Traufhoehe Carport

Frage: ich habe beim Bauamt DN einen Carport beantragt, zwischen meinem Haus bis zur Nachbargrenze sind 5,10m. der Carport soll 3,50 lg. und 3,30 br. mit einer Traufenhöhe von 3,40 werden.
Habe aber das Gelände für den Carport um 0,80m abgegraben. Liege also jetzt 80 cm unter dem übrigen Grundstücksniveau.
Das Bauamt hat die Traufenhöhe abgelehnt, weil immer von der vorhandenen Grundhöhe auszugehen ist, das Abgraben hätte ich mir ersparen können.
Ist das so?
Recht vielen Dank für Ihre Bemühungen

 

Antwort: Nein, das ist nicht so. Dafür gibt es keine allgemeingültige Definition.

 

Wenn in Ihrem Bebauungsplan eine maximale, minimale oder auch verbindliche Traufhöhe festgelegt ist, dann steht im Textteil auch, wie diese zu ermitteln, sprich zu messen, ist.

 

Ich glaube aber kaum, dass die 3,40m verbindlich als Traufhöhe für den Carport festgeschrieben sind. Dies dürfte doch eher die maximale Traufhöhe sein. Wenn Sie diese Höhe jetzt vom abgegrabenen Gelände an haben, dann würden Sie ja darunter liegen und das Ganze wäre kein Problem.

19. Sep 2009   | Email | Nach oben
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