Gartenteich ueberdachen

Frage: Wir wohnen in Berlin und möchten unseren Gartenteich überdachen. Fläche ca 5-6qm, wird dafür eine Baugenehmigung oder eine Bauanzeige benötigt?

Antwort: Laut Bauordnung für Berlin (BauO Bln) sind verfahrensfrei:
05. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Anbau Grenzabstand

Frage: ich habe in Büdingen (Wetteraukreis/Hessen)ein eigenes Haus. An dieses Haus möchte ich einen Anbau anbringen, welcher die Maße 450 cm x 250 cm x 240 cm (L/B/H) haben soll. Dieser Anbau soll keinen Zugang zum Haus haben, also nur einen separaten Zugang von aussen bekommen und als Abstellraum für Fahrräder, Gartenwerkzeug u.ä. dienen. Der Anbau soll an die Grenze zur Strasse (50 cm Abstand)gebaut werden. Wenn ich die HBO richtig gelesen habe, sind sonstige Gebäude mit einem Bruttorauminhalt bis 30 m³ baugenehmigungsfrei. Stimmt dies? Wenn ja, gilt das auch in Hinblick auf Grenzbebauung zur Strasse hin? (Abstand Haus zur Straße: 3m)

Antwort: Ein Anbau an ein bestehendes Gebäude ist kein eigenes Gebäude sondern eben ein Anbau und gehört somit anschließend zu diesem. Damit gilt hierfür auch nicht die Genehmigungsfreiheit für Gebäude bis 30m³ Rauminhalt.
05. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Sichtschutzwand

Frage: was versteht man rechtlich unter einem Sichtschutz und wie muss ein Sichtschutz aussehen, wenn in einem Kaufvertrag Zitat:" Jedes Grundstück erhält...Sichtschutzwände die aufgestellt werden. Es handelt sich um Grundstück an einer Straße. Länge ca. 17m, Breite ca. 10m. Für Ihre Bemühungen im Voraus besten Dank

Antwort: Was eine Sichtschutzwand ist, erklärt sich von selbst. Nämlich ein Element, das aufgestellt wird, um Schutz vor Einblick zu gewähren.
04. Jun 2009   | Email | Nach oben
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Kellerraum in Wohnraum umnutzen Sachsen

Frage: wir wohnen in einem Einfamilienhaus in Dresden. Unsere Wohnraumfläche erstreckt sich nur auf einer Etage und sie ist nicht sehr groß. Die Kids werden größer und nun möchten sie eigene Zimmer. Wir haben den Keller vor einigen Jahren schon gedämmt und mit Fußbodenheizung versehen. Da es früher mal eine Garage im Haus gab, haben wir auch große Fensteröffnungen und Teile des Hauses liegen nicht im Erdreich. Wir möchten nun zwei Zimmer schaffen, als Spiel und Aufenthaltsräume für unsere Kinder. Unser Problem liegt in der Raumhöhe, durch die Dämmung und die Fußbodenheizung haben wir nur eine Höhe von 2,05m. ... Brauchen wir für unser Vorhaben Genehmigungen oder werden bei einem Altbau (1970) auch Ausnahmen gemacht. Wer kann uns Hinweise und Auskunft erteilen.

Antwort: Zur Frage, ob Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung brauchen steht in der Sächsischen Bauordnung (SächsBauO) unter
19. May 2009   | Email | Nach oben
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Stuetzmauer auf Grenze

Frage: Wir haben unser Haus in Hanglage gebaut (BW). Um unser Haus dem Gelände anzupassen, befindet sich unser Kellergeschoss auf dem Niveau der unteren Strasse und der obere Teil des Gartens auf EG-Niveau. Der Nachbar, der jetzt über uns bauen will hat seinen Zugang von der oberen Strasse und will sein komplettes Grundstück eben haben. Dazu will er das Grundstück komplett auffüllen und um keinen Platz zu verlieren eine mind. 3 Meter hohe Mauer auf die Grundstücksgrenze setzen. Das Baurechtsamt hat laut seiner Aussage keine Bedenken gegen diese Mauer. Unsere Grundstückshöhe entspricht nahezu der vorgeschriebenen Höhe (max. 20cm darunter). Nun meine Fragen: Ist diese Mauer zulässig bzw. kann das Baurechtsamt diese genehmigen (trotz NRG §11)? Die Bezugshöhe des Nachbargrundstücks liegt ca. 3,5Meter höher als unsere. Hat dies irgendwelche Auswirkungen? Laut Bebauungsplan sind strassenseitig keine toten Einfriedungen zulässig. Heisst dies umgekehrt, dass an den anderen Grundstücksgrenzen beliebige tote Einfriedungen zulässig sind? Unsere Nachbarn hatten ein ähnliches Problem, aber dem darüberliegenden Nachbarn eine 2,5 Meter hohe Mauer an der Grundstücksgrenze zugestanden. Kann sich dies negativ für uns auswirken? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Antwort: §11 des Nachbarrechtsgesetzes (NRG) spielt hier keine Rolle. In §11 geht es, wie Sie sagen, um tote Einfriedungen. Die geplante Mauer des Nachbarn ist aber keine solche.
18. May 2009   | Email | Nach oben
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Gutachter einsparen

Frage: wir haben eventuell die Möglichkeit ein bereits saniertes Fachwerkhaus zu kaufen. Worauf kann ich als Laie achten, damit der Kauf nicht doch zur erneuten Sanierung führt. Das Haus hat einen Keller, einen Anbau, die Wände im Inneren sind alle verputzt und es ist nur eine Außenwand frei zu begutachten. Zwei sind verputzt und eine mit Holz verkleidet. Wenn ich als Laie schon irgendwie erkennen könnte, daß das Haus nicht ordentlich saniert ist, bräuchte ich keinen Fachmann in Anspruch nehmen. Den würde ich erst bemühen wollen, wenn ich meine das Haus wäre o.k. Kann mir vielleicht jemand helfen?

Antwort: Wo soll ich anfangen, wo soll ich aufhören. Wie soll ich die Situation beurteilen, ohne das Objekt zu kennen?
17. May 2009   | Email | Nach oben
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GRZ, GFZ, Dachform

Frage: ich muß mal bzgl. GRZ und GFZ etwas fragen, ob ich das so richtig verstehe. Wir haben ein Baugrundstück in Aussicht. Die Bebauung ist GRZ: 0,4 und GFZ: 0,8 - Gesamtgröße des Grundstückes ca. 740 m2. Wenn ich es richtig verstehe, könnte einen Gesamtbebauung von ca. 296 m2 stattfinden. Desweiteren wäre eine 2-geschossige Bebauung mgl. = 2 Geschosse mit jeweils maximal 296m2 oder ?? Somit wäre keine spätere zusätzliche Bebauung möglich ?! Wir haben vor Geschäft und Wohnen auf einem Grundstück. Wir wollen entweder (je nach Finanzierungskosten) ein Gebäude errichten (unten Geschäft und oben wohnen) oder erst eine Gewerbehalle und später ein Wohnhaus. Vielleicht ist es jetzt etwas kompliziert formuliert, aber wenn ich diese Bebauungsmögl. richtig verstehe und auf zweimal bauen möchte muß ich aufpassen, das beide Gebäude zusammen nicht mehr als 296m2 Grundstücksfläche (Bebauungsfläche) betragen ?! Könnten dann beide Gebäude ggf. 2-geschossig werden ? Und woher weiß ich welche Häuser (Formen, Dächer etc.) erlaubt sind. Sorry die vielen Fragen. Bin aber absoluter Laie und habe keine Lust etwas verkehrt zu machen.

Antwort: Ja, Sie verstehen das völlig richtig.
16. May 2009   | Email | Nach oben
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Wintergarten Brandschutzverkleidung

Frage: ich möchte im einen Wintergarten mit einer Wand im Abstand von 1,5m zu meinem Nachbarn bauen. Diese Wand muss als "Wand mit Brandschutzverkleidung" ausgeführt werden. Der Paragraph in der Vorschrift ist für mich nicht eindeutig. Es steht da so etwas drin, wie "die tragenden und aussteifenden Teile mindestens F30". Ich möchte so viel wie möglich Licht in den Wintergarten bekommen und zusätzlich eine Tür in diese Wand einbauen. Jetzt die Frage: Kann ich diese Tür einbauen lassen und muss das Glas der Tür und der Festverglasung die Klasse F30 einhalten? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort: Ihrer e-mail-Adresse entnehme ich, dass Sie aus dem Saarland sind.
12. May 2009   | Email | Nach oben
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