Terrassenueberdachung Reihenhaus Bayern

Frage: Ich wohne in Bayern und möchte meine Terrasse überdachen! Es ist ein Reihenmittelhaus und das Dach soll 5,25m breit und 4m lang sein. Brauche ich dafür eine Genehmigung?

Antwort: In der Bayerischen Bauordnung (BayBO) steht zur Frage der Genehmigungsfreiheit unter Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
19. Sep 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Aufschuettungen und Abgrabungen

Frage: Ich habe eine Doppelhaushälfte mit einem kleinen Grundstück gekauft. Dieses Grundstück ist ein Hanggrundstück und grenzt an ein Nachbargrundstück. Jetzt möchte ich auf meinem Grundstück einen Einstellplatz machen und den Garten verändern und terrassenförmig begradigen. Brauche ich hierzu die Genehmigung des Nachbarn und/oder einer Baubehörde? Selbstverständlich muss ich das Nachbargrundstück entsprechend abstützen, die Abstützung würde rund 1,5m ausmachen. Brauche ich trotzdem dessen schriftliches Einverständnis? Nach Landesbaurecht sind 2m erlaubt, nach Nachbarrecht 1,5m Und im Bebauungsplan wird auf das Nachbarrecht verwiesen, allerdings ist auch ein Absatz hierzu, wo drin steht, das abschüssiges Gelände stufenweise mir Rundungen auszugleichen ist, dies würde meinen Garten aber in eine Rutschbahn verwandeln. Desweiteren hat mein Architekt gesagt, dass 1m hohe Mauern nicht als Bauwerke gelten und genehmigungsfrei sind. Stimmt das?

Antwort: Ich weiß nicht, wo Sie wohnen. Daher beantworte ich Ihre Frage auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg. In der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg werden in §2 die Begriffe definiert. Dort steht
19. Sep 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Grenzabstand Maschendrahtzaun

Frage: In Ihrem Report "Zaun zum Nachbarn" NRG-BW § 11 Tote Einfriedungen wird festgestellt, dass bei Errichtung eines Drahtzaunes kein Grenzabstand, egal wie hoch der Zaun, einzuhalten ist. Ist ein Maschendrahtzaun im Sinne NRG-BW ein Drahtzaun? Ich möchte einen Maschendrahtzaun an der Grenze errichten. NRG sagt nichts darüber aus. Bitte um Antwort. Danke.

Antwort: Was soll ein Maschendrahtzaun anderes sein als ein Drahtzaun? Die Aussage bezieht sich aber nur auf das Nachbarrechtsgesetz.
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Terrasse auf Abstandsflaeche

Frage: wir haben in Bayern eine Eigentumswohnung gekauft mit Balkon und Dachterrasse 1.OG. Die Dachterrasse befindet sich auf der zum Mehrfamilienhaus eigenen Tiefgaragenzufahrt (40m2) mit Lage direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn (auf 6m Länge) in 3m Höhe. Die Terrasse ist vollständig mit einem Geländer umrandet und gepflastert. Wie dürfen wir den Bereich/Abstandsbereich zum Nachbarn auf der Terrasse (lt. Baugenehmigung 3m Abstand erf.) zur Grundstücksgrenze eigentlich nutzen. - Darf man Stühle/Tisch aufstellen. - Darf man Pflanzentröge aufstellen. - Darf man einen Sonnenschirm aufstellen. oder verletzt man damit die Abstandsfläche zum Nachbarn? Wo ist sowas geregelt (Gesetz?) Lt. Teilungserklärung ist für uns das Sondernutzungsrecht für die Terrasse eingetragen. Vielen Dank für die Info

Antwort: Die Abstandsflächen, die auf dem Lageplan eingezeichnet sind, haben mit Ihrer Terrasse nichts zu tun.
02. Aug 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Terrasse auf Garage in Niedersachsen

Frage: ich habe mit meinem Mann vor einem Jahr ein Haus mit Grundstück in Hannover gekauft und wir würden gerne vom Flur aus einen Balkon auf die Garage (aus Beton) machen, mit Treppe in Garten. D.h. Flurfenster raus, Balkontür rein, kleine Treppe (2m ) zur/auf die Garage. Und Treppe runter in den Garten bauen von der Garage/Terrasse. Die Balkontür haben wir sogar schon eingebaut aber wir wollen lieber sichergehen ob das ok geht, allerdings denke ich, dass das möglich ist, weil wir verändern ja nichts groß, die Garage stand da ja schon. Wie ist die rechtliche Lage? Braucht man eine Genehmigung? Gibt es Bedingungen?

Antwort: Jetzt haben wir bald alle Bundesländer durch mit diesem Thema. Wie schön wäre es doch, wenn in Deutschland nicht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kochen dürfte bei den Bauvorschriften.
21. Jul 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

Pergola in NRW

Frage: Guten Tag, ich wohne im Außenbereich und wollte eine Terrassenüberdachung aufstellen. Das wurde mir jedoch vom Bauamt versagt. Daher baute ich diese Grundgestell ohne Dach trotzdem auf und begrünte diese mit einigen Kletterpflanzen. Darauf bekam ich eine Bauanzeige mit 3000€ Strafgeld. Da die Pergola groß ist, ca. 5x12m, möchte ich diese genehmigen lassen. Kann die Stadt Erkelenz dieses grundsätzlich ablehnen (man sagte mir wegen Versiegelung der Oberfläche und der Befürchtung einer Splittersiedlung würde es nicht genehmigungsfähig sein). Die Terrasse ist seit 40Jahren gepflastert. Daher ist meiner Meinung nach eine Versiegelung als Grund nicht in Ordnung.. Könnte einen Tipp gebrauchen.

Antwort: Für eine Pergola brauchen Sie in NRW keine Baugenehmigung. Das finden Sie in der Landesbauordnung (LBO) NRW unter
20. Jul 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Gemeinde verbietet Terrassenueberdachung

Frage: Der Vater von meiner Freundin möchte gerne ein Dach über seine Terrasse, aber die Gemeinde verbietet es. Geht sowas?

Antwort: Für Terrassenüberdachungen benötigen Sie in einigen Bundesländern eine Genehmigung, in anderen bis zu einer gewissen Größe nicht. Auch wenn Sie keine Genehmigung brauchen, entbindet Sie das aber nicht von der Pflicht, öffentlich-rechtliche Vorschriften einzuhalten.
11. Jul 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Abstand Sammelgrube vom Haus

Frage: Hallo, hätte gerne eine kostenlose Auskunft! Haben eine 11000l Betonsammelgrube vor dem Haus einbauen lassen! Der Abstand zum Sockel beträgt gerade mal 1m, ist das so hinzunehmen? Wirken die Kräfte vom Haus nicht zu sehr auf die Grube? Unserem Baugutachter fiel dieses auf und ich sollte mich mal schlau machen! Vielen Dank schon mal im Voraus!

Antwort: Dabei kommt es auf die Gründungstiefe von Haus und Grube sowie deren Abstand voneinander an.
06. Jul 2008   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

More Pages:
Previous    11 12 13 14 15 16 17 18 19 20    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010