Abbruch und Neubau Aussenbereich

Frage: Hallo!Ich plane im Außenbereich (NRW) ein Wohnhaus zu kaufen!!Es besteht aus 2 Teilen!!Ein Fachwerkhaus (Bj 19 Jh.)und einem Anbau (Bj.1901)!!Das Haus ist strak renovierungsbedürftig und wir dzur Zeit von einem älteren Ehepaar bewohnt!!Ich würde das Haus geren kaufen um zum einen ein wenig landwirtschaft zu betreiben (bisschen Gemüse anbauen, Hühner halten)und zum anderen mich später im Alter um meine Eltern zu kümmern!!

Ich kenne bereits den §35 BauGB...

Es müsste jedoch viel gemacht werden!!Das Dach MUSS neu, Wärmedämmung!!Neue Fenster,neue Heizungsanlage, neue Stromleitumgen usw.

Besteht die Möglichkeit das Haus abzureisen und neuzubauen trotz §35??

Wenn ja wie??

 

Antwort: Diese Möglichkeit sehe ich bei Ihnen eigentlich nicht. Eben aus den Ihnen ja bekannten Einschränkungen durch den §35.

 

Ich denke, Sie sollten sich einen Architekten aus Ihrer Gegend suchen, der das örtliche Baurechtsamt kennt.

 

Es gibt sicher einen Ermessensspielraum, wieviel von einem Haus noch erhalten werden muss, damit die Maßnahme noch als Sanierung durchgeht und nicht als Abbruch und anschließender Neubau angesehen wird.

 

Wieviel Toleranz bei solchen Angelegenheiten auf dem für Sie zuständigen Baurechtsamt vorhanden ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Das müsste sich aber zusammen mit dem Kollegen herausfinden lassen.

22. Nov 2009   | Email | Nach oben
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