Gewerbliche Nutzung Gartengrundstueck

Frage: Wir planen auf einem Gartengrundstück mit massive errichteten Gewächshaus (unterkellert) eine intensive Nutzung (gewerblich) des Gartenlands. Gibt es Möglichkeiten dadurch das Gewächshaus zu erneuern/ umzubauen und irgendwann eine Betreiberwohnung dort genehmigt zu bekommen ?

Antwort: Die Frage ist doch zunächst mal, ob Sie das Gartengrundstück überhaupt intensiv gewerblich nutzen dürfen.
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Zustimmung der Nachbarn

Frage: Unser Haus steht in Weinheim/Bergstraße, Baden-W. Folgende Situation: In unserem Wohnzimmer gibt es drei große (bis zum Boden) Fenster, die zur Terrasse führen. Der Abstand zum angrenzenden Grundstück beträgt leider nur ca. 4 m. Nun will unser Nachbar (bisher war die hintere Wand eine Flucht mit unserer vorderen) just dort (2 Stockwerke) anbauen. Er wird uns damit praktisch die ganze Sonne nehmen und uns total einkasteln. Müssen wir ihm das genehmigen? Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Antwort: Wenn Ihr Nachbar den Bauantrag eingereicht hat, wird Sie die Gemeinde davon informieren. Dazu steht in der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg unter
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Abstand zwischen Tuer und Treppe in Hessen

Frage: Gilt in Hessen die gleiche Regelung wie in Baden-Württemberg, dass der Abstand von einer Tür zur ersten Treppenstufe genauso groß sein muss wie die Tür? Vielen Dank schonmal

Antwort: Diese Regel gilt in Baden-Württemberg für Türen, die in Richtung der Treppe aufschlagen. Wenn die Tür in die andere Richtung, also z.B. nicht ins Treppenhaus sondern in die Wohnung aufschlägt, dann gilt dies nicht.
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Bauvorlage Aussentreppe

Frage: ich möchte in Bayern zu einer Einliegerwohnung im 1.OG eine Stahl-Aussentreppe anbringen. Grundsätzlich scheint das wohl genehmigungspflichtig zu sein, aber wenn ich die Rechtslage richtig verstehe, dann kann ich als Privatperson wohl gar keinen Bauantrag einreichen, das kann wohl nur ein Architekt machen, wodurch das ganze Projekt teurer wird, als mir die Miete je einbringt. Kann denn solch eine Treppe auch als genehmigungsfreie Rutschbahn, Regal oder Anlage zur Gartennutzung o.ä. deklariert werden? Macht es einen Unterschied, ob die Treppe freitragend oder am Gebäude befestigt ist? Danke

Antwort: Bauvorlageberechtigt sind Sie nicht. Wer das in Bayern ist, steht in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) unter
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Garage auf landwirtschaftlicher Flaeche

Frage: ich habe eine Frage zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Wir wollen uns ein Wohnhaus im Außenbereich kaufen. Auf dem Grundstück steht das Wohnhaus meiner Schwiegereltern, sowie das Haus, das ich gerne kaufen möchte und 2 Garagen. Nun hätte ich die Option eine direkt angrenzende Wiese zu erwerben (landwirtschaftlicher Grund) und möchte darauf gerne eine Garage mit ca. 100 qm bauen. Ich habe einen Gesetzestext aus der bayerischen Bauordnung gelesen, in dem steht, dass Garagen bis 100qm genehmigungsfrei sind - außer wenn sie im Außenbereich gebaut werden. Ist es überhaupt möglich eine Genehmigung zu bekommen? Das Grundstück würde ja nach dem Erwerb praktisch zum Haus gehören, oder sehe ich das falsch?

Antwort: Das Grundstück gehört nach dem Kauf nicht zum Haus, sondern Sie sind dann eben Eigentümer sowohl des Grundstücks als auch des Hauses und des Grundstücks, auf dem das Haus steht.
25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Verantwortlichkeit Umwehrung

Frage: unser Haus steht in BW - Hanglage (Höhenunterschied 2 Stockwerke) und wir haben eine Gartentreppe an der Grundstücksgrenze dem natürlichen Hangverlauf entsprechend verlegt. Nach 8 Jahren wurde das Nachbargrundstück bebaut und der Nachbar hat den Hang komplett abgegraben und an der Grundstücksgrenze neben unserer Treppe eine Stützmauer gezogen. Jetzt geht es neben der Treppe 3m senkrecht nach unten. Wer ist für die Absturzsicherung (Geländer) verantwortlich? Laut Auskunft des örtlichen Bauamtes derjenige, der die Geländeveränderung vorgenommen hat- also unser Nachbar. Dieser ist jedoch der Meinung, das sei unsere Sache, denn es wäre ja schliesslich nicht sein Problem, dass wir dort eine Treppe hätten (auch wenn diese lange vor seinem Grundstückskauf und Bau an dieser Stelle war). Weder in der LBO noch im Nachbarrecht bin ich als Laie dazu fündig geworden. Für eine Auskunft wäre ich darum dankbar.

Antwort: Das ist ja absolut lächerlich. Selbstverständlich ist Ihr Nachbar dafür verantwortlich, eine den Vorschriften entsprechende Umwehrung herzustellen. Und zwar auf seine Kosten und auf seinem Grundstück.
15. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Anbau verfahrensfrei?

Frage: zuerst eine kurze Vorstellung. Ich wohne in Sachsen-Anhalt in einem kleinen Einfamilienhaus (Flachbau). Nun möchte ich gern im Eingangsbereich des Hauses einen Vorbau errichten mit den Maßen 2m breit, 5m lang und 2,30m hoch. Mich würde nun interessieren ob dieses Vorhaben verfahrensfrei ist. Wenn es nicht verfahrensfrei ist, wie mache ich den Anfang? Einfach zu einem Architekten gehen und der macht dann alles? Ich lese immer oft von einem Bebauungsplan. Wo krieg ich den her? Oder muß den erst ein Architekt erstellen? Wie hoch belaufen sich in etwa für so ein Vorhaben die Genehmigungskosten (Architekt, Bauamt usw.)? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort: Verfahrensfrei ist Ihr Vorhaben nicht. Daher benötigen Sie einen Bauantrag und jemanden, der Ihnen diesen Bauantrag und die nötigen Pläne fertigt. Also z.B. einen Architekten.
15. Mar 2009   | Email | Nach oben
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Bauantrag Wochenendhaus

Frage: Wir haben uns ein Wochenendgrundstück mit einer alten Hütte gekauft. Die alte Hütte reißen wir gerade ab und möchten auf das bestehende Betonfundament ein kleines Blockhäuschen darauf stellen. Wir bräuchten nun eine Baugenehmigung. Da wir finanziell an unsere Grenzen gestoßen sind, wäre meine Frage: Was können wir bei dem Bauantrag selber machen? Dürften wir die Baupläne von jemanden zeichnen lassen, der nicht Bauvorlageberechtigt ist? Braucht es bei einem kleinen Blockhäuschen (56m³) denn einen Standsicherheitsnachweis? Und was würde so ein Standsicherheitsnachweis und Brandschutznachweis kosten? Vielen Dank.

Antwort: Wenn Ihr Grundstück auf einem genehmigten Wochenendplatz oder in einem Wochenendhausgebiet liegt, dann ist Ihr Vorhaben in den meisten Bundesländern ohnehin verfahrens- oder genehmigungsfrei.
15. Mar 2009   | Email | Nach oben
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