Pflanzsteine mit Hecke an Grundstuecksgrenze

Frage: wir wohnen in einem frei stehenden EFH in Baden-Württemberg. Unsere Nachbarn - ebenfalls EFH - haben nun (vermutlich um einen Sichtschutz herzustellen) sowohl zur öffentlichen Straße als auch zu unserem Grundstück hin eine "Mauer" aus Pflanzbetonsteinen errichtet. Diese Mauer besteht aus 3 lose übereinander gestellten Pflanzbetonsteinen. Zur Straße hin wurden diese (oberste Reihe) bereits mit Pflanzen (Tujas oder ähnlich; auf Hinweiszettel bis 2m Höhe) bestückt. Bevor nun auch unsere Seite hin bepflanzt wird, haben wir unseren Nachbarn darauf angesprochen. Wir sehen sowohl ein Abstandsproblem, ein schon jetzt bzw. spätestens auf Dauer entstehendes Höhenproblem als auch eine Gefahr aufgrund der lediglich nur lose übereinander gestapelten Steine. Wie ist die rechtliche Grundlage?

Antwort: Nach der Landesbauordnung (LBO) BW ist dagegen nichts zu sagen, weder in Bezug auf den Abstand als auch auf die Höhe.
08. May 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Holzlager auf Grenze

Frage: Wir möchten ein Kaminholzunterstand im Garten an der Grenze zum Nachbarn bauen. Maße: 4m lang, 1m breit und ca. 2,65m hoch. Ausführungsort NRW. Das Nachbar-Grundstück ist zurzeit noch nicht verkauft... also noch ohne Bebauung. Hinter der besagten Grundstückgrenze verläuft die Zuwegung zum eigentlichen Grundstück d.h. hinter der Grenze wo der Unterstand kommen soll, ist ein 3m breiter Weg bzw. die Zufahrt zum Grundstück. Meine Frage wie hoch darf eigentlich ein Objekt (hier : Kaminholzunterstand, etc.) an der Grenze sein? Kann ich/wir den Holzunterstand theoretisch auch 3,0m hoch bauen?

Antwort: Ob das Nachbargrundstück schon bebaut ist oder nicht, spielt in Bezug auf Abstandsflächen oder maximale Höhe keine Rolle.
04. May 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Hoehe Sichtschutz

Frage: unser Haus steht in BW - Hanglage (Höhenunterschied 2 Stockwerke). Zur Hangsicherung haben wir an der Grundstücksgrenze eine Stützmauer aus Findlingen gezogen. Jetzt fällt das Gelände an der Grundstücksgrenze 3 m nach unten ab - eine Absturzsicherung ist notwendig. Anhand ihres Forums muß die Höhe min. 0,9 m betragen, gibt es eine Einschränkung für die Höhe? Ich möchte neben der Absturzsicherheit zusätzlich auch einen Sichtschutz integrieren.

Antwort: Ihre Mauer befindet sich auf der Grundstücksgrenze, somit innerhalb der Abstandsflächen.
26. Apr 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Verputzte Gartenmauer

Frage: Möchte eine Gartenmauer machen mit einer höhe von 2 Meter und ca 20 meter lang hier möchte ich ein Fundament machen mit ca 80 cm und den Aufbau möchte ich so gestalten indem ich Eisenträger alle 2 Meter am Fundament befestige mit der fertighöhe von 2 meter diese mit Holzpfosten vebinde wobei ich danach beidseitig diese danach mit Osp Platten verkleiden kann diese danach beidseitig mit Styropor verkleide damit ich sie Verputzen kann Styropor meine ich das ich keine Risse bekomme danach oben mit Blech verkleide das kein Wasser eindringt. Dies ist eine Vorstellung von mir weis aber nicht ob dies möglich ist wegen Feuchtigkeit oder Stabilität oder Risse. Oder es weis jemand wie mann so einen Aufbau konstruiert. Danke

Antwort: Sie möchten also, wenn ich Sie recht verstehe, alle 2m ein Punktfundament mit einbetoniertem Stahlträger bauen. Auf den Stahlträgern wiederum möchten Sie Rahmenschenkel anschrauben, auf diesen dann OSB-Platten, Styropor und dieses dann anschließend verputzen, oben mit einer Blechabdeckung versehen.
23. Apr 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Pergola mit Faltdach

Frage: meine Frage bezieht sich auf eine Pergola mit mehr als 40m³. Wenn ich hier ein Faltdach montiere, das mechanisch oder elektrisch auf und zu zu machen ist, ist dies dann genehmigungspflichtig? Ist dies dann als Gebäude anzusehen? Gibt es hier Urteile oder Gesetzestexte?

Antwort: Ob es hierzu Urteile oder Gesetzestexte gibt, ist mir nicht bekannt. Ich denke aber nicht, da es mir nicht nötig erscheint.
23. Apr 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

Gelaender Terrasse

Frage: ich habe am Haus einen Flachdachanbau mit der Größe 4,5m mal 15m (15m Hauslänge). Die Höhe des Anbaues ist ca. 2,90m. Gerne würde ich diesen Anbau als Terrasse nützen. Gibt es eine Möglichkeit dies ohne Geländer zu realisieren, z.b mit einer zurückgesetzten Begrenzung durch Pfosten mit einem dünnen Drahtseil. Das nicht Anbringen von einem Geländer hat optische Gründe.

Antwort: Ich beantworte das jetzt mal auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg, da ich nicht weiß, wo Sie wohnen: Das können Sie schon machen. Etwas ähnliches habe ich vor kurzem auch bei einem Schulbau geplant. Dabei war der Fluchtweg über das Flachdach durch ein danebenstehendes Geländer begrenzt, das vom Gelände aus nicht zu sehen war.
16. Apr 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Balkon Genehmigung Schleswig-Holstein

Frage: ich besitze ein Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1770) im Aussenbereich (Schleswig-Holstein) und muss es nun verkaufen. Ein potentieller Käufer fragt nun nach einer Baugenehmigung für den vor c. 4 Jahren errichteten Holzbalkon (ca. 6m x 1,5m) an einer Giebelseite. Der Balkon steht auf Stützen und ist am Mauerwerk befestigt. Hätte ich einen Bauantrag einreichen müssen? Muss ich dies noch nachträglich machen oder gilt das ganze als genehmigt, da verjährt? Vielen Dank für eine Antwort.

Antwort: Verjährt oder durch mehrjährigen Bestand quasi genehmigt ist erstmal gar nichts.
13. Apr 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Bestandschutz Pergola

Frage: wir hatten vor ca. 20 Jahren auf unserer Garage (3,80 auf 6,oo m, die in Grenzbauweise errichtet ist, eine Holzpergola gebaut. Als das Holz morsch war, wurde dieses im Jahre 2003 ausgetauscht und gleichzeitig eine Bedachung mit Lichtwellenbahnen vorgenommen. Wir waren davon ausgegangen, dass dies in BW genehmigungsfrei ist und auch nach so langer Zeit Bestandsschutz besteht. Nach einer Baukontrolle in anderen Sache hat uns nun das Bauamt angeschrieben, dass zwecks Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit die erforderlichen Bauantragsunterlagen vorzulegen seien. Maßgeblich sei gegen § 5 LBO (fehlende Abstandsfläche) verstoßen. Wir haben eine Maßstabsskizze vorgelegt und auch der betroffene Nachbar hat sich gegenüber dem Bauamt erklärt, dass ihn der Aufbau nicht stört. Dennoch werden weiter die sogen. Bauantragsunterlagen terminlich datiert eingefordert. Nachdem wir mit dem zuständigen Sachbearbeiter in einer anderen Sache Probleme hatten, könnte hier auch eine Schikane vom Amt vorliegen. Bevor wir massiver vorgehen, hätten wir gerne Ihre Meinung gehört.

Antwort: Das sieht schon stark nach Schikane aus. Hätten Sie die Pergola nicht mit den Lichtwellenplatten zu einer Terrassenüberdachung gemacht, hätten Sie baurechtlich wohl kein Problem.
11. Apr 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

More Pages:
Previous    8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010