Haus verkaufen: Wie steigere ich den Wert meiner Immobilie?

Manch einer kauft ein Haus, lebt dort einige Jahre, um dann doch festzustellen, dass es einfach nicht passt. Manchmal soll es scheinbar nicht sein. Störende Kleinigkeiten häufen sich, sodass das Wohlfühlen in den eigenen vier Wänden nicht mehr gegeben ist. Stattdessen versucht man, Makel auszubessern und dauerhaft Lösungen zu finden. Irgendwann kommt schließlich der Moment, an dem man sich eingestehen muss, dass das Eigenheim eben doch nicht das Traumhaus schlechthin ist, weswegen man das Haus verkaufen muss. Doch wie veräußere ich es nun möglichst rentabel?
23. May 2012   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Staffelgeschoss Schleswig-Holstein

Frage: Die Landesbauordnung Schleswig Holsteins definiert in §2, was ein Staffelgeschoss ist. "Staffelgeschosse sind Vollgeschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen." Nach meinem Verständnis gibt es aus dem Gesetz nun keinen Grund, warum auf dem Staffelgeschoss nicht noch ein Dachgeschoss ruhen dürfte. Tatsächlich aber gibt es zumindest einen Kommentar (Domning/Müller/Suttkus, 2011), in dem behauptet würde, dass man aus §2 ableiten kann, dass ein Staffelgeschoss zwingend das oberste Geschoss sein muss. Konkret soll das daran erkannt werden können, wie die Wandhöhe zu messen ist. Ich kann das aber nicht verstehen. Warum sollte das so sein? Ist das vielleicht ein Fehler im Kommentar?

Antwort: Ich bin kein Jurist und maße mir daher nicht an, deren Urteile für falsch zu erklären. Mein gesunder Menschenverstand, den ich mir dennoch anmaße zu haben, gibt Ihnen recht.
14. May 2012   | Email | Nach oben
Kategorie:

Grundstueck zur Strasse abgrenzen

Frage: die Gemeinde möchte an die bestehende Erschließungsstraße mit einer Breite von 2,71 m ein weiteres Baugebiet mit 16 Wohnhäusern anschließen. Das Chaos ist somit vorprogrammiert. Wie kann ich meine Grundstückseite an der vorhandenen Straße (2,71 m) schützen, damit mein Bereich nicht als Ausweichmöglichkeit genützt wird?

Antwort: Durch eine Hecke, einen Zaun, Poller, Gabionen, Natursteine…. Ganz wie es Ihnen beliebt. Aber marschieren Sie vorher nochmal auf Ihr Baurechtsamt und lesen im Textteil Ihres Bebauungsplans nach, was dort erlaubt ist.
13. May 2012   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

Fenster Abstand Berlin

Frage: Hallo vielen Dank für Ihr tolles Forum und die Möglichkeit eine Frage zu stellen. Fenstergröße und Nachbar: Wir haben ein Haus in Berlin erworben und haben hier alle alten Doppelkastenfenster ausgetauscht. Im Zuge dieser Arbeiten haben wir zum Garten (Terasse) hin die Fenster vergrößert. Ebenfalls vergrößert haben wir ein ehemals normales Fenster zum linken Nachbar hin, indem wir es nach oben und unten geöffnet haben, d.h. es ist jetzt bodentief. Dieses Fenster zeigt seitlich zum Nachbargrundstück und hat einen Abstand von 3,5m zum Zaun/Grundstückgrenze. Der Nachbar meinte jetzt wir hätten jetzt einen unzulässigen Blick auf seinen Garten und sowas wäre doch nicht genehmigungsfähig. Ist dies so? In der Bauordnung von Berlin habe ich nur gefunden das Fensteröffnungen etc. nicht genehmigungspflichtig sind. Stimmt das? Danke für Ihre Hilfe!

Antwort: Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt in Berlin min. 3m. Die halten Sie ein. Fenster und ihre Öffnungen sind in Berlin verfahrensfrei, da haben Sie recht. Siehe Bauordnung für Berlin (BauO Bln) unter:
13. May 2012   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  | 

Hinterlueftung innen

Frage: nach langen Recherchen im Internet sowie Gesprächen mit fachkundigen Personen sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Zur Problematik: Wir besitzen ein altes Haus aus dem Jahre 1900 rum. Dieses soll nun von Grundauf neu saniert und modernisiert werden. Das Keller und Erdgeschoss ist aus einer 36cm Massivwand, das Obergeschoss aus Fachwerk. Zur Dämmung. Ich habe mir verschiedenste Dämmmethoden angeschaut. Bin nun allerdings bei der mit Mineralwolle stehen geblieben. Meine Vorstellung ist es nun das EG und OG zu dämmen und zwar wie folgt. Ich würde eine hinterlüftete Wand schaffen indem ich 50mm Lattung aufrecht an die Innenseite der Wand schraube. Im Bodenbereich des EGs würde ich jeden Meter ein 80mm Loch in die Wand bohren und außen mit einem Lüftungsgitter versehen. Das selbe würde ich auch unter dem Dach machen um eine funktionierende Hinterlüftung zu garantieren. Auf diese erste Lattung würde ich eine diffusionsoffene Unterspannbahn bringen um das eindringen von Feuchte von außen zu unterbinden. Dann würde ich 4x50mm Minalwolldämmung immer über Kreuz dämmen um Luftschlitze zu unterbinden. Dann eine Dampfsperre und Gipskarton. Natürlich muss dazu die Decke geöffnet werden, dies ist mir bewusst. Den Fußboden es Erdgeschossens (Massiv) würde ich mit 15cm Styropor dämmen und darauf 40mm Estrich bringen. Als Heizungssystem würde ich auf einen Holzkesselvergaser setzen. Auch habe ich über eine Wärmerückgewinnungsanlage nachgedacht um immer feuchte Luft aus dem Haus zu bekommen und Schimmel vorzubeugen. Bei den Fenstern würde ich auf 6 Kammer Fenster mit 3-fach Verglasung setzten. Nun meine Frage, was halten sie davon?

Antwort: Sie haben es soeben geschafft, mich völlig zu verwirren. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie Löcher durch die Außenwand bohren wollen um dann eine Hinterlüftung zwischen der Innenseite der Wand und der Innendämmung von 20cm herzustellen? Ich bin sprachlos. So funktioniert das nicht.
13. May 2012   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  |  |  | 

Abbruch und Sanierung Saarland

Frage: zuerst einmal freuen wir uns sehr darüber, dass Sie diesen Dienst anbieten. Die Seite ist gut sortiert und die Fragen stets sehr ausführlich! Situation: Wir möchten ein Einfamilienhaus im Saarland kaufen. Das Grundstück ist in seiner Längsseite von Westen nach Osten orientiert, ebenfalls das Hauptgebäude mit einer Gesamtlänge von ca. 20 m (Nordmauer ist am Grenzverlauf gebaut). Am Haus, statisch unabhängig, befindet sich nach Osten hin ein Nebengebäude (Stützmauern jeweils an Grenzverlauf von Nord und Südseite, Asbesthaltige Abdeckung, Zustand z. Teil baufällig). Das ganze Objekt ist freistehend. Einfamilienhaus = Bausubstanz, Statik und Dachstuhl in einem guten Zustand. Dachhaut teilweise undicht, Außenfassade auzubessern oder zu erneuern. Erste Frage: Ist der Abbruch des Nebengebäudes genehmigungspflichtig, auch wenn dies nur teilweise geschieht? (Nebengebäude besteht aus aneinandergefügten Objekten)Mit der Asbestentsorgung kennen wir uns jetzt bereits aus. Zweite Frage: Welche Vorgaben der EnEV sind zu berücksichtigen und inwieweit ist es möglich die ursprünglichen Bauphysikatlischen Eigenschaften des Objektes ("Altbau" BJ 1933) zu erhalten? Wir möchten auf keinen Fall diese komischen Dämmplatten auf die Fassade dieses Häuschens kleben lassen, sondern das Gebäude diffusionsoffen gestalten. Damit uns das Mauerwerk nicht weiter schimmelt... wie an der Nord- und Westseite bereits geschehen ist durch Regeneinflüsse, kein Keller vorhanden, Anstrich blättert ab... Dritte Frage: Bei einer Erneuerung der Dachhaut planen wir auf die bestehende Lattung eine Lage Holzfaserplatten zu befestigen (3,5 cm), darauf eine neue Lattung und Dacheindeckung und möchten in diesem Schritt auch gleich die bereits bestehende alte Dachluke (glas) durch ein größeres Dachfenster ersetzen ca. 55 cm breit x 70 cm hoch. Ist diese Maßnahme genehmigungspflichtig? Unsere Fragen sind sehr umfangreich, aber wir haben versucht uns durch die ganzen Gesetzesvorgaben zu lesen und brauchen Ihre Unterstützung....

Antwort: Zu Ihrer ersten Frage, den Abbruch betreffend, steht dazu in der Landesbauordnung (LBO) unter:
13. May 2012   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  |  |  |  |  |  |  | 

Bad zum Wohnraum

Frage: ich habe eine Frage zum Innenausbau unseres Hauses. Wir haben ein altes Haus gekauft, wo wir auch das Dach ausbauen wollen. Wir haben eine Skizze gemacht und der Architekt sitzt nach dem Messen an der Zeichnung. Wir wollen oben auch ein Bad, direkt über dem Bad im EG. Der Architekt meinte dies wäre jedoch aus hygienischen Gründen nicht erlaubt, weil wir oben direkt vom Wohnraum ins Bad gehen wollen. Wir sollen es am Treppenhaus ansiedeln, das wollen wir jedoch nicht. Darf man nicht IN seinem Haus mehr oder minder machen was man will? So eine Regelung ist mir nur aus dem öffentlichen Raum bekannt, bzw. aus Räumlichkeiten wo Lebensmittel verarbeitet, oder damit gehandelt wird. Demnach würde ja jedes zweite Hotelzimmer gg. diese Vorschrift verstoßen, oder?!

Antwort: Das ist ja ein hanebüchener Quatsch, den der Kollege da von sich gibt. So was habe ich ja noch nie gehört.
13. May 2012   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  |  | 

Nuetzliche Helfer: Bewegungsmelder

Der Neubau oder auch die Renovierung eines Hauses kann als Anlass dienen, sich über das Sicherheitskonzept Gedanken zu machen und hinsichtlich dessen verschiedene Installationen vorzunehmen. Während Rauchmelder mittlerweile in allen Räumen Pflicht sind, finden auch Bewegungsmelder immer größeren Absatz.
12. May 2012   | Email | Nach oben
Kategorie:  |  | 

More Pages:
Previous    1 2    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010