Gebaeude geringer Hoehe

Frage: Was sind Gebäude geringer Höhe?

Antwort: Die LBO Baden-Württemberg besagt in §2(5): Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen in jeder Nutzungseinheit in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen mindestens eine zum Anleitern geeignete Stelle nicht mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude ohne Aufenthaltsräume stehen Gebäuden geringer Höhe gleich.
30. Sep 2007   | Email | Nach oben
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Zaun zum Nachbarn

Frage: Ich beabsichtige, einen neuen Grenzzaun zu meinem Nachbarn zu errichten, ca. 12,50m lang. Welche Höhe kann dieser Zaun haben? Ort: Baden-Baden.

Antwort: Diese Frage wird im Nachbarrechtsgesetz (NRG) der einzelnen Bundesländer sowie unter Umständen im jeweils gültigen Bebauungsplan geregelt. Zäune und Mauern werden im Beamtendeutsch als „tote Einfriedungen“ bezeichnet. Diese werden in §11 NRG geregelt.
13. Sep 2007   | Email | Nach oben
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11. Sep 2007   | Email | Nach oben
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Zwischenwaende Dachgeschoss abreissen

Frage: Ich bin im Besitz eines alten Fehnhauses von 1930. Im Obergeschoss wurden früher Zimmertrennwände aus 7cm dicken Gasbeton-/ Blähbetonsteinen gebaut. Ich möchte den gesamten Dachboden neu ausbauen und möchte nun wissen, ob ich alle vorhandenen dünnen Mauern wegreißen kann, ohne dass mir das Hausdach entgegen kommt. Die Mauern wurden auf Dielen gebaut, die über den ganzen Dachboden laufen.

Antwort: 7cm starke Wände aus Porenbeton o.ä. tragen nichts, diese können Sie bedenkenlos rausreißen. Aber achten Sie dabei auf eventuell vorhandene Elektro- oder Wasserleitungen. Falls es sich bei Ihrem Dachstuhl um ein Pfettendach handelt (Pfetten sind waagrecht verlaufende Balken, auf denen die Sparren aufliegen), so kann es sein, dass unter diesen Pfetten Holzpfosten stehen. Diese dürfen Sie auf keinen Fall entfernen, da diese die Dachlasten ableiten.
10. Sep 2007   | Email | Nach oben
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Naegel fuer Dachlattung

Frage: Welche Nägel soll ich für die Dachlattung aus 30/50er Dachlatten verwenden?

Antwort: Sowohl für die Konterlattung aus 30/50er Latten als auch für die Lattung verwenden Sie Drahtstifte (Nägel) mit 80/3,1mm. Die früher übliche Lattung mit 24/48er Latten ist nicht mehr zulässig. Für diese reichten auch Nägel mit 65/2,8mm. Falls Sie bereit sind, etwas mehr in die Haltbarkeit zu investieren, so verwenden Sie verzinkte Nägel.
08. Sep 2007   | Email | Nach oben
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Blech undicht

Frage: Auf meinem Dach ist ein Kehlblech durchgerostet. Da ich das Dach nächstes Jahr neu decken lassen möchte, suche ich jetzt nach einer Möglichkeit, die undichte Stelle bis dahin übergangsweise abzudichten. Was kann ich dafür verwenden?

Antwort: Hier bieten sich flexible, selbstklebende Anschlussdichtbänder wie z.B. Wakaflex von Braas an. Sie erhalten sie in verschiedenen Farben und Breiten als Rollenware. Sie bestehen aus Polyisobutylen (PIB), einem thermoplastischen, selbstverschweißenden Kunststoff, und einer Aluminium-Streckgittereinlage.
07. Sep 2007   | Email | Nach oben
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