Nutzungsaenderung und Abriss verfahrensfrei

Frage: -1- Ist es richtig, daß die Nutzungsänderung eines bestehenden Raumes in einem Wohngebäude erst ab einer bestimmten Flächengröße bzw. ab einem bestimmten Kubikmeter-Wert genehmigungspflichtig ist?

-2- Bis zu welchem Umfang (z.B.Rauminhalt) ist der Abriß eines Gebäudeteils "auflagenfrei"?
Zählt eine solche Maßnahme ab einem bestimmten Umfang bereits als "bauliche Veränderung" und zu welchem Zeitpunkt wird in einem solchen Fall der Standsicherheitsnachweis zu erbringen sein?

 

Antwort: Auf eine schwammige Frage nun also auch eine ebensolche Antwort.

 

Ob eine Nutzungsänderung bzw. ein Abriss verfahrens- bzw. genehmigungsfrei ist, steht in der jeweiligen Landesbauordnung. Bitte, dort im entsprechenden Paragrafen nachzulesen.

 

Einen Standsicherheitsnachweis benötigen Sie für zu errichtende Bauteile, nicht für solche, die Sie abreißen wollen.

 

Die LBOs der einzelnen Bundesländer und mehr finden Sie unter Downloads.

Antwort: Es war ja wirklich nett von Ihnen, dass Sie meine Anfrage (trotzdem...) beantwortet haben - nur warum wird die Frage als "schwammig" tituliert und dann nicht einmal beantwortet? In unserer Anfrage ging es verständlicherweise darum, ob ein Standsicherheitsnachweis für den zu erhaltenden Gebäudeteil, (nicht für den abzureißenden -) erbracht werden muss.

Vielen Dank nochmals für die Beantwortung meiner Anfrage, auch wenn ich jetzt noch nicht wirklich schlauer bin was die Problemstellung angeht -. Den Hinweis auf die LBO (in unserem Fall B-W) habe ich nochmals aufgegriffen und werde versuchen mir die entsprechenden §en nochmals herauszuziehen.

 

Antwort: Das „schwammig“ bezog sich auf die Tatsache, dass Sie weder die Quelle genannt haben, auf der Ihre Vermutungen beruhen, noch das Bundesland, in dem Sie leben.

 

Somit wäre eine Antwort wieder einmal eine Spekulation ins Blaue hinein gewesen, für die mir meine Zeit zu schade ist.

 

Ich bin es allmählich leid, in jedem zweiten Artikel darauf hinweisen zu müssen, dass das Baurecht von Bundesland zu Bundesland anders ausschaut und es daher für die Beantwortung einer solchen Frage vonnöten ist , zu wissen, wo der Fragesteller wohnt.

 

Auch bin ich es leid, ständig die gleichen Fragen zu beantworten (trifft jetzt auf Sie nicht zu), nur weil die viele den Aufwand scheuen, sich mal auf der Seite umzuschauen. Es ist auch sehr einfach, kurz mal eine Frage zu stellen und dann eine prompte Antwort zu erwarten.

 

Die Fragen werden hier in unserer Freizeit unentgeltlich in der Reihenfolge ihres Eingangs mit größtmöglichem Einsatz und größtmöglicher Sorgfalt beantwortet. Deshalb möchte ich von den Fragestellern ein Mindestmaß ebensolchem bzw. ebensolcher erwarten.

 

Ihre Fragestellung war einfach so allgemein gehalten und ohne jeden Anhaltspunkt, dass ich mit ihr nichts anfangen konnte.

 

Dass mein Ärger nun also ausgerechnet Sie getroffen hat, ist etwas bedauerlich, aber nicht ganz grundlos.

 

Nix für ungut.

13. Jul 2009   | Email | Nach oben
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