Mindestgroesse Fenster Hamburg

Frage: wir wohnen in Hamburg in einer Mietwohnung. Nun wurden unsere Fenster ausgetauscht und diese sind kleiner als die vorherigen. Gibt es in Hamburg eine Mindestgröße für Fenster? Weiters wurde die auf die Fassade eine Wärmedämmung mit ca. 10cm aufgetragen -das bedeutet, das unsere Fenster nun viel weiter tiefer liegen als zuvor. Gibt es dafür irgendwelche Vorgaben?

 

Antwort: Für die Laibungstiefe werden Sie keine Vorgaben finden, für die Fenstergröße aber schon.

 

Die Hamburgische Bauordnung (HBauO) sagt dazu unter

 

Siebter Abschnitt

 

Nutzungsbedingte Anforderungen

 

§ 44 Aufenthaltsräume

 

(1) Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,4 m haben. Für Aufenthaltsräume in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 genügt eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,3m. Aufenthaltsräume in Dachgeschossen müssen über mehr als der Hälfte

ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50m bleiben bei der Berechnung der Grundfläche außer Betracht.

 

(2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens einem Achtel der Nettogrundfläche des Raumes einschließlich der Nettogrundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.

 

(3) Aufenthaltsräume, die nicht dem Wohnen dienen, sind ohne Fenster zulässig, wenn

 

1. gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen und

2. eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung auf andere Weise sichergestellt ist oder wenn die Nutzung dieses erfordert.

 

Unter (2) sehen Sie, dass in Aufenthaltsräumen eine Fensterfläche von min. einem Achtel der Grundfläche des Raumes vorhanden sein muss. Allerdings bezieht sich die auf die Rohbauöffnung des Fensters, die durch eine nachträgliche Dämmung nicht verändert wird.

 

HBauO und mehr finden Sie unter Downloads.

25. Oct 2010   | Email | Nach oben
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