Schallschutz Trennwand Altbau

Frage: wir sind einigermaßen verzweifelt, da wir eine Anregung / Hilfestellung zu einem speziellen Thema suchen und nicht wissen, an wen wir uns wenden können. Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen. Wir haben seit ca 1,5 Jahren neue Nachbarn, welche ihre Whg durch eine an unsere Wand befestige, "freischwebende" Treppe verschönert haben. Leider ist dabei auch der vorher spärlich vorhandene Lärmschutz (wir vermuten mehrere Schichten Regibsplatten) weggemacht worden. Wir hören jetzt so ziemlich alles. Das geht los über das Schlagen Ihrer Eingangstür, natürlch das Getrappel auf der Treppe und Gespräche über Alltägliches. Wir können das Zimmer nicht mehr als Schlafzimmer nutzen und auch ein Gespräch während der Bauarbeiten mit den Eigentümern hat nichts gebracht. Der Dämmschutz der Treppe mit diesen Kunsstoffeinsätzen scheint auch nicht in Ordnung zu sein. Bei unserem Haus handelt es sich um einen Altbau von vor 1900. Deren Haus bzw deren Stockwerk stammt aus den 1960er Jahren. Damals wurde das Gebäude um eine Etage erweitert und so ist diese Whg mit 2 Räumen und der Treppe entstanden. Leider wurde damals auf eine eigene Außenmauer verzichtet und unsere mitbenutzt. Hinweise zu einer Brandschutzwand oder Kommunwand konnten wir in unseren Bauplänen nicht finden. Was können wir tun? Über eine Anregung Hilfestellung würden wir uns freuen.

Antwort: Ob es zu dieser Zeit schon Vorschriften bez. des Schallschutzes gab, und wenn ja welche, weiß ich nicht und habe dazu auch nichts gefunden. Ich war damals auch noch lange nicht geboren.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Vordach Reihenhaus NRW

Frage: Guten Tag, aufgrund der kompetenten Antworten auf dieser Seite erhoffe ich mir eine fundierte Lösung für mein folgendes Problem: Beim Bau meines kleinen Reihenhauses in K-Porz vor 38 Jahren verzichtete ich leider auf ein Vordach über der Haustür. Die Tür ist vom unmittelbar angrenzenden Nachbarhaus (nicht gegenüberliegend, sondern direkt links daneben. gleiche Straßenseite) keinen halben Meter entfernt. Nun soll ein Glas-Vordach nachgerüstet werden, Breite ca. 3-4 m, Ausladung 1.) Bezieht sich §6 BauO NRW auch auf solche Fälle, d.h. muss hier eine Abstandsfläche von 1,5 m zum Nachbarhaus gewahrt werden? Oder sind tatsächlich nur die "gegenüberliegenden" Grundstücke angesprochen, nach meinem Verständnis also die andere Strassenseite? Öffentl. Raum wird nicht tangiert. 2.) Muss die Nachbarin befragt werden bzw. zustimmen? Diesbezüglich erwarte ich keine Kooperation, da es bereits einige heftige Meinungsverschiedenheiten wg. der Ausscheidungen ihrer 4 Hunde gab... 3.) Die nächstgelegene "Öffnung" in ihrem Haus ist ein Fenster, keine Tür. Falls Fragen 1+2 unproblematisch, gibt es da etwas besonderes zu beachten?

Antwort: Die Ausladung haben Sie leider vergessen, zu erwähnen.
21. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Bauverpflichtung

Frage: ich habe vor ca. 10 Jahren ein Grundstück mit Bauverpflichtung bis August 2005 erworben. Diese habe ich aus geänderten privaten Umständen aber bis heute nicht bebaut. Nun fordert meine Stadtverwaltung einen Bauantrag. Was kann passieren wenn ich diesen nicht stelle? Könnte das Grundstück auch mit einem Gartenhaus bebaut werden (es steht sogar schon eins drauf)?

Antwort: Schauen Sie in Ihren Bebauungsplan und vor allem in Ihren Kaufvertrag des Grundstücks.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Belueftung Fenster

Frage: Meine Eltern haben eine Wohnung gemietet, der Umbau des gesamten Hauses erfolgt derzeit. Die Wohnungsgrundriße werden verändert. In ihrer Wohnung gibt es neben Wohnzimmer, Schlafzimmer noch ein Gäste- oder Kinderzimmer. Dieses hat ein großes Fenster bei welchem nur das Oberlicht öffenbar ist. Dieses Oberlicht erreicht man aber nur mit einer Leiter. Gibt es eine Vorschrift, die besagt, das ein Wohnraumfenster öffenbar sein muß für die Belüftung und man dies auch ohne Leiter öffnen können muß. Die Auskunft des Bauleiters war, dass hätte der Architekt so vorgesehen, das es nicht zu öffnen ist.Im ersten Bauabschnitt sind aber alle Fenster zu öffnen. Mein Eltern sind über 70 Jahre, die können auf keine Leiter mehr steigen und dieses Zimmer ist für meinen Vater geplant. Vielleicht können sie uns einen Tip geben. Vielen Dank im voraus.

Antwort: Wo Sie wohnen, haben Sie leider nicht geschrieben. Daher nun die Antwort auf Basis der Vorschriften in BW.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Abstand Dachfenster BW

Frage: wir sanieren gerade eine Doppelhaushälfte Baujahr 1934. Da das dach nun neu Isoliert und eingedeckt wird, möchten wir gerne ein Dachfenster einbauen. Wie weit muss es vom Nachbardach weg sein ? Wir leben in Baden Würtemberg. Gibt es eine Baurecht verordnung speziel für Altbauten im Netz ? Auf den Landratsämtern bekommt man verschieden Antworten. danke

Antwort: Eine spezielle Verordnung für Altbauten gibt es nicht. Warum auch? Zu Ihrer Frage steht in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung BW (LBOAVO) folgendes:
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Schaeden nach Baumassnahme des Nachbarn

Frage: Unser Haus ist ein ehemaliges Zechenhaus von 1908. Es ist genauer gesagt eine Doppelhaushälfte. Der Nachbar hat seinen Keller um 80cm tiefer gelegt und zusätzlich einen Anbau inkl. Keller auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Ich habe jetzt im Wohnzimmer Risse festgestellt. Ein Fenster und eine Tür schliessen seit dem nicht mehr richtig. Wie kann ich bei einem alten Haus beweisen das die Schäden nicht vorher bestanden?

Antwort: Lassen Sie ein Schadensgutachten machen, konfrontieren Sie Ihren Nachbarn mit den Ergebnissen und gehen Sie notfalls vor Gericht.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Zustimmung Nachbar HH

Frage: Trotz intensiver Recherche habe ich keine Antwort auf folgende Baurechtsfrage gefunden: Objekt: Land Hamburg, Doppelhaus, Baujahr: eine Hälfte 1930, andere Hälfte Baujahr 1956. Zweigeschossig, Flachdach. Einzeleigentum. Grenze läuft direkt mittig durch das Haus. Gebäudehälfte, je 6.00 m breit Die ältere Doppelhaushälfte soll durch ein Staffelgeschoss erweitert werden ( kein Vollgeschoss, 2/3 Lösung) Frage: Ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich wenn man die Staffel dierekt an die mittlere Grenze anbauen will ? Die Grenzwand soll als Brandwand ohne Fenster werichtet werden. Wir haben versucht den Nachbarn um Zustimmung zu bitten. Keine Reaktion, er verweigert sich, grüßt nicht mehr , selbst Einschreiben bleiben ohne Antwort. Das Bauamt sagt. Nachbarzustimmung erforderlich, das kann ich nicht glauben, denn es sind ja eigentlich zwei Häuser die lediglich weil das Grundstück dies erforderlich machte, aneinandergesetzt wurden. Wenn am Hauptgebäude eine Grenzbebauung zu- lässig war, muss das gleiche Recht nicht auch für die Staffel gelten? Unser RA wußte auch keine Quelle wo diese Situation eindeutig erklärt wird. Ich bedanke mich im voraus recht herzlich für Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Antwort: Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben die Vorgaben des Bebauungsplan einhalten, dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Nachbarns, ob nun Grenzbauweise oder nicht.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Umbau Dachgeschoss BW

Frage: ertmal riesen Komplement für die interessante Internetseite und vielen Dank für die Zeit, die Sie hier opfern. Nun zu meinem Anliegen. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus aus dem Jahr 1958 in 71686 Remseck gekauft. Das Haus hat 2 Etagen (Erd- und Obergeschoss) und ein Dachgeschoss. Nun will ich das Dachgeschoss umbauen und später vermieten. Es gibt einen alten Plan zu dem Dachgeschoss mit Stempel der Gemeinde Ludwigsburg. Das Dachgeschoss war auch vor einigen Jahren vermietet. Brauche ich für die Umbauung eine Genehmigung. Ich möchte das vermeiden, wenn es geht (wegen der Wartezeit, Kosten). Wie sieht es mit Stellplatz aus. Brauche ich unbedingt eines. Ich habe ein kleines Garten und möchte das nicht verlieren, um ein Stellplatz zu errichten. Darf ich das Giebelfenster etwas vergrössern?

Antwort: Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum ja schon immer genehmigt und das Geschoss wurde auch schon dementsprechend genutzt. Damit wäre eine erneute entsprechende Nutzung ja keine Nutzungsänderung. Somit dürfte die Frage nach einem weiteren notwendigen Stellplatz und dem befürchteten Verlust des Gartens durch die Anlage eines solchen vom Tisch sein.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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