Bestehenden Schornstein neu nutzen Sachsen-Anhalt

Frage: Ein Bekannter hat sich vor kurzem einen Garten gekauft. Die Gartenlaube besteht aus einem Wohn- und einem Geräteraum. Beide Räume sind durch eine Mauer getrennt und lassen sich jeweils über separate Türen begehen. Im Geräteraum befindet sich ein Schornstein(hinter einer Klappe haben wir Aschereste gefunden). Das brachte ihn auf eine Idee: Er will im Geräteraum einen Ofen installieren, der die Wärme in den Wohnraum leitet. Auf dem Dach befindet noch die Esse, die frei ist, und genutzt werden könnte. Der Garten befindet sich in Sachsen-Anhalt. Ich würde gern wissen, ob irgentwelche Genehmigungen(z.B. vom Schornsteinfeger) eingeholt werden müssen.

Antwort: Alle Vorschriften aller Bundesländer kenne ich leider auch nicht. Ich habe mich im Netz mal ein Bisschen schlaugemacht und dabei folgendes Formular gefunden:
28. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Verschiebbare Schwimmbadueberdachung NRW

Frage: Wir wollen unser Schwimmbecken überdachen (in NRW). Die rollbare Überdachung soll ca. 1 Meter vor Nachbarsgrundstück enden. Die Überdachung ist teleskopisch und hat im geschlossenen Zustand die folgenden Maße 2,6/6,3/10,8m (H/B/T). Brauchen wir eine Baugenehmigung dafür? VIELEN DANK für Ihre Antwort!!

Antwort: Diesen Fall finden Sie in § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) nicht.
28. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Hofeinfahrten etc. GFZ

Frage: Hallo, ich studiere Immobilienwirtschaft und schreibe gegenwärtig meine Diplomarbeit, welche ein recht großes Thema Baurecht enthält. Meine Frage ist nun, wenn ich die GFZ vorgegeben habe, zählen da Hofeinfahrten, Garagen, Stellplätze, Müllplätze etc. mit rein? § 20 BauNVO sagt nein, ist das in allen Fällen so? Irgendwie meine ich meine Dozentin mal etwas anderes gesagt haben zu hören bin mir aber nicht sicher und finde leider keinen der mir diese Frage beantworten kann. Wäre super wenn Sie mir helfen können. Vielen Dank!

Antwort: Da haben Sie schon richtig nachgelesen. Bei der Ermittlung der GFZ spielen diese Flächen keine Rolle, sondern lediglich bei der der GRZ.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Giebel verglasen Bayern

Frage: ich habe ein Wohnzimmer, daß bis zum Gibel offen ist, Deckenhöhe: 3,90 - 5,20 m, Breite 5 m. Zur Westseite ist leider nur ein relativ kleines Fenster: 1m * 1,20m eingebaut. Damit das Wohnzimmer wesentlich heller wird, möchte ich eine Fensterfront einbauen lassen. Die Festergröße wäre dann ca. 4 m breit 2,50m bis 3,90m hoch. Ich wohne in Bayern im Außenbezirk. Brauche ich hierfür eine Baugenehmigung? Wie gehe ich am besten vor: Architekt / Bauunternehmer / Fensterbauer, ... beauftragen oder z.B. über myhammer und was muß ich bei der Beauftragung beachten.

Antwort: Zwar sind Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) verfahrensfrei. Siehe
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Ueberschreitung GFZ und Traufhoehe

Frage: wir haben von unserer Gemeinde ein Grundstück angeboten bekommen. Die GFZ beträgt 0,4. Doch das wird etwas eng, da wir noch eine Einliegerwohnung bauen wollen. Ist es üblich die GFZ bis 0,449 auszuweiten oder bekämen wir da Ärger? Wir haben auch einen Kniestock von 1,60m einzuhalten. Da wir ein Passsivhaus bauen wollen, müssen wir viel dämmen und wollen auf das Dach dämmen, so dass uns die 1,60m auf Jeden Fall erhalten bleibt. Gibt es da von der Bayerischen Bauordnung schon so eine Art Aufruf an die Gemeinden, da wir noch recht konservative Ortsgestaltungssatzungen haben. Antwort: Natürlich ist es nicht üblich, die GFZ einfach zu überschreiten und ebenso natürlich wird es Ärger geben, wenn Sie es dennoch machen.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Treppe innerhalb von Wohnung Niedersachsen

Frage: Wir haben vor 4 Jahren eine zweigeschossige DG Wohnung gekauft, die gerade fertig ausgebaut war(Göttingen). Leider hatte der Architekt keinen Bauantrag für den Ausbau des zweiten Geschosses (Spitzboden, vorher Luftraum, Einbau einer Geschoßdecke)gestellt, wir haben nun endlich die Baugenehmigung erhalten. Der Architekt meint nun, wir müssen auf Grund von Brandschutzauflagen der Feuerwehr (zusätzlich zum Notausstieg) die Wendeltreppe, die in das obere Geschoss führt, komplett zum unteren Raum hin hermetisch (rauchdicht)abschließen. Dies solle im Trockenbau oder, (was wir aus ästhetischen Gründen favorisieren) mit Glas erfolgen (Jeweils F90) Der Spitzboden verfügt über drei Räume: 1 Bad, ein Schlafzimmer und ein offener Wohnraum, in den die Wendeltreppe mündet,(hier ist auch der Notausstieg geplant) hier soll der "Glaskasten mit Schiebetür" aufgesetzt werden. Ich habe schon einige DG-Wohnungen, auch in offener Bauweise gesehen, aber noch nie mit abgeschottetem Treppenaufgang. Da der Architekt in einigen Themen Fragezeichen hinterließ, bitte ich um handfeste Informationen zu den Fragen: 1. Muss die Treppe nach oben mit einer Wand (oben oder unten)rauchdicht abgetrennt sein? 2. Ist diese Abtrennung auch notwendig, wenn der Notausgang in das Badezimmer (durch Tür abgetrennt) gelegt wird? 3. Der Architekt hat ganz offensichtlich sowohl den Bauantrag für den Spitzboden als auch den Einbau des Notausgangs vergessen. Wer hat die Kosten für diesen nachträglichen Einbau zu tragen? Der Architekt, der Bauherr, von dem wir die Wohnung schlüsselfertig gekauft haben, oder wir selbst? 4. Wenn die Verursacher (Architekt/Verkäufer) die Kosten tragen müss en, dann auch für die teure, die Raumästhetik erhaltende Weise Mit F90 Glas?

Antwort: So was habe ich ja noch nie gehört. Das ist meiner Meinung nach ausgemachter Blödsinn.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Aussendaemmung ueber Grenze Bayern

Frage: Wir wohnen in Bayern/München in einem versetzten Reihenhaus (je 2 m), BJ 1978, 30cm Ziegel. Nun wollen wir im Rahmen der Fenstererneuerung auch eine Außendämmung WDVS anbringen lassen. Da die Grundstücksgrenze aber gleichzeitig die Hausgrenze ist, ragt die Dämmung dann über die Grundstücksgrenze hinaus. Mit der Nachbarin haben wir eine Duldung auf gegenseitiger Basis schriftlich vereinbart. Für die Nachbarseite ist dies eher vorteilhaft, weil unsere Dämmung nur den (ihren) Vorgarten etwas verschmälert würde, bei uns aber dann die Terrasse kleiner wird. Leider ist die Besitzerin gestorben. Gilt nun die Vereinbarung nicht mehr? Grundsätzlich: In Bremen und Hessen hat sich, soweit ich weiß, die Bauordnung dahingehen geändert, dass WDVS-Maßnahmen zu dulden sind (natürlich dann auch von uns). Gibt es ähnliches für Bayern?

Antwort: Ich habe weder in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), noch im Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB) für Bayern eine dementsprechende Regelung gefunden. Vielleicht kommt´s ja auch in Bayern irgendwann.
23. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Notwendiges Treppenhaus Berlin

Frage: ich habe in Berlin ein kleines Mehrfamilienhaus mit 5 Geschossen zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss. Ich möchte das Dachgeschoss und die darunterliegende 4.Etage zu einer Nutzungseinheit zusammenlegen indem das notwendige Treppenhaus in diesem Bereich mit in die Wohnung einbezogen wird und auf dem Treppenpodest zwischen 3. und 4. Etage eine neue Wohnungstür eingebaut wird die den zur Nutzungseinheit gehörenden Treppenhausteil vom öffentlichen Teil trennt. Diese Tür kann in Fluchtrichtung unverschliessbar gestaltet werden und die dazugehörige Trennwand kann auch eine Rauchabzugsöffnung erhalten die gemeinsam mit der Rauchabzugsvorrichtung an der obersten Stelle des Treppenhauses bedient werden kann. Die jeweils 2 ehemaligen Wohnungseingangstüren pro Etage, die das Treppenhaus von den anderen Räumen trennen, bleiben erhalten. Ist dies möglich, ist insbesondere die Bedingung dass eine notwendige Treppe in einem "eigenen, durchgehenden Treppenraum" liegen muss noch erfüllt?

Antwort: Subjektiv würde ich erstmal sagen, das müsste möglich sein.
22. Aug 2009   | Email | Nach oben
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