Haus wiederherstellen Berlin

Frage: hallo, ich hab ein problem. ich habe ein haus geerbt das ca. 1920 erbaut wurde. es ist ein altes fachwerkhaus was im krieg teilweise zerstört wurde und danach notdürftig repariert wurde.(vorher spitzdach und jetz flach dach giebel sind noch vorhanden) meine frage ist jetz darf ich das dach in den ursprünglichen zustand wieder herstellen ohne bau genehmigung? haus befindet sich in berlin. und wenn nicht darf ich das dach dann renovieren? also komplett neuer dachstuhl?

Antwort: Ich denke nicht, dass es ein Problem geben wird mit der Genehmigung. Ohne wird es aber auch nicht gehen.
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Schallschutz Ofen

Frage: Wir haben einen Grundofen mit Herdplatte. Nun hört man im unteren Stockwerk jedes Töpferücken und sogar nach Nachlegen mit Holz ist über die Decke klar wahrnehmbar. Hätte der Ofen irgendwie entkoppelt werden müssen? Er steht auf der Decke - also nicht auf dem Estrich. Wenn ja, wie und welche Vorschriften gibt es. Der Kachelofenbauer meint, es läge am Kamineinbau. Die Hausbaufirma meint, es liegt am Fleißenleger udn der meint, es liegt am Ofenbauer. Können Sie uns hier helfen (auch gegen Gebühr- dann bitte vorher Kostenangebot). Da ich keine Vorgaben über Internet finde und die Gewerke sich gegenseitig die "Schuld" zuweisen, hoffe ich so auf Unterstützung

Antwort: Selbstverständlich muss der Ofen von der Betondecke und dem Fußbodenaufbau entkoppelt werden, etwa durch eine Neoprenunterlage. Wenn der Ofen direkt auf der Betondecke steht, sind Schallübertragungen unvermeidbar.
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Gartenhaus BW

Frage: Ich möchte ein Gartenhaus in Bw mit 2,90m breite,5,90m länge und einder Wandhöhe von 2,30m. Brauche ich dafür eine baugenehmigung?

Antwort: In BW sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40m³, im Außenbereich bis 20m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, siehe Landesbauordnung (LBO) Anhang (zu §50 Abs.1).
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Hoehe Kamin

Frage: mein Nachbar möchte sich einen Kaminofen nachrüsten und will dafür einen Aussenschornstein (Edelstahlkamin, 2-schalig, gedämmt, Durchmesser 150mm) errichten. Grundsätzlich haben wir (Nachbarn des angrenzenden Reihenendhauses), nichts dagegen. Natürlich haben wir ein besonderes Interesse, dass alles ordnungsgemäß erfolgt. Um Ärger zu vermeiden, möchte ich gerne vor Zustimmung/Ablehung wissen, welche Mündungshöhe der Kamin haben muss? Bei unseren Häusern, die in einem Ballungszentrum in der Nähe von Stuttgart stehen, handelt es sich um 3-geschossige Reihenhäusern mit Pultdach (Neigung ca. 5-8°), bei denen die oberste Etage seitlich und vorne um ca. 1m zurückgesetzt ist. Hinten gibt es jeweils eine Dachterrasse, von der man jeweils quasi "um das DG herumlaufen" bzw. von hinten nach vorne laufen kann. Der an der Hausseite geplante Aussenkamin endet aktuell (Planung), auf Höhe der Attika (Haustrennwand zum direkten Reihenhausnachbar). Das entspricht ca. 40cm über Dach im Bereich des Kamins. Bei Häusern in der weiteren Nachbarschaft, enden die Aussenkamine ca. 1m über der Dachkante im Bereich der Kamine. Können Sie mir sagen, welche Mündungshöhe die Richtige ist?

Antwort: Das ist zu niedrig. Die Bestimmungen zur Höhe von Mündungen von Schornsteinen und Abgasleitungen stehen in der Feuerungsverordnung (FeuVO) unter:
13. Jan 2012   | Email | Nach oben
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Deckendurchbruch - Effektive Moeglichkeit zur Verbindung von Wohnetagen

Sinnvoll nennt man im Bausektor die kreis- oder eckig geformte Öffnung in einer oberen Raumabgrenzung Deckendurchbruch. Diese kann durch Bearbeitung unterschiedlicher Baustoffe entstehen. In der Regel fertigt man einen Deckendurchbruch in Naturstein, Holz, Mauerwerk, Stein oder Beton.
11. Jan 2012   | Email | Nach oben
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