Zustimmung der Nachbarmieter

Frage: ich möchte gerne mein Dachgeschoss ausbauen, inkl. Gauben und kleiner Terrasse. Brauche ich dafür die Zustimmung von Mietern in den Nebenhäusern (links und rechts von meinem Dachgeschoß)?

 

Antwort: Ihrer e-mail-Adresse entnehme ich, dass Sie aus Köln sind. Hoffentlich ist das korrekt.

 

Daher gehe ich zur Beantwortung Ihrer Frage von den Vorschriften in Nordrhein-Westfalen aus.

 

In der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) steht unter

 

§ 74 Beteiligung der Angrenzer

 

(1) Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Erbbauberechtigten angrenzender Grundstücke (Angrenzer) sind nach den Absätzen 2 bis 4 zu beteiligen. Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sind insoweit nicht anzuwenden.

 

(2) Die Bauaufsichtsbehörden sollen die Angrenzer vor Zulassung von Abweichungen benachrichtigen, wenn zu erwarten ist, dass öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt werden. Einwendungen sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Benachrichtigung

bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen.

 

(3) Die Benachrichtigung entfällt, wenn die zu benachrichtigenden Angrenzer die Lagepläne und Bauzeichnungen unterschrieben oder der Zulassung von Abweichungen zugestimmt haben.

 

(4) Wird den Einwendungen nicht entsprochen, so ist die Entscheidung über die Abweichung dem Angrenzer zuzustellen. Wird den Einwendungen entsprochen, kann auf die Zustellung der Entscheidung verzichtet werden.

 

Sie brauchen also keine Zustimmung der Mieter in den Nachbarhäusern. Wenn überhaupt jemand zustimmen muss, dann sind es die Eigentümer der Nachbarhäuser.

 

Allerdings auch diese nicht im Vorfeld. Die Bauaufsichtsbehörde hat diese zu benachrichtigen, danach haben sie einen Monat Zeit, Einwendungen vorzubringen.

 

Allerdings kann es natürlich nicht schaden, die Eigentümer der Nachbargebäude schon im Vorfeld einzubinden, falls Sie diesbezüglich Probleme befürchten. Ich glaube aber nicht, dass Sie bei dem offensichtlich geringen Umfang Ihres Vorhabens der Fall sein wird.

Die BauO NRW finden Sie unter Downloads.

14. Jun 2008   | Email | Nach oben
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