Uebernachten auf Gartengrundstueck

Frage: Wir interessieren uns für ein Gartengrundstück im Land Brandenburg (Außenbereich). Einzig ein Brunnen ist vorhanden, kein Stromanschluss, kein Gebäude (bis auf einen winzigen Lagerschuppen für Gartenmöbel und eine alte Bio-Toilette), an eine Baugenehmigung für ein Gebäude o.ä. ist lt. Verkäufer/Vorbesitzer nicht zu denken. Auf welche Weise könnte man sich baugenehmigungsfrei dort an den Wochenenden oder in den Ferien aufhalten? Der Verkäufer meint, man könnte einen Wohnwagen sommers aufstellen, müsste ihn aber winters entfernen. Dazu habe ich jedoch in meinen Recherchen bislang keine Angaben gefunden. Dort ist immer nur von drei Tagen Standdauer die Rede. Was stimmt? Hätten Sie eine andere Idee? Wir bräuchten auch beileibe kein massives Haus - nur etwas, worin wir übernachten könnten und was auch etwas bequemer als ein Zelt wäre. Besten Dank im voraus!

Antwort: Ihr Brandenburger seid anscheinend die größten Gartenliebhaber unter den deutschen Stämmen. Es kommen aus keinem anderen Bundesland so viele Anfragen zu solchen Themen wie aus Brandenburg.
18. May 2008   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung in Brandenburg

Frage: Wir wollen im Bundesland Brandenburg eine Terrassenüberdachung mit den Maßen von ca. 7,40 x 4,00 m bauen lassen (Glasüberdachung, mittlere Höhe 2,25m). Unsere Frage ist nun, ob dies genehmigungspflichtig ist? Eine explizite Regelung für Terrassenüberdachungen konnten wir in der hiesigen Bauordnung leider nicht finden. Wenn wir die Brandenburgische Bauordnung richtig verstanden haben, dann ist dies trotzdem nicht genehmigungspflichtig, da es sich bei unserer Terrassenüberdachung in Anlehnung an die Definitionen in dieser Bauordnung am ehesten um ein "Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m3 umbautem Raum" handelt (§55/2 Nr.1). Vereinzelt hört man jedoch von einer maximalen Fläche von 15m² und max. 50m³ umbauter Raum (§55/2 Nr.10) für Terrassenüberdachungen. Da es sich bei einer Terrassenüberdachung (also ohne seitliche Wände) aber nicht um einen Wintergarten handelt, sind wir der Meinung, dass dieser Punkt keinesfalls zutreffen kann.

Antwort: In Brandenburg sind Terrassenüberdachungen, anders als in anderen Bundesländern, nicht gesondert beschrieben.
15. May 2008   | Email | Nach oben
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Geraeteschuppen im Innenbereich

Frage: Ich möchte auf unserem Grundstück, liegt im Innenbereich im alten Ortskern, neben meiner Doppelgarage noch einen kleinen Geräteschuppen aus Stein bauen . Größe ca. 4x3 Meter mit Bodenplatte, gemauert. Umbauter Raum ca. 30 Kubikmeter denke ich. Kann ich dies ohne Genehmigung bauen oder nicht? Ein Gartenhaus wäre auch nicht kleiner.

Antwort: Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie wohnen. Daher werde ich Ihre Frage auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg beantworten. Vergleichen Sie bitte im Anschluss die zitierten Vorschriften mit den für Ihr Bundesland gültigen, falls Sie nicht in Ba-Wü wohnen.
11. May 2008   | Email | Nach oben
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Hanggrundstueck terrassieren

Frage: Ich habe ein Reihenendhaus mit einem kleinen Grundstück gekauft. Dieses Grundstück ist ein Hanggrundstück und grenzt an ein Nachbargrundstück. Jetzt möchte ich auf meinem Grundstück einen Einstellplatz machen und den Garten verändern und terrassenförmig begradigen. Brauche ich hierzu die Genehmigung des Nachbarn und/oder einer Baubehörde? Selbstverständlich muss ich das Nachbargrundstück entsprechend abstützen. Brauche ich trotzdem dessen schriftliches Einverständnis?

Antwort: Da ich nicht weiß, in welchem Bundesland Sie leben, werde ich Ihre Frage auf der Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg beantworten. Falls Sie in einem anderen Bundesland leben, möchte ich Sie bitten, die jeweiligen Paragrafen mit den in Ihrem Bundesland gültigen zu vergleichen. Zumeist sind diese gleich oder nicht sehr unterschiedlich.
21. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Garage im Aussenbereich

Frage: Ich bin Besitzer eines ca. 400qm großen Erholungsgrundstückes (Außenbereich) in Brandenburg. Nun erwäge ich noch eine massive Garage zu bauen. Da ich noch in den ersten Gedankengängen stecke, sind mir da gerade ein paar Worte meines Nachbarn in den Kopf geschossen. Er sagte mir, (nach seinem Wissen), dass ich die Garage, wenn ich gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. nicht mehr als 150qm Fläche oder 3m Höhe einhalte, sei dies genehmigungsfrei. Auf meine Nachfrage hin, ob er denn das Bauanzeigeverfahren meint, verneinte er. Ich kann jedoch irgendwie nicht glauben, das ich eine Garage, ohne irgendwas einer Behörde mitzuteilen, bauen kann. Ich habe mich auch schon ein wenig im BbgBO belesen und muss sagen dass es typisch wie ein Gesetz zu behandeln ist, mit Vorsicht :) Im einzelnen habe ich nicht wirklich etwas finden können außer eben Einschränkungen wie die maximale Fläche und Höhe. Das einzige was ich ganz deutlich herauslesen konnte ist, wenn das Vorhaben im Innebereich liegt, es mindestens mit einem Bauanzeigeverfahren von statten gehen muss. Meine Frage ist somit ganz einfach. Kann ich mir eine massive Garage von 4m x 6,50m bauen, ohne etwas bei einer Behörde anzuzeigen? Über ein wenig Hilfe bin ich schon einmal im Vorfeld sehr dankbar.

Antwort: Ohne Genehmigung geht das nicht. Und eine Genehmigung im Außenbereich zu erhalten gestaltet sich oft schwierig.
19. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Pergola mit festem Dach

Frage: Wir besitzen in Pforzheim (Baden-Württemberg) ein Reihenhaus und wollen auf unserem Grundstück eine Pergola errichten. Die Maße sind 2,95 x 2,95 x 285. Bei der Pergola sind alle Seiten offen und oben ist ein Holzdach darauf. Muss ich die Pergola genehmigen lassen, und wie weit muss man von der Grundstücksgrenze weg?

Antwort: Da Ihre Pergola ein Dach haben soll, ist sie keine Pergola mehr, sondern eine Terrassenüberdachung. Eine Pergola ist im Grunde nichts weiter als ein überdimensioniertes Rankgitter. Sobald sie über ein festes Dach verfügt, ist sie keine Pergola mehr.
19. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Toilette auf Gartengrundstueck

Frage: Wir beabsichtigen, im Land Brandenburg ein Gartengrundstück zu kaufen. Dieses wollen wir privat als Freizeitgrundstück nutzen. Da wir wochenends nicht immer wieder heim fahren wollen, möchten wir auch eine Schlafgelegenheit und einen kleinen Sanitärbereich haben. Folgende Sachlage (laut Verkäufer):

- Das Grundstück liegt im Außenbereich und darf nicht baulich erweitert werden

- Auf dem Grundstück steht ein (genehmigtes) 24m² großes Mehrzweckgebäude (massiv)

- Es ist teilerschlossen: Strom liegt an, ein Brunnen ist vorhanden

Der Verkäufer hat einen Umbau geplant und will uns diesen zeigen. Eine Baugenehmigung liegt jedoch nicht vor. Ist es möglich dieses Gebäude nun mit einem Sanitärbereich (sprich Abwassersammelgrube) und einer Schlafgelegenheit, eventuell Kochnische auszustatten (da das Gebäude ja genehmigt wurde und man bei der Gartenarbeit ja auch mal auf Toilette muss)?

Antwort: Wenn Sie in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) nachlesen, Auszüge daraus nun kursiv geschrieben, meine Anmerkungen dazu dann dazwischen in normaler Schrift, so finden Sie unter § 55 Genehmigungsfreie Vorhaben
18. Apr 2008   | Email | Nach oben
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Dach aus Planen im Garten

Frage: Wir haben auf unserem eigenen Gartengrundstück (Ortsrand) eine Planenüberdachung errichtet. Diese Überdachung ist 4,75m breit und 6 m lang, bei einer Höhe von ca.3,50m. Diese Überdachung verfügt über kein Fundament, und ist von allen Seiten offen. Brauche ich für eine solch pavillonähnliche Überdachung eine Genehmigung?

Antwort: Ihre Überdachung ist durch das Dach ein Gebäude, wäre aber auch ohne Dach eine bauliche Anlage. Ob Sie diese ohne Genehmigung errichten dürfen, hängt zum einen davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. Zum anderen davon, ob sich das Grundstück innerhalb des Bereichs eines gültigen Bebauungsplans (Innenbereich) oder im Außenbereich befindet.
05. Apr 2008   | Email | Nach oben
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