Abweichung von genehmigtem Plan

Frage: Ausbaufähige Dachgeschosse werden mir meist mit einer Baugenehmigung auf Basis eines durch einen Architekten erstellten Entwurfs angeboten. Wie stark muss man sich an diesen Entwurf halten? Welche Möglichkeiten des Abweichens habe ich? Und erlöscht die Baugenehmigung sollte ich einen anderen Architekten einschalten?

 

Antwort: Eine Baugenehmigung ist nicht an den Architekten gebunden, der den Bauantrag erstellt hat.

 

Somit brauchen sie auch keine neue, wenn sie einen anderen Kollegen einschalten.

 

Wenn Sie keine andere Nutzung vorhaben als die genehmigte und auch an der äußeren Gestalt des Gebäudes, etwa durch Einbau von Gauben o.ä. nichts verändern, dann brauchen Sie auch für eine veränderte Raumaufteilung keine neue Genehmigung.

12. Jul 2010   | Email | Nach oben
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