Planvorlageberechtigung BW

Frage: mein Mann und ich möchten bauen. Konkret: selber bauen. Mein Mann (31 Jahre alt) und sein Vater verfügen über Erfahrung und werden sich Vollzeit um den Bau kümmern. Örtliche Fachbetriebe sollen hinzugezogen werden. Geplant ist ein ein 80m² Bungalow auf Bodenplatte. Der Baugrund eben. (Wir stehen direkt vor dem Kauf.) Heute habe ich mehrere Architekten aus der Umgebung angerufen. Tenor: bei einem so kleinen Bau brauchen Sie keinen Architekten. Der Zimmermannsbetrieb der mit dem Dachstuhl beauftragt wird genügt für die Unterschrift auf dem Bauantrag! Hatte ich das Pech und alle Architekten haben die Auftragsbücher voll? ... oder ist mein Projekt tatsächlich so einfach durchzuführen? Ist ein Bodengutachten unnötig? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort: Wenn alle Kollegen die Auftragsbücher voll hätten, dann wäre das ja mal eine wirklich schöne Entwicklung.
25. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Mindestgroesse Fenster Hamburg

Frage: wir wohnen in Hamburg in einer Mietwohnung. Nun wurden unsere Fenster ausgetauscht und diese sind kleiner als die vorherigen. Gibt es in Hamburg eine Mindestgröße für Fenster? Weiters wurde die auf die Fassade eine Wärmedämmung mit ca. 10cm aufgetragen -das bedeutet, das unsere Fenster nun viel weiter tiefer liegen als zuvor. Gibt es dafür irgendwelche Vorgaben?

Antwort: Für die Laibungstiefe werden Sie keine Vorgaben finden, für die Fenstergröße aber schon.
25. Oct 2010   | Email | Nach oben
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BRI

Frage: In meinem Garten möchte ich eine Häuschen bauen. Nach Anruf beim Rathaus wurde mir gesagt das dies bei einem Rauminhalt von unter 20m3 genehmigungsfrei ist. Nun würde mich interessieren wie dieser Rauminhalt genau berechnet wird. Leider konnte mir die Dame im Rathaus dazu keine näheren Angaben machen. Zählt der Dachvorsprung zum Rauminhalt? Wie verhält es sich bei einem Spitzdach? wird dort nur der tatsächliche Rauminhalt berechnet oder vielmehr wie ein Quarder? Irgendwo habe ich gelesen das nicht ausgebaute Dächer nur zu 1/3 berechnet werden. Gilt dies auch für Gartenhäuser? Werden immer die Aussenflächen in die Berechnung mit einbezogen also z.B. Oberkannte Ziegel? Ich möchte gerne die 20qm3 Rauminhalt so gut wie möglich ausnutzen ohne das ich später wegen ein paar qm3 Ärger bekommen. Vielen Dank schonmal im vorraus für ihre Bemühungen.

Antwort: Der Bruttorauminhalt (BRI) berechnet sich nach den Außenmaßen des Gebäudes, dem umbauten Raum.
23. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Aenderung Gebaeudeklasse durch Umbau Berlin

Frage: wir haben ein bestehendes 2- Familienwohnhaus in Berlin erworben und würden gern kleinere Änderungen im Inneren vornehmen. Die Baubehörde gab uns den Hinweis, dass sich die Gebäudeklasse ändern könnte und es sich bei der Änderung zum Einfamilienhaus um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 handeln könnte, weil die letzte Ebene über 13,0m liegen und das Haus dann mehr als 400m2 Bruttofläche hätte. Welche Folgen hätte die Änderung der Gebäudeklasse ? Kann es sein, dass sämtliche Anforderungen der Gebäudeklasse 5 zum Tragen kommen, obwohl bspw. nur ein Türsturz verbreitert oder eine Wand im EG verschoben werden ?

Antwort: Die Änderung der Gebäudeklasse ergibt sich nicht durch eine Verbreiterung eines Türsturzes oder das Verschieben einer Wand.
23. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Dachgeschossausbau Aussenbereich

Frage: wir haben ein Haus im Außenbereich in BW gekauft (ehemaliger Aussiedlerhof). Wir wollten das Haus mit einem kleinen Anbau und mit einem Kniestock und Gauben vergrößern, zuerst sah das Bauamt das nicht so problematisch, aber jetzt heißt es weil wir nicht privilegiert sind, wird es nicht genehmigt.Die Nebengebäude gehören noch dem Bruder des Verkäufers, deshalb ist es uns nicht möglich selbst Landwirtschaft zu betreiben um die privilegierung zu erhalten, wir wollen mit meinen Schwiegereltern in das Haus einziehen, es hat bereits 2 Eingänge. Es geht hauptsächlich ums Dach, bei dem sie uns weder Kniestock, noch Gauben genehmigen. Das Dach liegt direkt auf der Decke des EG auf, das Haus ist 20m lang und 8m breit. Haben sie eine Idee wie man im DG Wohnraum schaffen kann, den man evtl. nicht genehmigen muss, denn man braucht einen Flur um zu den Zimmern zu kommen. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort: Ich denke, ein Ausbau des bestehenden Dachgeschosses sollte möglich sein, solange Sie die äußere Gestalt des Gebäudes nicht verändern. Inwieweit das bei ihrem Gebäude sinnvoll zu verwirklichen ist, vermag ich mangels Kenntnis des Gebäudes nicht zu beurteilen.
23. Oct 2010   | Email | Nach oben
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Gaube nachgenehmigen SH

Frage: Hallo, ich plane einen Anbau an meinem Haus und habe das Problem das ich vor ein paar Jahren eine 2. Gaube in meinem Dach ohne Baugenehmigung eingebaut habe. Der Zimmermann der sie damals gebaut hat meintedas merkt eh kein mensch und den aufwand kann man sich sparen. Die BG währe hier in Schleswig-Holstein soweit ich jetzt weiß aber erforderlich gewesen. Meine Frage ist jetzt wenn ich jetzt nachträglich die BG stelle, ist da mit größeren Problemen zu rechnen. ( Natürlich vorausgesetzt das sie grundsätzlich möglich ist, wovon ich jetzt mal ausgehe.) Eine weitere Sache ist die erste Gaube am Haus ist eine Schleppdachgaube und die 2. ist jetzt eine Spitzdachgaube. Kann dies zusätzliche Probleme geben. Vielen Dank im Vorraus für ihre Antwort.

Antwort: Für eine Gaube brauchen Sie in Schleswig-Holstein, wie meines Wissens in ganz Deutschland, außer Bayern, eine Genehmigung.
24. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Zaehlt Garage zu Vollgeschoss

Frage: wir planen einen Neubau in Niedersachsen. Der B-Plan läßt nur eingeschossige Bauweise zu. Wir möchten ein Haus mit versetztem Pultdach bauen. Das Haus besteht aus 3 Gebäudeteilen. 1 Teil ist die Garage mit angrenzendem Geräteraum. Da das OG ja nur 2/3 der Fläche vom darunterliegenden Geschoss haben darf, damit es kein Vollgeschoss wird, ist nun unsere Frage, ob die Fläche der Garage mit zu der Fläche vom Erdgeschoss zählt oder nicht. Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antwort: Dazu steht in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) folgendes:
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Erloschene Baugenehmigung erneuern

Frage: Zufällig bin ich auf Ihre äußerst interessante Seite gestoßen, und würde mich freuen, wenn Sie mir folgende Frage beantworten können: Ich habe in RP im Jahr 2008 ein Anwesen ersteigert, bei dem die Baugenehmigung von 1999 auch einen Schuppen vorsah, der aber vom Vorbesitzer nicht gebaut wurde. Die Baugenehmigung ist erloschen, da sie vom Vorbesitzer nicht verlängert wurde. Der Nachbar hatte seinerzeit dem Bau zugestimmt, dann aber noch zu Zeiten des Vorbesitzers versucht, dies zu widerrufen, etwa mit der (unwahren) Behauptung, er bzw. der Architekt hätten den Schuppen nachträglich (nach seiner Unterschrift) dem Plan hinzugefügt. Aufgrund der da schon absehbaren Zwangsversteigerung wurde dies aber nicht weiter verfolgt. Daraus ergibt sich nun die Frage: Ist bei Beantragung einer erneuten Baugenehmigung auch die nochmalige Zustimmung des Nachbarn erforderlich, selbst wenn das Bauvorhaben identisch ist?

Antwort: Wenn die Baugenehmigung erloschen ist und Sie eine neue beantragen müssen, dann beginnt das Prozedere eben von neuem.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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