Brandschutz Dachueberstand

Frage: Wir haben ein Grundstück geteilt und einen Teil davon gekauft. Auf dem Grundstück stand ein alter Hof mit Scheune, die Scheune haben wir abgerissen, und an selber Stelle ein Einfamilienhaus gebaut. Unser Haus ist ca. 3m niedriger als das noch bestehende alte Haus. Nun die erste Frage wer ist für die Schließung des Giebels am Bestandsgebäude verantwortlich? der Verkäufer oder wir als Käufer, im Notarvertrag wurde nichts vereinbart. Und die zweite Frage, den Dachvorsprung am Bestandsgebäude beträgt ca. 30cm über die Grundstücksgrenze. Über die Grundstücksgrenze von unten(Windfangbrett, Lattung, Ziegel (keine Ortgangziegel) stehen über. Der Baurechtsbehörde hat dies nun bemängelt, der Brandschutz wäre so nicht gewährleistet. Wie sollen wir an einem solch alten Dach einen geeigneten Brandschutz herstellen? Es sind drei Sorten Ziegel auf dem Dach, ich bezweifel das man von der Sorte Ziegel noch Ortgangziegel bekommt. Was für Alternativen gibt es? Die Ziegelreihen sind zudem auf ca. 10 Reihen um einen Ziegel Schräg laufend. Vielen Dank für Ihre Antworten

Antwort: Ich bin kein Anwalt. Aber ich würde hier doch einmal gefühlsmäßig sagen, dass hier das Verursacherprinzip gelten müsste.
28. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Stuetzmauer Nachbar

Frage: in dem Benachbarten Grundstück wurde ein Haus neu errichtet. Nun will der neue Nachbar den Garten aufschütten lassen, damit er direkt von der Terasse ohne Stufe in den Garten kann. Die 50 cm Stützmauer die er ohne Genehmigung errichten darf reicht ihm nicht. er will ca. 1 m. Das Bauamt unserer Gemeinde sagte zu uns das sie dies Genehmigen werden egal ob uns das passt oder nicht. Wir fühlen uns sehr gestört weil der Nachbar ja dann volle Einsicht in unseren Garten hat. Stimmt dies wirklich, muss er nicht irgend einen Abstand einhalten zur Grundstücksgrenze?

Antwort: Nein. Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Daher beantworte ich Ihre Frage auf Basis der Vorgaben für Baden-Württemberg.
28. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Stoss Deckelschalung

Frage: ich möchte an meinem Haus eine Holzverschalung mit einer Boden-Deckel-Schalung anbringen. Die Giebelseite hat eine Höhe von ca. 7,50 m und die anderen Seiten haben etwa 6 m an Höhe. Bei den Holzbrettern gibt es ja verschiedene Längen. Welche Länge kann ich maximal anbringen bzw. wie kann eine Unterbrechung vorgenommen werden?

Antwort: Anbringen können Sie im Prinzip jede Länge, die Sie bekommen. Allerdings hört es da irgendwo auf.
22. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Kachelofen ueber Wasserleitung

Frage: Hallo, folgendes Problem: Ich möchte in meinem Wohnzimmer ein Kachelofen errichten, dazu müsste ein Außenkamin errichtet werden. In der einzigen Ecke in der das Vorhaben realisiert werden kann befindet sich unter dem Estrich und der Fußbodendämmung die Wasserleitung zum Außenwasserhahn. Das Haus ist nicht unterkellert. Der Ofensetzer erklärte mir das vier Löcher bis zur Bodenplatte gebohrt werden, und mit Beton aufgefüllt, als Fundament für den Ofen. Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit die Wasserleitung beispielsweise von außen mit einer sich erhärtenden Flüssigkeit bis zu einer bestimmten Länge zu füllen, so das keine Gefahr eines Rohrbruches entsteht. ( Sie werden denken auf so eine Idee kann nur ein Laie kommen ) Die Leitung selbst ist vom Technikraum nicht abzuschalten, das sich die Verteilung im Boden befindet. Oder muss irgendwo der Estrich entfernt werden um die Leitung stillzulegen. Zusatzfrage: Entstehen Kältebrücken beim Vorhaben des Ofensetzers ?

Antwort: Warum wollen Sie denn ohne Not auf Ihren Außenwasserhahn verzichten?
22. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Zusaetzliche Wohneinheit Aussenbereich

Frage: zur Innerfamiliären Nutzung möcht ich im Außenbereich eine dritte Wohneinheit in ein bestehendes Gebäude errichten. Der Art 82 der Baybo wurde wurde zum 01.06.09 ausser Kraft gesetzt somit würde nichts gegen diese Baumaßnahme sprechen. Leider weiß ich nicht so recht wie ich im Anschreiben zur Bauvoranfrage dieses Formulieren soll. Vielleicht kann mir jemand einen Anstoß geben. Eine weitere Frage wäre: Muß mann bei der Bauvoranfrage denn Bau einer Garage mitangeben oder nicht. Danke im Voraus für Ihre Bemühungen

Antwort: Dass dieser Artikel der BayBO außer Kraft gesetzt wurde, ist nicht als Vorteil anzusehen.
22. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Umnutzung Wohnung in Buero

Frage: Ich vermiete ein Mehrfamilienhaus in Sachsen und möchte eine Umnutzung von einer Wohnung in ein Büro (Vermietung an einen Anwalt) beantragen. Muss ich dies beantragen ? Was muss ich in Richtung Brandschutz an dieser Wohnung ändern?

Antwort: Was den Brandschutz angeht, so müssen Sie wahrscheinlich gar nichts machen.
22. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Nachbar unterschreibt nicht

Frage: wir wohnen in Bayern und wohnen in einem mittleres Reihenhaus. Nun möchten wir uns eine Glas-Terrassenüberdachung - Tiefe 3 m, Größe im zul. Rahmen - errichten, hierzu haben wir einen Antrag über 'Isolierte Befreiung' erstellt. 2 Nachbarn haben diesen unterschrieben, der Nachbarn, den es am wenigsten Betrifft - mehr als 3 m Grenzabstand, keine Sichtbehinderung, keine Sonnenlichtminderung usw. - hat diesen Antrag nicht unterschrieben. Müssen wir dennoch auf die Terrassenüberdachung verzichten? Benötigt man für diesen Antrag alle Nachbarunterschriften? Wie kann man weiter verfahren? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort: Nein. Ihr Nachbar kann nicht darüber bestimmen, was Sie bauen dürfen und was nicht. Das macht immer noch die Baurechtsbehörde.
21. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Fussbodenheizung ausreichend?

Frage: erstmal will ich meinen Dank aussprechen dass es Leute wie Euch gibt. Da wir ( die Leihen ) oft garnicht wissen wie, und warum so oder so gebaut wird. Wir haben vor eine Dachgeschosswohnung in einem 4 stöckigen KFW60 Bau zu kaufen. Sorge bereiten uns die Aussenwände aus Stahlbeton, und die Fußbodenheizung die im Ganzen Haus und in jedem Raum verbaut ist, andere Heizung gibt es nicht. Die Angst ist, das das Raumklima erstens durch den Stahlbeton sehr feucht wird, und da es ein KFW60 Haus ist, das ganze Objekt sehr Isoliert ist. Wir haben die Möglichkeit den Dachgiebel offen zu lassen ( 4m hoch ). Wir erzeugen dadurch ein sehr grosses Luftvolumen, und erhoffen uns davon das wir ( 2 Personen ) kaum in der Lage sein werden die ganze Luft mit relativ viel Feuchtigkeit zu sättigen. Natürlich will so viel Raum auch beheizt werden, ist das mit der Fussbodenheizung überhaupt möglich? Und wenn ja nur mit sehr hohen Heizkosten ??

Antwort: Ein solches Volumen können Sie auch mit einer Fußbodenheizung beheizen, die entsprechend ausgelegt ist.
21. Jun 2009   | Email | Nach oben
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