Balkonueberdachung in Bayern

Frage: Wir haben einen Balkon mit ca. 3m x 1,50m. (Bayern)
Diesen möchten wir nun überdachen.  In der neuen BayBO 2008 steht aber lediglich bei Verfahrensfreie Bauvorhaben "Terrassenüberdachungen bis zu 30qm".
Meine Frage: Brauchen wir für eine Balkonüberdachung eine Genehmigung?

 

Antwort: Wie Sie erwähnt haben steht in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in

 

Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen

 

(1) Verfahrensfrei sind

 

1. folgende Gebäude:

 

g) Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30m2 und einer Tiefe bis zu 3m,

 

Und eine Terrassenüberdachung ist keine Balkonüberdachung.

 

Weiter steht in der BayBO in Art.57

 

14. folgende sonstige Anlagen:

 

e) andere unbedeutende Anlagen oder unbedeutende Teile von Anlagen wie Hauseingangsüberdachungen, Markisen, Rollläden, Terrassen, Maschinenfundamente, Straßenfahrzeugwaagen, Pergolen, Jägerstände, Wildfütterungen, Bienenfreistände, Taubenhäuser, Hofeinfahrten und Teppichstangen.

 

Balkonüberdachungen sind nirgends explizit erwähnt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass diese wie Terrassenüberdachungen behandelt oder als unbedeutende Anlage eingestuft werden.

 

Ich weiß aber nicht, wie das Ihr Baurechtsamt sieht. Daher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an dieses zu wenden.

 

Falls Sie eine Baugenehmigung benötigen, sollte es normalerweise kein Problem sein, diese zu erhalten.

 

BayBO und mehr finden Sie unter Downloads.

07. May 2008   | Email | Nach oben
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