Zaun um Hundeplatz

Frage: Wir planen eine Hundetagesstätte zu eröffnen. Das Gelände dafür befindet sich in Hessen, Außenlage von Gießen. Das Grundstück ist ein ehemaliger Schäferhundplatz im Grundbuch als Dressurplatz beschrieben.
Wir möchten einen Doppelstabmattenzaun in der Höhe von ca. 200cm rund um das Grundstück ziehen. Ich gehe davon aus das wir dafür eine Baugenehmigung stellen müssen, wie sind die Chancen im Außengebiet so etwas genehmigt zu bekommen? Gibt es "Sonderrechte" die wir uns zu Nutzen machen können, da die Zaunhöhe sehr wichtig für das geplante Unternehmen ist?
Wie hoch darf der Zaun ohne Genehmigung sein und was kann passieren wenn wir den Zaun ohne Genehmigung höher bauen?
Bestehen irgendwelche Auflagen was die Beschaffenheit des Zaunes angeht?

 

Antwort: Zunächst mal sollten Sie auf Ihr Baurechtsamt marschieren und sich dort erkundigen, ob Ihr Grundstück wirklich im Außenbereich liegt.

 

Auf dem Luftbild auf Ihrer Internetseite  www.huta-giessen.de  sieht das nicht zwingend so aus.

 

Was die Baugenehmigungsfreiheit des Zaunes angeht, steht dazu in der Hessischen Bauordnung (HBO) unter

 

Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55

 

I Errichtung, Aufstellung, Anbringung

 

7. Einfriedungen, Stützmauern, Brücken, Durchlässe

 

7.1 Einfriedungen bis 1,50 m Höhe, offene Einfriedungen im Außenbereich,

 

Wenn das Grundstück also im Innenbereich liegt, dann ist der Zaun bis 1,50m genehmigungsfrei, ist er höher, müssen Sie ihn genehmigen lassen.

 

Liegt das Grundstück im Außenbereich, dann ist er als offene Einfriedung ebenfalls genehmigungsfrei. Meines Erachtens gilt hier die Beschränkung auf 1,50m Höhe nicht.

 

Aber gehen Sie doch aufs Baurechtsamt und fragen dort nach. Ich glaube nicht, dass Sie ein Problem bekommen werden, eine Genehmigung zu erhalten, so Sie denn eine brauchen.

 

HBO und mehr finden Sie unter Downloads.

05. Jun 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010