Wochenendhaus Wohnrecht

Frage: nachdem ich mich nun schon länger mit dem Brandenburgischen Bauamt rum schlage, habe ich mal eine Frage:

Wir besitzen ein Grundstück mit knapp 4000 qm Fläche in einem Außenbereich. Das Gebiet ist im FNP als "Sonderfläche für Wochenendnutzung" ausgewiesen. Wir wollen unser dort bestehendes Wochenendhaus mit 80 qm und die Garage mit 30 qm abreißen und neu bauen. Da wir mit meinen Schwiegereltern und meinem Schwager dort regelmäßig gemeinsam Freizeit verbringen wollen, haben wir 170 qm bebaute Fläche für das neue Haus geplant. Nun geschah das Wunder: Wir haben einen positiven Bauvorbescheid, der uns bauplanungsrechtlich ein OK gibt. Lediglich der Naturschutz stellte ein Problem dar. Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde "dürfen" wir Kompensationszahlungen leisten, da wir ja mehr versiegeln, als wir zuvor entsiegeln.

Gibt es noch irgendwelche Punkte, an die ich jetzt nicht denke, die aber die Genehmigung noch kippen könnten???

Sind Wege und Fahrspuren auf einem solchen Grundstück ebenfalls genehmigungspflichtig? Ich werde aus der BbgBO leider nicht richtig schlau...

UND: Was kann man tun, damit man hier mal Wohnrecht erhält?

Antwort: Mit dem Wohnrecht dürfte es eher schlecht aussehen.

 

Was den positiven Bescheid angeht, so freuen Sie sich doch einfach darüber. Und zwecks der Wege und Fahrspuren sprechen Sie sich mit dem Amt ab.

 

Nicht, dass Sie die Ihrem Vorhaben gegenüber offensichtlich positive Haltung noch durch unbedachtes Handeln ins Gegenteil verkehren.

27. Jul 2010  Comments [1] | Email | Nach oben
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H.Dalke
Wednesday, August 18, 2010 9:21 PM
Der Bauvorbescheid ist ein "Tortenstück" aus Baugenehmigung.Die in der Bauvoranfrage konkret gestellte und positiv beantwortete Frage darf (meistens 3 Jahre lang)im Baugenehmigungsverfahren nun nicht mehr verneint werden. Kommt also auf die Frage an. War es die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines konkreten Wohnhauses,haben Sie Glück. Schnell den Bauantrag und dabei den Naturschutz zufrieden stellen. Der hat Recht. Man kann aber mit denen ggf. handeln. Vor Bauantragsstellung hingehen. Erst mal keine Wege und Fahrspuren einzeichnen bzw. mit dem Planverfasser besprechen. Die Anwort muss sich aus der Bauvorlagenverordnung (notwendiger Inhalt des Bauantrages)o.ä. ergeben.

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