Offenstall auf landwirtschaftlicher Flaeche

Frage: hallo zusammen ! ich hab da auch mal eine frage zum baurecht baden württemberg ! ich habe eine landwirtschaftliche fläche (bin kein landwirt ) von ca. 10000 die mit einem 2 meter hohen zaun umgeben ist ! mit baugenehmigung !!! ( sie wurde vor ca. 20 jahren mal erteil )ich möchte nun meine 3 pferde die ich in einem reitverein micht mehr unterstellen will,da die kosten zu hoch sind auf meine fläche stellen und will nun einen offenstall, oder weidehütte oder ähnliches bauen der zum unterstellen ist und die pferde rein und raus können wann sie wollen ! darf ich das ?

 

Antwort: Die neue LBO ist in Kraft. Darin wurde die Größe von solchen Unterständen, bis zu der diese verfahrensfrei sind, heraufgesetzt. Die Verfahrensfreiheit gilt aber weiterhin nur für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Siehe LBO unter:

 

Anhang (zu § 50 Abs. 1)


Verfahrensfreie Vorhaben

 

1. Gebäude und Gebäudeteile

a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40m³, im Außenbereich bis 20m³ Brutto-Rauminhalt,

b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m und einer Grundfläche bis zu 30m², außer im Außenbereich,

c) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, die einem land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen und ausschließlich zur Unterbringung von Ernteerzeugnissen oder Geräten oder zum vorübergehenden Schutz von Menschen und Tieren bestimmt sind, bis 100m² Grundfläche und einer mittleren traufseitigen Wandhöhe bis zu 5m,

 

Da Sie einen solchen Betrieb nicht haben, brauchen Sie eine Genehmigung. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind im Außenbereich privilegiert. Andere Bauvorhaben können aber im Einzelfall ebenfalls zugelassen werden.

 

Gehen Sie mit Ihrem Anliegen auf Ihr Baurechtsamt und fragen Sie dort nach.

 

LBO und mehr finden Sie unter Downloads.

14. Mar 2010   | Email | Nach oben
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