Garage auf landwirtschaftlicher Flaeche

Frage: ich habe eine Frage zur Genehmigung eines Bauvorhabens.
Wir wollen uns ein Wohnhaus im Außenbereich kaufen. Auf dem Grundstück steht das Wohnhaus meiner Schwiegereltern, sowie das Haus, das ich gerne kaufen möchte und 2 Garagen. Nun hätte ich die Option eine direkt angrenzende Wiese zu erwerben (landwirtschaftlicher Grund) und möchte darauf gerne eine Garage mit ca. 100 qm bauen. Ich habe einen Gesetzestext aus der bayerischen Bauordnung gelesen, in dem steht, dass Garagen bis 100qm genehmigungsfrei sind - außer wenn sie im Außenbereich gebaut werden. Ist es überhaupt möglich eine Genehmigung zu bekommen? Das Grundstück würde ja nach dem Erwerb praktisch zum Haus gehören, oder sehe ich das falsch?

 

Antwort: Das Grundstück gehört nach dem Kauf nicht zum Haus, sondern Sie sind dann eben Eigentümer sowohl des Grundstücks als auch des Hauses und des Grundstücks, auf dem das Haus steht.

 

Das ändert aber nichts daran, dass das neuerworbene Grundstück landwirtschaftliche Nutzfläche ist und kein Bauland. Sie können sich überall ein Grundstück kaufen. Was die Nutzung dieses Grundstücks angeht, sind Sie in jedem Fall an die Vorgaben für das Gebiet gebunden, in dem das Grundstück liegt. Diese Vorgaben beziehen sich auf das Gebiet, nicht auf die Eigentümer.

 

Unmöglich wird es dennoch nicht sein, die Genehmigung zu bekommen.

 

Genehmigungsfrei werden Sie nicht bauen können. Außenbereich bleibt Außenbereich.

 

Sie müssen sich also ohnehin mit dem Baurechtsamt in Verbindung setzen. Dann tun Sie das doch schon jetzt, bevor Sie das Grundstück kaufen. Fragen Sie dort nach und besprechen mit den Herrschaften Ihr Vorhaben. Dann erhalten Sie eine Aussage, die Ihnen Planungssicherheit gibt.

25. Mar 2009   | Email | Nach oben
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