Decke Garage freilegen

Frage: Ich besitze eine ca 30 jahre alte Doppelgarage deren Decke mir Probleme macht.
Die Garage steht an der Grundstücksgrenze. Das Nachbarhaus ist ca. 3m entfernt. Sie steht ca. 2m vom eigenen Haus entfernt. Dazwischen befindet sich ein Geräteraum, der weder von der Garage aus, noch vom Haus aus zugänglich ist.
Die Wände sind gemauert. Es gibt ein Holztor und eine Holztür. Das Flachdach ist eine Holzbalkendecke oben mit Spanpletten und Bitukmenabdichtung + Kies verkleidet. Unten mit einer Lage Gipsplatten verkleidet.
Diese Gipsplatten hängen nun durch und das Tor schleift beim öffnnen daran. Darf ich diese Platten einfach entfernen und die Holzbalkendecke freilegen, oder widerspricht das irgend welchen Brandschutzbestimmungen?

 

Antwort: Über der Garage sind keine Wohnräume. Daher gibt es auch brandschutztechnisch keine Probleme.

 

Reißen Sie die alte Beplankung herunter und bringen eine neue an. Oder Sie lassen die Decke frei, bleibt Ihnen überlassen.

06. May 2010  Comments [1] | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  | 
H.Bell
Monday, May 17, 2010 11:43 AM
Was darf auf dem Dach einer Tiefgarage, die zu einer Wohnanlage mit ETW gehört, gepflanzt werden?-
Müssen dort Pflanzen bestimmten Typs oder Höhe entfernt werden?-Rechtsgrundlage? - Mit herzlichem Dank!!

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