Pergola und Sichtschutz Brandenburg

Frage: Guten Tag und vielen Dank für Ihre Seite: sehr informativ und hilfreich. Meine Frage: Brandenburg. Wir möchten eine einläufige Pergola (ohne Überdachung!) also wirklich ein Rankgerüst entlang unserer strassenseitigen Grundstücksgrenze ca. 1-1,50 m von Grundstücksgrenze nach innen versetzt, errichten. Auch soll sie stark berankt werden. Tiefe erhält sie nur durch die Reiter von ca. 60 cm(20 cm strassenseitig/ 40cm grundstücksseitig). Aber wir möchten sie zwischen den Holzständern bis zur Höhe von 1,80 ausfachen (schließen): Sichtschutz. Die Pergola selst sollte gerne eine Höhe von ca. 2,20 - 2,40 m haben. Pergolen sind nach Brandenburger Bauordnung genehmigungsfrei und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 m. Aber ist diese Konstruktion an dieser Stelle im Garten (entlang der Strasse) nun noch eine Pergola im Sinne des Baurechts oder eine Einfriedung ? (als die sie natürlich gedacht ist). Vielen Dank vorab.

 

Antwort: Ich denke, das ist ein Grenzfall. Wenn Sie die Zwischenräume zwischen den Ständern schließen, dann ist das für mich schon eine Einfriedung. Diese wäre mit 1,80m Höhe ja auch genehmigungsfrei.

 

Die Frage ist aber, ob die Höhe der Ständer, die über 2m liegen dürfte, auf die Einfriedung angerechnet wird oder ob das Baurechtsamt diese als ebenso genehmigungsfreie Pergola betrachtet.

 

Ich würde einfach dort mal nachfragen und das Ganze, falls erforderlich, eben genehmigen lassen.

09. Jul 2009   | Email | Nach oben
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