Brandschutz Leitungen RLP

Frage: Hallo, meine Frage betrifft Brandschutz beim Heizungsbau (Mehrfamilienhaus in RLP) - wo die Steigleitungen die Geschossdecken durchdringen, reicht es den Ringspalt von unten zuzuputzen und von oben mit Silikon auszuspritzen? Oder muss das mit einem quellenden Schaum ausgespritzt werden? Wie groß darf der Ringspalt max. sein? Danke für Ihre Hilfe!

Antwort: Wir müssen uns jetzt mal ein Bisschen durch verschiedene Vorschriften hangeln, sorry ;-)
14. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Hoehe Kamin

Frage: mein Nachbar möchte sich einen Kaminofen nachrüsten und will dafür einen Aussenschornstein (Edelstahlkamin, 2-schalig, gedämmt, Durchmesser 150mm) errichten. Grundsätzlich haben wir (Nachbarn des angrenzenden Reihenendhauses), nichts dagegen. Natürlich haben wir ein besonderes Interesse, dass alles ordnungsgemäß erfolgt. Um Ärger zu vermeiden, möchte ich gerne vor Zustimmung/Ablehung wissen, welche Mündungshöhe der Kamin haben muss? Bei unseren Häusern, die in einem Ballungszentrum in der Nähe von Stuttgart stehen, handelt es sich um 3-geschossige Reihenhäusern mit Pultdach (Neigung ca. 5-8°), bei denen die oberste Etage seitlich und vorne um ca. 1m zurückgesetzt ist. Hinten gibt es jeweils eine Dachterrasse, von der man jeweils quasi "um das DG herumlaufen" bzw. von hinten nach vorne laufen kann. Der an der Hausseite geplante Aussenkamin endet aktuell (Planung), auf Höhe der Attika (Haustrennwand zum direkten Reihenhausnachbar). Das entspricht ca. 40cm über Dach im Bereich des Kamins. Bei Häusern in der weiteren Nachbarschaft, enden die Aussenkamine ca. 1m über der Dachkante im Bereich der Kamine. Können Sie mir sagen, welche Mündungshöhe die Richtige ist?

Antwort: Das ist zu niedrig. Die Bestimmungen zur Höhe von Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen stehen in der Feuerungsverordnung (FeuVO) unter:
13. Jan 2012  Comments [0] | Email | Nach oben
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Brandueberschlag Wintergarten

Frage: Sehr geehrter Herr Schelzel, ich habe mit Interesse auf der Seite „frag den architekt“ Ihre Kommentare gelesen Habe derzeit ein ähnliches Problem, ich habe einen Wintergarten direkt auf die Grenze zum Nachbarn beantragt. Die Genehmigung des Nachbarn liegt vor, im beidseitigem Einvernehmen keine Mauer, sondern eine lichtdurchscheinende aber blickdichte Scheibe. Das Bauamt stellt nun die Forderung: nach REI 60 muß die Wand hochbrandhemmend ausgeführt sein. Meine Frage dazu: Da das Nachbarhaus im ca. 2 m nach hinten versetzt ist, also so weit weg von meinem Wintergarten ist, kann ei Flammenübertrag überhaupt noch erfolgen? Ist dann diese Forderung richtig? Ich habe zur Verdeutlichung der Situation das Bauamt um einen vor Ort Termin gebeten, dem auch zugestimmt wurde. Nun bin ich gespannt auf den kommenden Dienstag. Können sie mir aus Ihrer Sicht etwas dazu sagen? Freue mich über eine Antwort,

Antwort: Ja, da ist ein Brandüberschlag möglich. Deshalb betragen die Abstandsflächen ja auch, je nach Bundesland 2,50 – 3,00m beidseits der Grenze.
29. May 2011  Comments [0] | Email | Nach oben
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Waermebruecke Wanddurchfuehrung

Frage: Hallo, wir möchten gerne nachräglich einen Kaminofen in unserem Haus aufstellen. Dazu wäre event. die Durchführung des Kaminabzugsrohr durch eine Außenwand erforderlich. Stellt eine solche Durchführung eines Edelstahrohrs eine Kältebücke dar? Vorab vielen Dank für Ihre Mühe.

Antwort: Das ist vernachlässigbar. Sowohl das Rohr selbst als auch die Wanddurchführung sind gedämmt.
07. Jan 2011  Comments [0] | Email | Nach oben
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Abstand Doppelhaus

Frage: wir sind gerade dabei unser Haus zu planen und haben ständig neue Ideen. Eigentlich haben wir ein Doppelhausgrundstück gekauft und möchten nun allerdings einen Einfamilienhauscharakter beibehalten. Der Frage bei der Stadt nach einem Verbindungselement wurde zugestimmt. Eigentlich wollten wir die beiden Garagen in der Mitte miteinander verbinden. Jetzt möchte unser Nachbar ganz an die Grenze bauen, da er mehr Platz benötigt. Wir jedoch möchten immernoch den EFH-Charakter beibehalten. Was können wir als Verbidnungelement zwischen die beiden Häuser positionieren. Was wäre, wenn man den Kellerabgang (Garten in den Keller) als Verbindungselement nimmt. Geht das oder braucht man da mehr Grenzabstand. Was würden Sie machen. Wir möchten keine komplette Nachbarverbindung, da wir gern mindesten drei Fenster an der Westseite möchten. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen, aber eigentlich sind die Regelungen zu diesem Punkt in allen Bundesländern ähnlich oder gleich.
06. Jan 2011  Comments [0] | Email | Nach oben
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Garage unterteilen

Frage: meine wohnung (bayern) befindet sich direkt über einem garagenkomplex, eine garage davon hab ich nun erworben und möchte diese, da sehr gross, nun mit einer wand (optimalerweise trockenbau) mit türe abtrennen um einen separaten lagerraum zu erhalten. was ist hier ggf. hinsichtlich brandschutz zu beachten?! freue mich auf eine antwort! danke für Ihre Mühe vorab!

Antwort: Gar nichts. Es handelt sich ja nicht um einen Aufenthalts- sondern um einen Abstellraum. Ich gehe mal nicht davon aus, dass Sie dort explosive Stoffe lagern wollen.
06. Jan 2011  Comments [1] | Email | Nach oben
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Wohnungen zusammenlegen

Frage: folgende Situation: 5 Familienhaus in Baden Württemberg, 2 ETW auf der gleichen Ebene gehören uns. WIr haben diese vor 5 Jahren mittels Durchbruch einer tragenden Wand innerhalb der wohnungen und Einbau einer Türe verbunden. Ein Statiker hat vorher geprüft, ein ordentliches Bauunternehmen (beides keine "Privataktionen") hat das ausgeführt. Unser Verwalter sprach uns an ob wir eine Baugenehmigung hätten was ich verneinte. Meine Frage brauche ich tatsächlich eine?; wie heile ich das nachträglich? und muss ich mit brandschutzauflagen rechnen (2 ETW mit je 120 m2)? vielen dank im voraus

Antwort: Da Sie in Ihrem Mehrfamilienhaus in tragende Bauteile eingegriffen haben, hätten Sie zunächst mal das Einverständnis der anderen Miteigentümer einholen müssen. Dies hat aber nichts mit dem Baurecht zu tun.
31. Dec 2010  Comments [2] | Email | Nach oben
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Genehmigungsfrei Hessen

Frage: Wir möchten unserer ausgebauten Dachwohnung, auf Grund der vorherrschenden Dachschräge, durch eine Gaube ein wenig mehr Kopffreiheit verpassen. Soweit wir das bisher geplant haben, soll die Gaube links wie rechts einen Abstand von 90cm zur Wand haben. Nun ist es in Hessen scheinbar so, das bei einer Doppelhaushälfte, wie das hier der Fall ist, ein Brandschutzabstand von 125cm zum Nachbar einzuhalten ist. Soweit ich den Vorschriften folgen konnte gäbe es auch die Möglichkeit, bei nicht Einhaltung des Brandschutzabstandes die Gaube mit einer Brandwand zu versehen. Soweit mir bekannt liegt der nach Vorschrift Innen bei F30 und Außen bei F60. Wir würden Innen und Außen F90 machen. Jetzt waren wir beim Amt und wollten eine Bauanzeige aufgeben, da in Hessen Gauben nicht Genehmigungspflichtig sind. Aufgrund der Abweichung im Brandschutz, wurde uns mitgeteilt das hier eine Abweichverfahren erhoben werden muss. Daraus ist nun ein Bauantrag plus ein Abweichverfahren geworden. Was ich für völligst übertrieben halte und das ganze Projekt bezüglich der Kosten in die Höhe treibt. Leider habe ich in diesen Bereichen keine Erfahrung. Für mich ist eigentlich klar, das aufgrund der beidseitigen Brandwand F90, die Vorschrift des Brandschutzes nicht verletzt wird und deswegen auch eine Bauanzeige völligst ausreichend wäre. Können sie das bestätigen bzw. haben sie hier noch eine Idee zu?

Antwort: Wie Sie in der Hessischen Bauordnung (HBO) unter den folgenden Paragrafen nachlesen können, ist ein Vorhaben nur genehmigungsfrei, solange es nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt:
13. Dec 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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