Fenster zumauern

Frage: Ich möchte ein Fenster ausbauen und zumauern, brauche ich dafür eine Genehmigung. Ich wohne in BW

Antwort: Nein, brauchen Sie nicht. Siehe Landesbauordnung (LBO) unter:
15. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Offenstall auf landwirtschaftlicher Flaeche

Frage: hallo zusammen ! ich hab da auch mal eine frage zum baurecht baden württemberg ! ich habe eine landwirtschaftliche fläche (bin kein landwirt ) von ca. 10000 die mit einem 2 meter hohen zaun umgeben ist ! mit baugenehmigung !!! ( sie wurde vor ca. 20 jahren mal erteil )ich möchte nun meine 3 pferde die ich in einem reitverein micht mehr unterstellen will,da die kosten zu hoch sind auf meine fläche stellen und will nun einen offenstall, oder weidehütte oder ähnliches bauen der zum unterstellen ist und die pferde rein und raus können wann sie wollen ! darf ich das ?

Antwort: Die neue LBO ist in Kraft. Darin wurde die Größe von solchen Unterständen, bis zu der diese verfahrensfrei sind, heraufgesetzt. Die Verfahrensfreiheit gilt aber weiterhin nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Siehe LBO unter:
14. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Architekt fuer Anbau

Frage: Hallo, ich plane an unserem Einfamilienhaus einen Anbau. Dieser soll über beide Etagen gehen, unten einen separaten Eingang bekommen und oben vom Haus aus begehbar sein. Im Grunde "nur" Zwei Räume a 2,5 m X 5 m + Dach. Welche Vorgehensweise würden Sie vorschlagen? Einen Architekten kontaktieren, wie komme ich an den richtigen (PLZ58515), gibt es Spezialisierungen? Kann man auch einfach einen Bauunternehmer das planen lassen? Benötigt man dafür eine Baugenehmigung? Was sollte man beachten? Danke schon mal im Voraus!

Antwort: Dafür brauchen Sie eine Genehmigung und somit auch jemanden, der Ihnen die Planvorlagen für den Bauantrag fertigt. Sprich, einen Architekten.
14. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Grenzbebauung

Frage: Ich habe das Haus meiner Mutter übernommen,und habe folgende Frage.Wir sind in einem Altstadtbereich wo die Häuser aneinander gebaut sind (Grenz-Bebauung).Jetzt hat der eine Nachbar das alte Haus abgerissen und erstellte an der gleichen Stelle einen Neubau.Unsere gemeinsame Giebelwand,steht noch und ist beim Nachbar als Baulast eingetragen. Dieser hat jetzt seinen Neubau ca.30cm von dieser Wand errichtet, muss dieser seine neue Giebelwand nicht an die alte Giebelwand anbauen, oder die alte Wand sichern? Ich habe bedenken das die alte Wand nicht standsicher ist,und auf meiner Seite sich Risse im Haus bilden. Vielen Dank für eine Antwort.

Antwort: Wenn Grenzbebauung bei Ihnen vorgeschrieben bzw. erlaubt ist und Ihr Haus auf der Grenze steht, muss Ihr Nachbar normalerweise auch auf die Grenze bauen.
14. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Genehmigung BHKW

Frage: Ich Plane mit meinem Nachbar ein BHKW. Hierzu soll ein Heizhaus 3 x 2 m gebaut werden. Dieses soll im Zuge einer Baumasnahme zwischen unseren Häusern entstehen.Unsere Häuser stehen ca. 3.7 m auseinander und sind ca. 11 m lang. Dieser Zwischnraum soll als Abstellfläche für Fahrräder , Tischtennisplatte Heizungshaus überdacht werden. Eine offene Carport Konstruktion mit Spitzdach ( somit 2. Ebene) ca. 5 m hoch. Das Problem ist jetzt, daß wir mit dem Heizhaus die Grenze überschreiten. Wir wollen die Maßnahme beide.Braucht man dann für das Heizhaus überhaupt eine Baugenehmigung? Aus welchen Materialien ist das Heizhaus zu fertigen, bzw. ist eine Feuerwiederstandsklassse einzuhalten. Meiner Meinung nach ist ein BHKW keine Feuerstätte . Ist das Richtig ? Über eine kurzfristige Nachricht würde ich mich freuen.

Antwort: Mit der kurzfristeigen Nachricht war´s leider nichts. Tut mir leid, aber ich habe gerade so viel zu tun, dass die Internetseite gerade etwas zu kurz kommt. Aber ich gelobe Besserung.
14. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Termin Fertigstellung

Frage: Einen schönen guten Tag, Wir bauen gerade ein Haus(Reihen Endhaus).Diese hat im inneren keine tragenden Wände.Vor beginn der Bauzeit hatten wir einen Termin mit unseren Architektin um zu besprechen wo welche Wand hinkommen soll.Mein Problem an der ganzen Sache ist folgendes. Unsere Baufirma konnte das Bauobjekt nacht Vertraglich festgelegten 15 Monaten Bauzeit nicht rechtzeitig fertig stellen. Die Baufirma behauptet das sie wegen dem Innenbau eine Baugenhmigung holen mußte wodurch sie dadurch mehr Zeit hätte.Es handelt sich dabei um ein Schlüsselfertiges Reihenendhaus.Auf dem Grundstück werden acht Häuser gebaut.Wir nicht bei so einem Bauobjekt schon alles im vorraus mit den Behörden abgeklärt.Wenn in dem Hausflyer schon mögliche Umbauten gezeigt werden? Ich hoffe sie können etwas Licht ins dunkle bringen.

Antwort: Zunächst mal müsste die Baugenehmigung ja schon vor Baubeginn vorgelegen haben.
14. Mar 2010   | Email | Nach oben
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Was bedeutet §34?

Frage: ich spiele mit dem Gedanken ein Baugrundstück zu kaufen. Für dieses Baugrundstück existiert kein Bebauungsplan nur ein alter Durchführungsplan, der durch Fluchtlinien/ Baulinien die Stellung von Gebäuden zur Straße regelt. Alles übrige (Art der Nutzung/Gebietscharakter, Gebäudehöhen , Geschossigkeit etc.) richtet sich nach § 34 BauGB. Erstens, was bedeutet dieser § genau und woher weiß ich was ich auf diesem Grundstück genau bauen darf? Es handelt sich dabei um ein 500 m² Baugrundstück welches ich mit einem mind. 4 Familienhaus bebauen möchte. Ich bitte um Ihre Mithilfe. Vielen Dank.

Antwort: Ihr Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplan, aber auch nicht im Außenbereich. Sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den §34 des Baugesetzbuches (BauGB) gilt.
02. Feb 2010   | Email | Nach oben
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Genehmigung Blumengitter

Frage: Braucht man in NRW eine Baugenehmigung fuer ein Blumengitter (Balkon aehnlich allerdings nicht begehbar, tiefe ca 50 cm) oder kann man das einfach an die Aussenwand fachmaennisch anbringen lassen?

Antwort: Für einen Blumenkasten o.ä. brauchen Sie nicht mal in NRW eine Genehmigung.
02. Feb 2010   | Email | Nach oben
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