Garage unterteilen

Frage: meine wohnung (bayern) befindet sich direkt über einem garagenkomplex, eine garage davon hab ich nun erworben und möchte diese, da sehr gross, nun mit einer wand (optimalerweise trockenbau) mit türe abtrennen um einen separaten lagerraum zu erhalten. was ist hier ggf. hinsichtlich brandschutz zu beachten?! freue mich auf eine antwort! danke für Ihre Mühe vorab!

Antwort: Gar nichts. Es handelt sich ja nicht um einen Aufenthalts- sondern um einen Abstellraum. Ich gehe mal nicht davon aus, dass Sie dort explosive Stoffe lagern wollen.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Bauen auf Bauerwartungsland

Frage: ich bin gerade auf Ihre Seite gestoßen und momentan sehr verzweifelt. Vielleicht können Sie uns ja einen Rat geben. Wir haben ein Grundstück auf das wir unser EFH mit Doppelgarage bauen möchten. Das Problem hierbei gestaltet sich so, dass das Grundstück sich momentan auf Bauerwartungsland befindet und ein aktuelles Baugebiet noch ca. 15 Plätze frei hat. Dieses Baugebiet steht auf einem Berg und wir möchten dort nicht hin bzw. auf unserem Grund bauen. Die Gemeinde ist sich momentan uneins, ob sie das Gebiet zu dem auch unser Streifen mit 3000m² fällt erschließen soll. Am 06.09. haben wir eine Bauvoranfrage in der Gemeinde abgegeben. Wir wurden daraufhin schon 3x vertröstet, da sich der Gemeinderat nicht eins wird, ob das neue Baugebiet nun erschlossen wird oder nicht. Der Bgm hat uns mehrmals versichert dass er dafür steht dass wir unseren Plan durchsetzen und hat unsere Bauvoranfrage am 11.11. mit zum Landratsamt gebracht. Dieses hat nun wie folgt geantwortet: Guten Morgen Herr Bürgermeister, wie Sie uns wissen ließen, ist bei der Gemeinde ein Bauantrag zum "Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage" auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 156 und 157 je der Gemarkung eingereicht worden. Zur Entscheidungsfindung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens haben Sie das Landratsamt um eine Vorabbeurteilung zum geplanten Bauvorhaben gebeten. In Bezugnahme auf das diesbezüglich gemeinsame Telefonat von dieser Woche habe ich mich mit Herrn ... und Herrn ... besprochen. Auf Grundlage des uns vorgelegten Lageplanes wird das Bauvorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht wie folgt beurteilt: Der beantragte Standort liegt am R ande des Bebauungsplangebietes "Hinter den Gärten" und ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche dargestellt. Das geplante Bauvorhaben ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt dem Außenbereich zuzuordnen und erweist sich daher aus bauplanungsrechtlicher Sicht als nicht genehmigungsfähig. Eine Baugenehmigung ist nur mittels bauleitplanerischer Begleitung möglich. Aus ortsplanerischer Sicht bedarf es zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens einer Bebauungsplan-Erweiterungsplanung. Dies ist erforderlich, weil nur so eine geordnete Siedlungsentwicklung gewährleistet und sichergestellt wird, zumal der Flächennutzungsplan der Gemeinde im fraglichen Bereich bereits in einem größeren Umfang neue Wohnbauflächen vorsieht. Das Landratsamt sieht hier daher ein grundsätzliches Planungserfordernis. Eine Freihaltung der später eventuell hier geplanten Erschließungsstraße ist jedenfalls nicht ausreichend. Die Bebauungsplanerweiterung könnte auch ein kleineres Gebiet umfassen. Für eine diesbezügliche Abstimmung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Können Sie uns sagen, was wir genau darunter verstehen dürfen, bzw. was wir nun noch tun können. Kann es denn so schwer sein, auf seinem eigenen Grundstück zu bauen. Wir möchten direkt an ein Haus das zum Ort gehört anschließen, deshalb verstehen wir dies alles nicht wirklich. Zumal bei einer Firma und einem anderen Bauherren dies auf einem Grundstück ca. 500m weiter geklappt hat. Für eine Rückantwort wären wir sehr dankbar.

Antwort: Eigentlich steht ja in dem Schreiben schon alles drin. Versuche mal, es etwas verständlicher auszudrücken.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Garage zu hoch

Frage: Ich habe heute festgestellt das der rohbau meiner garage zu hoch gemauert ist. Anstatt 2,375 m habe ich auf 2,50m gemauert.Ein rückbau ist nicht mehr möglich, da der Dachstuhl schon errichtet wurde. Nun meine Frage, was kann das für kosequenzen von seitens des Bauamtes haben?

Antwort: Wenn´s keiner merkt gar keine.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Windrispe unterbrochen 2

Frage: Wir wollen in einen Neubau, doch noch nachträglich zwei Dachflächenfenster einbauen lassen. Allerdings verläuft in diesen Bereich das Windrispenband. Gibt es eine Möglichkeit dazu? Kann das Rispenband durch andere geeignete Bauliche Maßnahmen ggf. um die Dachflächenfenster angeordnet werden z.B. aus Holzlatten. Wie erfolgt eine ähnliche leistung wenn man in einem älteren Haus ein Dachflächenfenster einbauen will, wo man nicht weiß ob diesesn Band überhaupt existiert? Für Ihre Beantwortung bedanke ich mich im Voraus

Antwort: siehe Artikel Windrispe unterbrochen.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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Dampfsperre und Dampfbremse

Frage: Wir haben vor kurzem in unserem Altbau (ca. 35 Jahre alt) das Dach erneuert und wollen jetzt den Innenausbau vornehmen. Allerdings ist mir der Aufbau bzgl. diffunsionsoffen bzw. -geschlossen immer noch fraglich. Unser Dachaufbau ist wie folgt (von aussen nach innen) - Dachziegel - Lattung und Konterlattung - PUR Hartschauf Aufdachdämmung - diffusionsoffene Unterspannbahn - Lage Bretter - Sparren - Zwischen die Sparren soll noch Zwischensparrendämmung gelegt werden - Dampfbremse / Dampfsperre (noch einzubauen) - Lattung (noch einzubauen) - Deckenverkleidung (noch einzubauen) Frage: Ich gehe davon aus das zwischen den Sparren und der Deckenverkleidung eine Dampfbremse (nicht Dampfsperre) eingebaut werden soll. Ergibt sich dann ein Probleme denn auch die Unterspannbahn ist diffusionsoffen ? Somit wäre nirgends eine Dampfsperre verbaut, ausser die Aufdachdämmung würde so wirken.

Antwort: Eine Dampfbremse ist nicht diffusionsoffen, sie ist nur nicht so dicht wie beispielsweise eine Dampfsperre aus einer Bitumenbahn.
06. Jan 2011   | Email | Nach oben
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GFZ Dachgeschoss

Frage: ich bin bei der Suche nach einer Lösung auf meine Frage auf Ihre Seite gestoßen. Ich wohne in dem Haus meiner Eltern, einem Bungalow mit Flachdach aus den 70igern. Nun steht die Sanierung an und ich würde gerne Anstatt des Flachdaches ein Spitzdach drauf setzen und dies auch eventuel ausbauen. Ich muss nach Bauamt dabei auf die GFZ achten. meine Einfahrt ist nach Lageplan ein eigenes Flurgrundstück. Bezieht sich eine Geschossflächenzahl auf ein Flurstück oder auf das gesamte Grunstück? Sollte sich ergeben, dass ich unter einhaltung der GFZ kein ausgebautes Dachgeschoss drauf setzen kann, lässt es sich als Dachboden ausführen (Niedersachen) und den Nachträglich genehmigungsfrei in wohnfläche wandeln?

Antwort: Für die GFZ ist das im Bebauungsplan definierte Baugrundstück maßgebend. Dies kann auch aus mehreren Flurstücken oder auch aus Teilen von Flurstücken bestehen.
01. Jan 2011   | Email | Nach oben
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