Fensteroeffnung vergroessern

Frage: habe Ihre Internetseite beim Suchen einer Lösung einer Frage gefunden, und finde die Seiten echt Klasse. Hier zu meiner Frage. Ich möchte gerne ein Fenster in einem Altbau (Bims-Wände 24cm / Holzbalkendecken) mit der Größe 1,25*1,25 gegen eine Balkontüre ersetzen. Möchte dafür nur den Durchbruch bis zum Fussboden vergrößern. Die Breite bleibt unverändert. Würden sie mir raten einen Statiker heran zu ziehen, oder benötige ich hierfür keinen, da ich ja "nur" unterhalb des jetzigen Fensters den Durchbruch vergößern möchte? Für eine Antwort und Hilfe wäre ich Ihnen wirklich dankbar.

Antwort: Einen Statiker brauchen Sie da im Normalfall nicht. Die Brüstung trägt nichts außer sich selbst, außer es handelt sich um einen Betonüberzug, der aufgrund einer darunterliegenden größeren Öffnung zum Tragen der Decke dient.
24. Jul 2011   | Email | Nach oben
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Berechnung GFZ

Frage: Ich möchte wissen, ob die GFZ in Deutschland für die gesamte Oberfläche mit der Dicke der Mauern (hors oeuvre auf französisch) oder nur für die zusammengerechneten nützlichen Oberflächen der verschidenen Raümen des Hauses (dans oeuvre auf französisch) gielt. Vielen Dank für Ihre Antwort !

Antwort: Ja, zur GFZ gehört die gesamte Fläche, von Außenkante Außenwand bis Außenkante Außenwand inkl. der Konstruktionsflächen (Wände). Sprich die Bruttogrundfläche und nicht nur die Nettogrundfläche der nutzbaren Räume.
24. Jul 2011   | Email | Nach oben
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Schildkroetenumzaeunung

Frage: Hallo, mein Freund und ich sind gerade dabei einen Auslauf für seine Schildkröte im Garten meiner WG in einem Mietshaus zu bauen. Nun haben sich die empfindlichen Nachbarn beschwert, dass das nicht ginge, dass sie das in ihrer Optik stören würde und - das hat sie sich danach dann noch überlegt - sie seit Jahren eine Aversion gegen Reptilien habe... (Sie hat sogar mit Anwalt gedroht blabla...) Es geht um eine Fläche von 2x2 Metern umrandet von einer 40cm hohen Bretterwand, die mehr als 50 cm von der Grenze entfernt ist für ein Tier, das nicht stinkt, keinen Dreck macht und schon gar nicht laut ist und sich ohnehin am liebsten im Gras versteckt. Mit unserem Vermieter ist das abgesprochen, er ist mit dem Gehege einverstanden. Meine Frage ist nun: Verstoßen wir mit der Konstruktion rechtlich gegen irgendeine Vorschrift? (ich habe keinen Paragraphen für Schildkröten-Umzäunungen gefunden ;-)) Vielen Dank für die Auskunft!

Antwort: Nein, damit verstoßen Sie gegen kein Bestimmungen. Es gibt zwar in Deutschland leider zu fast allem Bestimmungen, meines Wissens aber nicht zu Schildkrötengehegen ;-)
24. Jul 2011   | Email | Nach oben
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Unterbau Gabionen

Frage: Lernen mit Schmerz: Unsere zur Geländebegradigung und Gartenflächengewinnung für das EFH gebaute Stützwand von 4m Höhe über 25m Länge (mit seitlichen Schenkeln...)hat trotz "stabiler" Bauweise dem Erddruck nachgegeben und ist nicht mehr zu retten; der Abriß wurde bereits verfügt. Als Alternative bietet sich eine Stützwand mit Gabionen an. Hier nun meine 3 Fragen: Wenn die Höhe 4m wieder erreicht werden soll, sind G. mit 1 m Tiefe von unten bis oben ausreichend, oder muß mehrlagig gebaut werden ? Sind die beschriebenen 10% Neigung ausreichend ? - können die nach innen überstehenden 10 cm/Gabione auf verdichtetem Erdreich aufliegen, oder muß vollständiger Unterbau mit G. vorgesehen werden ?

Antwort: Ich denke, mit der Stützwand mit „seitlichen Schenkeln“ meinen Sie Stuttgarter Mauerscheiben (L-Steine). Das hätte schon funktionieren können, bei ausreichender Dimensionierung bez. des Erddrucks. Diese hätte ein Statiker durchführen müssen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Geologens.
24. Jul 2011   | Email | Nach oben
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