Decke zwischen Garage und Wohnraum

Frage: wir möchten unser altes Haus abreißen und dann ein Haus aufbauen wo sich im UG und im 2. Stock eine Wohnung befinden soll. In der Mitte würden wir eine Garage integrieren. Wie sieht es hier mit der Brandschutzordnung aus? Müssten wir die Decken zwischen der Garage doppelt verstärken? Oder reicht eine gedämmte Decke? Wir würden uns über eine positive Antwort freuen!

Antwort: Sie haben leider nicht geschrieben, wo Sie wohnen.
30. Aug 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Kaminofen Altbau Stuttgart

Frage: Wir würden gerne in unserer Altbaueigentumswohnung in Stuttgart einen Kaminofen (Holz) installieren. 2 andere Parteien im Haus verfügen seit ca. 20-30 Jahren bereits über einen solchen Ofen. Leider wurde aber in der Dachgeschosswohnung (Mehrfamilienhaus) der Schornstein (noch in Betrieb) mit Holz verkleidet, sodass der Schornsteinfeger die Installation eines weiteren Holzofens nicht genehmigen möchte. Die anderen Parteien benutzen ihre Holzöfen wohl nicht mehr. Jetzt meine Frage: Wie können wir trotzdem einen solchen Ofen in Betrieb nehmen? Herzliche Grüße aus Stuttgart

Antwort: Wenn es nur an der Verkleidung aus Holz liegt, dann entfernen Sie diese doch einfach.
12. Jul 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Betondecken in Holzhaus

Frage: Kann man in einem Holzständerbau Betondecken einziehen?

Antwort: Es ist zwar nicht unbedingt üblich, aber es geht, wie Sie z.B. unter folgendem Link sehen können:
09. Jul 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Trennwand Reihenhaus

Frage: ich hoffe Sie können mir evtl. weiterhelfen. Ich bin Eigentümer eines Reihenmittelhauses in Bayern. Meine Außenwand schließt an die Dachterrasse des Nachbarn an. Dieser hat gestern auf dieser Dachterrasse ein Katzenschutzgitter montiert. Er hat meine Außenwand mit 6 Bohrlöchern versehen ohne mich zu fragen. Nun bin ich mir nicht sicher ob er diese Wand einfach mitbenutzen kann oder diese Wand allein mein Eigentum/Grundstück ist. Es betrifft nur die Außenwand, ich weiß, da wo unsere Häuser/Wohnräume miteinander anschließen haben wir ja beide die halbe Wandstärke als Nutzwand, aber wie ist das bei der Außenwand? Danke im Voraus

Antwort: Wenn es sich nicht gerade um sehr alte Reihenhäuser handelt, dann sollte es eben nicht so sein, dass Sie eine gemeinsame Trennwand haben, die dann jedem sozusagen zur Hälfte gehört.
06. Jun 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Decke Garage freilegen

Frage: Ich besitze eine ca 30 jahre alte Doppelgarage deren Decke mir Probleme macht. Die Garage steht an der Grundstücksgrenze. Das Nachbarhaus ist ca. 3m entfernt. Sie steht ca. 2m vom eigenen Haus entfernt. Dazwischen befindet sich ein Geräteraum, der weder von der Garage aus, noch vom Haus aus zugänglich ist. Die Wände sind gemauert. Es gibt ein Holztor und eine Holztür. Das Flachdach ist eine Holzbalkendecke oben mit Spanpletten und Bitukmenabdichtung + Kies verkleidet. Unten mit einer Lage Gipsplatten verkleidet. Diese Gipsplatten hängen nun durch und das Tor schleift beim öffnnen daran. Darf ich diese Platten einfach entfernen und die Holzbalkendecke freilegen, oder widerspricht das irgend welchen Brandschutzbestimmungen?

Antwort: Über der Garage sind keine Wohnräume. Daher gibt es auch brandschutztechnisch keine Probleme.
06. May 2010  Comments [1] | Email | Nach oben
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Durchbruch Brandwand

Frage: Wir möchten gerne unsere Wohnung um 1 Zimmer erweitern (Wohnung im Altbau, Doppelhaus, in Hessen). Dafür müssten wir die Brandmauer (in die andere Doppelhaushälfte durchbrechen). Wir sind selbst Eigentümer. Alle Wohnungen beider Häuser sind mit einer Rauchmeldeanlage miteinander per Funk vernetzt. Darf man einen Durchbruch der Brandmauer machen? Muß der genehmigt werden (Baumamt der Stadt, aber wer)? Muß man eine Brandschutztür einbauen? Vielen Dank schon einmal für die Beantwortung

Antwort: Sie brauchen schon für die Nutzungsänderung eine Genehmigung. Dafür ist Ihr Baurechtsamt zuständig. Wer dort genau können Sie dort erfragen.
18. Apr 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Treppe zwischen Wohnungen

Frage: wir haben zwei übereinanderliegende Wohnungen (Baden-Württemberg), die wir eventuell zu einer verbinden möchten. Die obere ist im Hochparterre, die untere im Gartengeschoss. Die Gartengeschosswohnung hat einen eigenen Eingang, sowie eine Terrassentür. Wäre in solch einer Situation eine nicht notwendige Treppe als Verbindung möglich?

Antwort: Warum soll das nicht möglich sein? Beide Wohnungen verfügen ja jetzt bereits über die nötigen 2 Rettungswege.
17. Apr 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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Aussentreppe Mehrfamilienhaus

Frage: wir (Rheinland-Pfalz) beabsichtigen demnächst den Bau eines Mehrfamilienhauses (zur Vermietung als FeWos) mit 3,5 Stockwerken, 3 Wohneinheiten und im EG Garagen-Kellerraum. Das Haus wird auf einem kleinen Grundstück am relativ steilen Hang stehen und anstatt eines Treppenhauses im Gebäude planen wir den Zugang der einzelnen Appartments von einer Aussentreppe aus. Wir möchten damit Platz sparen und wüßten nun gerne ob das überhaupt prinzipiell zulässig ist oder ob jedes Mehrfamilienhaus grundsätzlich ein innen liegendes Treppenhaus benötigt. Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre freundliche Hilfe,

Antwort: Es steht nirgends geschrieben, dass sich die notwendige Treppe innerhalb des Gebäudes befinden muss. Es gibt genügend Beispiele, etwa bei Häusern mit Laubengangerschließung, bei denen sich die Treppe außerhalb des Gebäudes befindet.
21. Mar 2010  Comments [0] | Email | Nach oben
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