Zählt da also auch mein OG mit, obwohl es kein Vollgeschoss ist?

Antwort: Die Antworten auf diese Fragen finden Sie im §20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
26. Jan 2008  Comments [1] | Email | Nach oben
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