Umbau Hessen

Frage: Hallo, ich habe folgende 2 Fragen und bitte um eine Antwort mit bestem Dank im Voraus: 1. Wir wollen ein alleinstehendes Haus in Hessen kaufen. Das Dach (ca. 43 m²)ist nicht ausgebaut. ist für den Ausbau in 1-2 Räume + Dusche eine Genehmigung nötig? Dürfen wir auch 2 Fenster (zur Straßenseite + Hof) öffnen. 2. im Erdgeschoß sind 3 Garagen + 1 Abstellraum vorhanden (da kein Keller). Da wir keine 3 Garagen brauchen wollen wir die eine Garage (18 m²)zum Hof als Wohnzimmer und den Abstellraum als Küche umbauen. Die Wand zwischen beiden Räumen soll weg bzw. eine Tür geöffnet, falls tragend. Ist dies ohne weiteres machbar oder genehmigungspflichtig. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort: Dafür brauchen Sie in Hessen keine Genehmigung., wie Sie in der Hessischen Bauordnung (HBO) nachlesen können. Und zwar unter
22. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Dachgeschossausbau Niedersachsen

Frage: Ich habe letztes Jahr ein Bungalow in Niedersachsen erworben. Das Haus war noch nicht gedämmt und der Dachausbau war auch noch nicht fertig. Auf dem Dachboden standen lediglich die Trockenbauwände und die Dämmung war fertiggestellt. Jetzt wollten wir einen Heizungsbauer mit der Heizung im Dachgeschoss beauftragen und der machte uns darafu aufmerksam, dass die Grundrisse für das Dachgeschoss in den Bauunterlagen nicht vorhanden waren. Bei der Überprüfung des Bauantrags des Vorbesitzers bin ich auf einige Ungereimtheiten gestossen. So fehlen dort der Grundriss vom Dachgeschoss und auch sind die Dachfenster nicht eingezeichnet. Was mich besonders stutzig macht ist, dass die Treppe die zum Dachgeschoss führt nicht eingezeichnet ist. Die Nettogrundfläche des Erdgeschosses beträgt 144m2 und die Bruttogrundfläche 168m2. Bei einer Grundstücksgröße von 580m2 und einer GRZ von 0,3 liegt also die Wohnfläche des Erdgeschosses noch im Rahmen. Was ist aber nun wenn ich den Dachboden (ca 120m2) ausbaue? Laut LBO Niedersachsen ist ein Ausbau des Dachbodens genehmigungsfrei. Brauche ich nun eine Genehmigung oder geht es auch ohne? Leider habe ich auch keine Unterlagen zu Statik und sonstigem des Hauses.

Antwort: Die Wohnfläche im Dachgeschoss hat keinen Einfluss auf die GRZ, sondern lediglich auf die GFZ.
19. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Kaminofen Altbau Stuttgart

Frage: Wir würden gerne in unserer Altbaueigentumswohnung in Stuttgart einen Kaminofen (Holz) installieren. 2 andere Parteien im Haus verfügen seit ca. 20-30 Jahren bereits über einen solchen Ofen. Leider wurde aber in der Dachgeschosswohnung (Mehrfamilienhaus) der Schornstein (noch in Betrieb) mit Holz verkleidet, sodass der Schornsteinfeger die Installation eines weiteren Holzofens nicht genehmigen möchte. Die anderen Parteien benutzen ihre Holzöfen wohl nicht mehr. Jetzt meine Frage: Wie können wir trotzdem einen solchen Ofen in Betrieb nehmen? Herzliche Grüße aus Stuttgart

Antwort: Wenn es nur an der Verkleidung aus Holz liegt, dann entfernen Sie diese doch einfach.
12. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Dach erneuern Eigentumswohnung

Frage: Hallo, wie kann man in folgendem Fall als Käufer auf der sicheren Seite sein: ich beabsichtige, mich auf die Suche zu machen nach einem unausgebauten Dachgeschoss in einem ansonsten möglichst sanierten Berliner Altbau. Ich würde den Dachstuhl nach dem Kauf dann gerne abreißen und ein neues Dach mit überwiegend Flachdach bauen lassen. Woher weiß ich bereits vor dem Kauf, dass ich für dieses Vorhaben überhaupt eine Baugenehmigung erhalten werde? Die Katze im Sack kaufen möchte ich natürlich unbedingt vermeiden. Danke für Ihren Rat! P.S. Ich kam auf diese Idee, weil man mir sagte, dass die Kosten für einen Abriß+ganz neues Dach auch nicht höher sein würden als für die aufwendige Restaurierung eines alten Dachs. Stimmt das?

Antwort: Wie sich das Kostenverhältnis zwischen Sanierung und Abriss/Neuaufbau im konkreten Fall darstellt, kann ich ohne Kenntnis dieses nicht sagen.
12. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Abweichung von genehmigtem Plan

Frage: Ausbaufähige Dachgeschosse werden mir meist mit einer Baugenehmigung auf Basis eines durch einen Architekten erstellten Entwurfs angeboten. Wie stark muss man sich an diesen Entwurf halten? Welche Möglichkeiten des Abweichens habe ich? Und erlöscht die Baugenehmigung sollte ich einen anderen Architekten einschalten?

Antwort: Eine Baugenehmigung ist nicht an den Architekten gebunden, der den Bauantrag erstellt hat.
12. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Unterschreitung GRZ, GFZ

Frage: Im Bebauungsplan nach §34 ist mögliche Haus Bebauung GFZ 0,3 und GRZ 0,2 angegeben,bei einer Grundstücksfläche von 450qm. Anhand Ihrer Angaben wären es 90 qm bzw. 135 qm. Wie weit ist eine Unterschreitung der Größe möglich,bzw. welche Mindestquadratmeterzahl muß ich einhalten ?

Antwort: GRZ und GFZ sind Maximalwerte.
10. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Was ist Aussenbereich?

Frage: Mecklenburg-Vorpommern Garage Abriss mit Neuaufbau meine Frage ziehlt in die Richtung verfahrensfreies Bauvorhaben (ja oder nein?) in Bezug auf den Abriß und sofortigen Neubau einer Garage. Die alte Garage ist ein freistehendes gemauertes Gebäude mit einer mittleren Höhe unter 3m und einer Brutto-Grundfläche von 46,75qm (8,5m*5,5m) Grenzbebauung (8,5m) mit Flachdach (Wellasbest) Da die alte Garage Baufällig ist (5cm breiter Riß über die gesamte hintere Wand -Fundament abgesackt), ist ein Neuafbau zwingend Notwendig. Nach den Abriss soll eine Y-Tong Garage mit Flachdach(Trapezblech) mit einer Brutto Grundfläche von 29,7qm(5,5m*5,4m) - mit Angebautem Carport (3m*5m) wieder als Grezbebauung errichtet werden. Gilt das gesamte Vorhaben als Verfahrensfreies Bauvorhaben? Was Bedeutet in der Landesbauordnung § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen, der Begriff "außer im Außenbereich" - Eine Garage baue ich doch immer draußen???

Antwort: Innen-und Außenbereich haben mit drinnen und draußen nichts zu tun.
09. Jul 2010   | Email | Nach oben
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Treppe freilegen

Frage: Meine Frage bezieht sich auf den Umbau einer "alten" Holztreppe in einem Reihenmittelhaus von 1957. Die Treppe ist massiv aus Holz, geschlossen und wird auf beiden Etagen von Holzwangen getragen wovon jewails eine an der Wand befästigt ist und die andere frei im Raum ist. Die Unterseite wurde mit Drahtnetzen verschraubt um sie zu verputzen, sodass man von unten nicht die Stufen sondern eine grade weiße "Deckenfläche" sieht. Meine Frage ist nun, ob es zulässig ist diese Drahtnetzte und den Putz abzureißen und die Treppe zu öffnen, sodass nur die Trittstufen und die Holzwangen übrig bleiben? Ein Geländer wird natütlich an den Treppen bleiben.

Antwort: Natürlich ist das zulässig. Warum denn nicht?
30. Jun 2010   | Email | Nach oben
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