Willkommen bei Frag den Architekt

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Wie gesagt, ist diese Dienstleistung kostenlos. Falls sich jemand trotzdem erkenntlich zeigen möchte, kann er dies gerne in Form einer Spende als Sponsoring auf unser "Schwimmkonto", mit dem wir die Kosten des Leistungssports unserer drei Töchter bestreiten, tun. Ob und wenn ja, wie viel, bleibt jedem selbstverständlich selbst überlassen.

Kontoinhaberin: Birgit Schelzel
Kontonummer: 15854000
BLZ: 613 619 75
Raiffeisenbank Mutlangen eG
Stichwort: Schwimmen
07. Apr 2007  Comments [3] | Email | Nach oben
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o.lenz
Sunday, July 18, 2010 3:09 PM
ja hallo, ich finde es so erlebnisreich hier immer mal wieder reinzuschauen und einige setzten den guten mann hier unter DRUCK, daß ist nicht gut GEMEINDE.
Leben und Leben lassen.
wenn jemand eine schnelle antwort will dann soll er/sie sich bei einem architekt vor ort rat holen.
mediales ausbeutertum gibt es schon genug.Immer schön durch die Hose atmen :)
Kremer
Friday, April 13, 2012 3:17 PM
Im Wohnzimmer unser EW (1. OG) ist ein 3-teiliges bodentiefes Fenster (3m breit) eingebaut welches links und rechts fest verglast ist. Der mittlere Flügel ist zu öffnen. Vor dem Fensterelement ist von außen ein Schutzgitter in der Fensterlaibung angebracht.
Unser Problem:die beiden äußeren Fensterteile lassen sich aus der Fensteröffnung heraus von außen nicht putzen. Das Grundstück der unteren Wohnung dürfen wir nicht betreten. Wie können wir Abhilfe schaffen. Die Restzahlung des Kaufpreises haben wir zurückgehalten.
Doris Kolassa
Wednesday, June 20, 2012 6:56 PM
Sehr geehrte Architekten,

die 'andere' Hälfte meines Doppelhauses ist vom neuen Besitzer abgebrochen worden; dort soll teilweise ein neues Haus (mit Zwischenfuge und Unterkellerung) errichtet werden. Meine Fragen:

1. Beim Abriss ist auch mein Ortgang entfernt worden. Da dadurch mein Dach offen lag habe ich einen Dachdecker kommen lassen um (provisorisch) das Dach gegen Regen und Tiere etc. zu schützen. Muss diese Kosten mein Nachbar tragen? (Es ist mir klar, dass ich die späteren Kosten für die Isolierung der dann teils freistehenden Giebelwand und die Anlage eines neuen Ortgangs tragen muss).

2. Wie kann/soll ich meine nun freiliegende Zwischenwand schützen, d.h. den Teil, 'an' den die neue Doppelhaushälfte gebaut werden soll? Derzeit ist das einfach Mauerwerk, d.h. da dies vorher eine Innenwand war, ohne jegliche Isolierung (kein Putz, Wärme- oder Wasserdämmung). Der Nachbar will in den Zwischenraum Faserplatten einbringen (Lärmschutz) und wird wohl von seiner Seite aus noch zusätzlich dämmen - aber ich komme ja nach dem Neubau nicht mehr an diese Giebelwand heran).

3. Teil dieser Giebelwand ist auch ein Kellerraum, wenn man sich die Giebelwand vom Nachbarn her anschaut sieht man 1. Haus / 2. Haus mit Kellerwand / 3. Haus (d.h. es ist nicht mein ganzes Haus unterkellert - der Nachbar muss vor dem Neubau Hausteil 1. und 3. 'abfangen').
a) Wie sieht so eine Abfangkonstruktion richtig aus?
b) Was mache ich mit meiner Kellerwand (ex-Innen-, nun aber Außenwand)? Ich möchte eine Bitumendichbeschichtung aufbringen (und weiss, dass dies nur diese Seite und nicht die anderen Kellerwände schützen kann), aber muss ich dafür den auf ca. 1m vorhandenen Verputz erst abtragen, oder den Rest der Wand erst aufputzen? Gehen diese Kosten zu meinen Lasten, das Anbringen von EPS Platten auf Kosten des Nachbarn? (die Platten sollen meine Beschichtung schützen und den Lärmschutz herstellen).
c) muss ich die Abfangkonstruktion auch beschichten?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
D. Kolassa

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