Vorbau in Abstandsflaeche

Frage: wir haben ein Reiheneckhaus gekauft und wollen vor den Eingang eine Art Vorraum/Abstellraum in Holzständerbauweise, genutzt für Staubsauger evtl. Jacken, Kinderwagen etc. errichten. Von diesem Vorraum/Abstellraum geht dann nochmals eine gesonderte Türe ins Haus. Quasi wird die jetzige Hauswand eine Innenwand des Abstellraumes. Dieser Raum hat weder Heizung noch eine Feuerstelle o.ä. Da der Vorraum innerhalb der Abstandsflächen entstehen würde, müsste die Nachbarin eine Baulast übernehmen - will sie aber nicht. Jetzt meine Frage: Kann so ein - ich nenne ihn mal Vorraum - als "Abstellraum" deklariert werden, wenn er unter 20 Kubikmeter ist, um so die Abstandsfläche unterschreiten zu dürfen? Falls nicht, gibt es einen Kniff mit dem man das erreichen kann?

Antwort: Leider haben Sie nicht geschrieben wo Sie wohnen. Daher beantworte ich Ihre Frage mal auf Basis der Vorschriften bei uns in BW. Falls Sie aus einem anderen Bundesland kommen vergleichen Sie bitte die entsprechenden Paragrafen mit denen Ihrer Landesbauordnung.
17. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Geraeteschuppen Genehmigung BW

Frage: Ich würde gerne in meinem Garten einen kleinen Geräteschuppen errichten. Ich bin in Alfdorf wohnhaft. Nun die Frage Was ist da ohne Genehmigung machbar. Welche Höhe darf der das Gebäude haben innerhalb des beschränkten Bauraums von 40qm (so viel ich weiß) und wie nahe darf dieses Gebäude an bestehende Gebäude dran sein (ohne das das als Anbau bewertet wird)? Könnten Sie mir da bitte weiterhelfen?

Antwort: Es handelt sich hier nicht um 40m² Grundfläche, sondern um 40m³ Bruttorauminhalt. Diese sind in BW unter gewissen Voraussetzungen verfahrensfrei. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:
16. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Umnutzung und Umbau Gaststaette

Frage: Wir überlegen uns einen Altbau (Fachwerkhaus mit seit langem stillgelegter Gaststätte, und landwirtschaftlichem Anbau also Scheuer und Stall) in BW zu kaufen. Nun stellt sich die Frage bei einer Umnutzung der Gaststätte in Wohnraum mit nur zwei äußerlichen Umbauten (Fenster wird Terassentüre, für zweite Wohneinheit im 1.Stock gibt es eine Aussentreppe mit Abstand zur Grundstücksgrenze von 6m) und die Scheuer wird eine Werkstatt für den eigenen Betrieb, benötigt man da irgendwelche Genehmigungen, Bauanträge oder ähnliches? Das Grundstück liegt mitten im Ort und es gibt keinen Bebauungsplan.

Antwort: Natürlich benötigen Sie da Genehmigungen, sowohl für die Umnutzung als auch für die Umbauten.
14. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Brandschutz Leitungen RLP

Frage: Hallo, meine Frage betrifft Brandschutz beim Heizungsbau (Mehrfamilienhaus in RLP) - wo die Steigleitungen die Geschossdecken durchdringen, reicht es den Ringspalt von unten zuzuputzen und von oben mit Silikon auszuspritzen? Oder muss das mit einem quellenden Schaum ausgespritzt werden? Wie groß darf der Ringspalt max. sein? Danke für Ihre Hilfe!

Antwort: Wir müssen uns jetzt mal ein Bisschen durch verschiedene Vorschriften hangeln, sorry ;-)
14. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Geschosshoehe BW ab Roh- oder Fertigfussboden

Frage: ich plane derzeit ein EFH in Baden Württemberg. Vorgabe gemäß Bebauungsplan ist 1-geschössig. Nun stellt sich für mich die Frage von wo aus im DG (ab 2.30 m) gemessen wird (die LBO BW definiert dies nicht eindeutig): - OK FFB bis Dachhaut oder OK Roh-Fußboden bis Dachhaut ? Bei Rückfrage im Stadtbauamt wurde mir mitgeteilt, dass Sie sich auf das Kohlhammer-Kommentar zur Bauordnung berufen, heißt Rohr-Fußboden bis Dachhaut. Kann dies von Stadt zu Stadt in BW variieren ? Muss das Stadtbauamt diese Festlegung irgendwo dokumentiert hinterlegen ? Für Ihre Rückinfo wäre ich sehr dankbar.

Antwort: Nein, die Höhe wird vom Rohfußboden gemessen. In unserer LBO ist das etwas dackelhaft unverständlich formuliert. In anderen Bundesländern wird unmissverständlich von der Deckenoberkante gesprochen. Sollte man bei uns vielleicht auch mal ändern.
14. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Zirkuswagen als Wohnhaus

Frage: hallo, ich besitze einen zur wohnung umgebauten zirkuswagen, mit allem, was eine kleine etw besitzt. nun steht dieser wagen auf rädern auf meinem eigenen, erschlossenen grundstück in einem wohngebiet in dorfrandlage. ich möchte die räder abmontieren und den wagen wie ein holzhaus aufstellen und meinen festen wohnsitz dort anmelden. denke aber, dass das nicht so einfach sein wird. was muss so eine behausung aufweisen, dass sie als wohnhaus durchgeht? der wagen hat eine schöne holzverkleidung und ein ziegeldach.

Antwort: Nun, riesige Problem erwarte ich da eigentlich nicht. Die Vorgaben des Bebauungsplans bez. Größe, Traufhöhe etc. werden Sie mit Ihrem Vorhaben wohl kaum überschreiten ;-). Kleiner geht immer.
13. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Haus wiederherstellen Berlin

Frage: hallo, ich hab ein problem. ich habe ein haus geerbt das ca. 1920 erbaut wurde. es ist ein altes fachwerkhaus was im krieg teilweise zerstört wurde und danach notdürftig repariert wurde.(vorher spitzdach und jetz flach dach giebel sind noch vorhanden) meine frage ist jetz darf ich das dach in den ursprünglichen zustand wieder herstellen ohne bau genehmigung? haus befindet sich in berlin. und wenn nicht darf ich das dach dann renovieren? also komplett neuer dachstuhl?

Antwort: Ich denke nicht, dass es ein Problem geben wird mit der Genehmigung. Ohne wird es aber auch nicht gehen.
13. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Gartenhaus BW

Frage: Ich möchte ein Gartenhaus in Bw mit 2,90m breite,5,90m länge und einder Wandhöhe von 2,30m. Brauche ich dafür eine baugenehmigung?

Antwort: In BW sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40m³, im Außenbereich bis 20m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, siehe Landesbauordnung (LBO) Anhang (zu §50 Abs.1).
13. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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