Sparen

Aus gegebenem Anlass melde ich mich mal wieder auf meinem eigenen Blog. Widersinnig und schade, das so schreiben zu müssen, das gebe ich zu. Wie vielleicht schon der eine oder andere festgestellt hat, habe ich schon lange nichts mehr geschrieben. Das lag nicht an fehlenden Anfragen, die gab es zuhauf. Es lag einfach daran, dass ich keine Zeit hatte, diese Anfragen zu beantworten. Der Blog ist sozusagen ein "Freizeitvergnügen", die Arbeit geht vor und irgendwann ist der Akku auch mal leer. Ich bitte alle um Entschuldigung, die mir Fragen gestellt haben und diese nicht beantwortet bekommen haben. Werde versuchen, dies in Zukunft wieder zu verbessern, versprechen kann ich aber nichts. Es scheint ja doch ein paar Leute zu geben, die sich dafür interessieren, was ich hier vom Stapel lasse. Vor Kurzem hat sich das Deutsche Architektenblatt, die Hauspostille der deutschen Architektenschaft, bei mir gemeldet und wollte einen Beitrag über den Blog bringen. Ich war überrascht, aber auch peinlich berührt. Da ich es aufgrund meiner mangelnden Tätigkeit auf der Seite in letzter Zeit nicht für angemessen hielt, habe ich abgelehnt. Doch nun genug des Geschwurbels. Der Anlass für diesen Beitrag ist außer der Rückmeldung, dass ich noch lebe, ein immer größerer Trend zur energetischen Sanierung. Gibt es schon lang, wird aber im Moment befeuert durch die niedrigen Zinsen. Es häufen sich in letzter Zeit die Fälle, bei denen Bauherren ihr Haus sanieren wollen, erst einmal selbst Angebote einholen, von diversen Handwerkern dann nicht zu vergleichende und völlig überteuerte Angebote erhalten und sich dann hilfesuchend an mich wenden. Wie gesagt, das war schon immer so, in der letzten Zeit häuft es sich halt und die Handwerker leben ja auch ein Stück weit davon, dass sie Direktaufträge bekommen. Das ist nicht verwerflich, nur eben für den Bauherren teuer. Der Kardinalfehler ist, dass Bauherren meinen, indem sie auf den Architekten verzichten und die Vergabe selbst in die Hand nehmen, etwas sparen zu können. Das Gegenteil ist der Fall. In ausnahmslos jedem Fall habe ich den Bauherren trotz meines Honorars für die Leistungsphasen 6-8 (Vorbereitung der Vergabe/Ausschreibung, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauleitung) tausende von € eingespart. Diese Seite hat ja den Anspruch, bei der Entscheidung zu helfen, was man selber machen kann und was man besser Fachleuten überlässt. Die Quintessenz dieses Artikels ist daher: Leute, spart nicht am falschen Ende. Lasst Euch helfen von Leuten, die etwas davon verstehen, auch wenn die Geld dafür wollen. Es lohnt sich trotzdem. Falls Ihr nicht von mir aus betrachtet am Hinterteil der Welt wohnt, dürft Ihr Euch bei mir melden. Ansonsten gibt es bei jedem um die Ecke Kollegen ;-)
13. Mar 2014   | Email | Nach oben
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Sicher und feuerfest: Nachruestung des Eigenheims

Jedes Jahr zählt die Feuerwehr über 200.000 Brände in deutschen Haushalten, die meistens durch technische Defekte ausgelöst wurden. Dabei kamen im Schnitt 600 Menschen ums Leben, die aufgrund der starken Rauchentwicklung im Schlaf erstickt sind. Schuld an den Flammeninfernos sind oft die fehlenden Sicherheitsmaßnahmen im Eigenheim.
09. Aug 2013   | Email | Nach oben
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Treppe Einfamilienhaus Bremen

Frage: wir möchten in einem Einfamilienhaus in Bremen eine neue Treppe einbauen. Es handelt sich um eine notwendige Treppe. Die Landesbauordnung verlangt für Gebäude der Klassen 3 bis 5, daß tragende Teile notwendiger Treppen entweder feuerhemmend und/oder aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen. Über Gebäude der Klasse 1 und 2, zu der unser Reihenmittelhaus gehört, wird in der LBO keine Aussage gemacht. Es scheint also dafür keine Vorgaben hinsichtlich Feuersicherheit zu geben. Kann ich davon ausgehen, daß damit alle denkbaren gängigen Baustoffe möglich sind, soweit die statischen Anforderungen erfüllt werden. Ich würde eine Stahl-Holz Treppenkonstruktion bevorzugen.

Antwort: Richtig, für Ihre Treppe gibt es da keine Vorgaben. Sie könnten Sie auch ganz aus Holz bauen und natürlich auch als Stahl-Holz-Konstruktion.
20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Rettungswege Dachgeschoss

Frage: Ich habe eine Eigentumswohnung im 5. Stock eines Mehrfamilienhauses aus den 60'er Jahren gekauft (In BW). Im gesamten oberen Stockwerk mit 3 Wohnungen gibt es nur Dachfenster, aus denen man im Brandfall nicht ohne weiteres aussteigen könnte, weil sie zu hoch liegen (etwa 1,70 über dem Boden ). Balkone gibt es erst ab dem Stockwerk darunter.Der einzige Fluchtweg liefe im Augenblick über das Treppenhaus. Einen von unten zu öffnenden Rauchabzug gibt es im Treppenhaus nicht. Das Treppenhaus hat auch keine Fenster. Ist die derzeitge Situation überhaupt brandschutzrechtlich zulässig? Da das Dach ohnehin saniert werden muss, würde ich gerne im bisherigen Kniestock eine Negativgaube bzw. einen Dacheinschnitt machen lassen.Würde so ein Dacheinschnitt als Rettungsweg zählen?

Antwort: Nein, diese Situation ist nicht zulässig. Weder in Bezug auf die Rettungswege als auch auf das Treppenhaus.
20. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Brandmeldeanlage Grossgarage

Frage: über eine gemeinsame Einfahrt wurde unsere Tiefgarage mit 20 Plätzen mit Rolltor und Feuerlöschern ausgerüstet 2008. (Lt Kaufvertrag und Baubeschreibung) Von gleicher Abfahrt zweigt vor dem Tor eine Einfahrt zu weiteren 70 Stellplätzen ab, 3 Jahre später gebaut.(2 Bauträger) Nun werden beide Garagen zur Großgarage mit Brandmeldeanlage. Wir 20 sollen die Wartungskosten der Brandmeldeanlage mittragen. Ist das korrekt?

Antwort: Die Frage, ob Sie dazu verpflichtet sind, sich an den Kosten zu beteiligen, sollten Sie einem Anwalt stellen. Da bin ich der falsche Ansprechpartner. Ich kann nur versuchen, darzulegen, ob Sie eine solche Anlage überhaupt benötigen oder ob es Alternativen gibt.
19. Feb 2012   | Email | Nach oben
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Brandschutz Leitungen RLP

Frage: Hallo, meine Frage betrifft Brandschutz beim Heizungsbau (Mehrfamilienhaus in RLP) - wo die Steigleitungen die Geschossdecken durchdringen, reicht es den Ringspalt von unten zuzuputzen und von oben mit Silikon auszuspritzen? Oder muss das mit einem quellenden Schaum ausgespritzt werden? Wie groß darf der Ringspalt max. sein? Danke für Ihre Hilfe!

Antwort: Wir müssen uns jetzt mal ein Bisschen durch verschiedene Vorschriften hangeln, sorry ;-)
14. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Hoehe Kamin

Frage: mein Nachbar möchte sich einen Kaminofen nachrüsten und will dafür einen Aussenschornstein (Edelstahlkamin, 2-schalig, gedämmt, Durchmesser 150mm) errichten. Grundsätzlich haben wir (Nachbarn des angrenzenden Reihenendhauses), nichts dagegen. Natürlich haben wir ein besonderes Interesse, dass alles ordnungsgemäß erfolgt. Um Ärger zu vermeiden, möchte ich gerne vor Zustimmung/Ablehung wissen, welche Mündungshöhe der Kamin haben muss? Bei unseren Häusern, die in einem Ballungszentrum in der Nähe von Stuttgart stehen, handelt es sich um 3-geschossige Reihenhäusern mit Pultdach (Neigung ca. 5-8°), bei denen die oberste Etage seitlich und vorne um ca. 1m zurückgesetzt ist. Hinten gibt es jeweils eine Dachterrasse, von der man jeweils quasi "um das DG herumlaufen" bzw. von hinten nach vorne laufen kann. Der an der Hausseite geplante Aussenkamin endet aktuell (Planung), auf Höhe der Attika (Haustrennwand zum direkten Reihenhausnachbar). Das entspricht ca. 40cm über Dach im Bereich des Kamins. Bei Häusern in der weiteren Nachbarschaft, enden die Aussenkamine ca. 1m über der Dachkante im Bereich der Kamine. Können Sie mir sagen, welche Mündungshöhe die Richtige ist?

Antwort: Das ist zu niedrig. Die Bestimmungen zur Höhe von Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen stehen in der Feuerungsverordnung (FeuVO) unter:
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Brandueberschlag Wintergarten

Frage: Sehr geehrter Herr Schelzel, ich habe mit Interesse auf der Seite „frag den architekt“ Ihre Kommentare gelesen Habe derzeit ein ähnliches Problem, ich habe einen Wintergarten direkt auf die Grenze zum Nachbarn beantragt. Die Genehmigung des Nachbarn liegt vor, im beidseitigem Einvernehmen keine Mauer, sondern eine lichtdurchscheinende aber blickdichte Scheibe. Das Bauamt stellt nun die Forderung: nach REI 60 muß die Wand hochbrandhemmend ausgeführt sein. Meine Frage dazu: Da das Nachbarhaus im ca. 2 m nach hinten versetzt ist, also so weit weg von meinem Wintergarten ist, kann ei Flammenübertrag überhaupt noch erfolgen? Ist dann diese Forderung richtig? Ich habe zur Verdeutlichung der Situation das Bauamt um einen vor Ort Termin gebeten, dem auch zugestimmt wurde. Nun bin ich gespannt auf den kommenden Dienstag. Können sie mir aus Ihrer Sicht etwas dazu sagen? Freue mich über eine Antwort,

Antwort: Ja, da ist ein Brandüberschlag möglich. Deshalb betragen die Abstandsflächen ja auch, je nach Bundesland 2,50 – 3,00m beidseits der Grenze.
29. May 2011   | Email | Nach oben
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