GRZ, GFZ, Dachform

Frage: ich muß mal bzgl. GRZ und GFZ etwas fragen, ob ich das so richtig verstehe.

Wir haben ein Baugrundstück in Aussicht. Die Bebauung ist GRZ: 0,4 und GFZ: 0,8 - Gesamtgröße des Grundstückes ca. 740 m2. Wenn ich es richtig verstehe, könnte einen Gesamtbebauung von ca. 296 m2 stattfinden. Desweiteren wäre eine 2-geschossige Bebauung mgl. = 2 Geschosse mit jeweils maximal 296m2 oder ??

Somit wäre keine spätere zusätzliche Bebauung möglich ?!

Wir haben vor Geschäft und Wohnen auf einem Grundstück. Wir wollen entweder (je nach Finanzierungskosten) ein Gebäude errichten (unten Geschäft und oben wohnen) oder erst eine Gewerbehalle und später ein Wohnhaus.

Vielleicht ist es jetzt etwas kompliziert formuliert, aber wenn ich diese Bebauungsmögl. richtig verstehe und auf zweimal bauen möchte muß ich aufpassen, das beide Gebäude zusammen nicht mehr als 296m2 Grundstücksfläche (Bebauungsfläche) betragen ?!

Könnten dann beide Gebäude ggf. 2-geschossig werden ?

Und woher weiß ich welche Häuser (Formen, Dächer etc.) erlaubt sind.

Sorry die vielen Fragen. Bin aber absoluter Laie und habe keine Lust etwas verkehrt zu machen.

 

Antwort: Ja, Sie verstehen das völlig richtig.

 

GRZ und GFZ beschreiben die mögliche bauliche Nutzung des Grundstücks. Dies finden Sie beschrieben in der bundesweit geltenden Baunutzungsverordnung (BauNVO). Diese finden Sie unter Downloads.

 

Es geht hierbei um die Fläche bzw. den Anteil Ihres Grundstücks, den Sie überbauen dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, um wie viele Gebäude es sich dabei handelt.

 

Wenn die zulässige GFZ wie bei Ihnen das Doppelte der GRZ beträgt, dann können natürlich beide Gebäude zweigeschossig sein.

 

Es kommt darauf an, dass Sie grundsätzlich die Vorgaben des Bebauungsplans einhalten.

 

Dies gilt auch für Ihre Frage nach zulässigen Dachformen etc..

 

Gehen Sie auf das zuständige Baurechtsamt und nehmen Sie Einsicht in den Bebauungsplan. Lesen Sie hier insbesondere den Textteil, nicht nur den zeichnerischen Teil.

 

Dort steht beschrieben, was Sie im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ohne Antrag auf Befreiung von den Vorschriften desselben bauen dürfen.

 

Allerdings sollten Sie ohnehin, nicht nur aufgrund der von Ihnen schon angeführten Laienhaftigkeit, jemanden beauftragen, der sich damit auskennt.

 

Sprich: gehen Sie zu einem Architekten Ihres Vertrauens. Der weiß, was zu tun ist, kümmert sich um die Formalitäten und sorgt für eine reibungsfreie Bauabwicklung, was Sie selbst nicht bewerkstelligen können.

16. May 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010