Gaube Genehmigung

Frage: Ich habe vor am Dach eine Gaube anzubringen, doch ich weiss nicht so recht, wo ich mich informieren kann und was es denn alles zu beachten gibt (Mindestabstand zu den Giebeln z.B.).
Ich habe ein Bild von der Außenwand des Hauses mitgeschickt und eines vom Raum innen, um das Ganze etwas besser abschätzen zu können, ob das überhaupt möglich ist, oder ob schon anfangs gesagt werden kann, dass das (rechtlich) unmöglich ist. Die Gaube sollte eine Schleppdachgaube werden (spezielle Erlaubnis notwendig, um das ganze möglichst komplett Glas herzustellen?).
Auf dem ersten Bild sieht man das ganze Dach und das bereits vorhandene Dachfenster, auf dem zweiten Bild das Zimmer von innen (Als grober Ansatzpunkt der Maße kann hier ebenfalls das Dachfenster dienen).

Bild 1:
http://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=18533767   
Bild 2:
http://www.xup.in/dl,13109983/IMG_1016.JPG/  

Was könnten Probleme darstellen? Die breits vorhanden Gaube? Vorschriften bezüglich Abstand zum Kamin?

 

Antwort: Ob Sie Ihre Gaube in Glas oder sonstwas bauen spielt erstmal keine Rolle, außer in Ihrem Bebauungsplan oder der Gaubensatzung Ihrer Gemeinde ist dafür etwas festgelegt.

 

Das beinhaltet schon die gesamte Antwort auf Ihre Frage. Was für eine Gaube in welchen Abmessungen und in welcher Art Sie bauen dürfen, finden Sie im Textteil Ihres Bebauungsplans oder in der Gaubensatzung beschrieben.

 

Gehen Sie auf Ihr Baurechtsamt und informieren Sie sich dort diesbezüglich.

18. Aug 2009   | Email | Nach oben
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