Schaeden nach Baumassnahme des Nachbarn

Frage: Unser Haus ist ein ehemaliges Zechenhaus von 1908. Es ist genauer gesagt eine Doppelhaushälfte. Der Nachbar hat seinen Keller um 80cm tiefer gelegt und zusätzlich einen Anbau inkl. Keller auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Ich habe jetzt im Wohnzimmer Risse festgestellt. Ein Fenster und eine Tür schliessen seit dem nicht mehr richtig. Wie kann ich bei einem alten Haus beweisen das die Schäden nicht vorher bestanden?

Antwort: Lassen Sie ein Schadensgutachten machen, konfrontieren Sie Ihren Nachbarn mit den Ergebnissen und gehen Sie notfalls vor Gericht.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Falsche Brettseite

Frage: Ich nehme Bezug auf Ihren außerordentlich gut fundierten Artikel über die Holzfassade. Nun ist mein Problem, daß wir bei einer hiesigen Zimmerei Fichtenholzbretter 196mm x 22mm bestellt und nun auch geliefert bekommen haben. Diese Bretter sind auf einer Seite sägerauh mit deckendem Anstrich und ich wollte damit die bestehende Holzfassade ersetzen. Nun ist aber die von Ihnen mehrmals erwähnte Ausrichtung der Jahresringe nicht beachtet worden. Ein erster grober Überblick ergibt wohl, daß dies den größten Anteil der Bretter betrifft. Diverse Bretter lassen schon vor dem Einbau ein massives Verziehen an den Rändern (bis zu einem Zentimeter) erkennen. Wie soll ich mich Ihrer Meinung nach verhalten? Der Lieferant behauptet, daß dies nicht relevant sei und er schon seit 20 Jahren dies so ausliefert. Für einen Ratschlag Ihrerseits wäre ich dankbar.

Antwort: Die Antwort des Lieferanten kann ich nicht nachvollziehen. Dass die Herzseite nach außen gehört, lernt man im 1. Lehrjahr und so steht es auch in jedem Lehrbuch für Zimmerer.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Fenster und Tuer vergroessern

Frage: Hallo und erstmal ein dickes Lob für Ihre tolle Seite. Ich habe mir schon sehr viele der Fragen angeschaut aber leider für meine Frage keine passende antwort gefunden. 1) Wir haben uns ein Haus gekauft Bj. 1966 in dem Haus sind normale Fenster Brh. 72cm unter dem Fenster ist die Heizkörpernische. Wir würden jetzt gerne das Fenster Bodentief machen. Gibt es da eine Pauschale antwort??? 2) Wir haben eine Tür in einer Tragenden Wand (über der Tür ist kein Sturz) ist es ohne weiteres möglich diese Tür Deckenhoch zu machen??? Ich würde mich freuen wenn Sie mir bei meinen Anliegen helfen könnten.

Antwort: Zu 1): was für eine pauschale Antwort hätten Sie denn gern? Ich verstehe leider nicht mal, was sie mich eigentlich fragen wollen.
05. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Vorsatzschale Schallschutz Dampfbremse

Frage: ich wohne an einer Hauptstrasse und möchte mein Schlafzimmer besser gegen den Verkehrslärm dämmen. Dies soll von ihnen mit Trockenbau geschen. Ich möchte die Aussenwände von innen mit einer einseitg mit Gipsplatten beplankten Metallständerwand versehen und diese mit Mineralwolle füllen. Meine Frage: Benötige ich hierzu eine Dampfbremse/-sperre wenn die Aussenwand aus 36,5 cm Ziegel T14 besteht oder gehts ohne ?

Antwort: Auch wenn Sie eine gut dämmende Außenwand haben, würde ich bei einer zusätzlichen Dämmung nicht auf eine Dampfbremse verzichten.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Drempel unterbrechen

Frage: Ich habe eine Frage bezüglich des Drempels bzw. Kniestocks. Ich bin Eigentümerin eines Hauses in L-Form mit 10x15 Grundfläche und an einem Ende dann die L-Ausbildung mit ca. 3 auf 2 Metern, welcher im Obergeschoss sich 'hinter' dem Drempel des Hauptdaches befindet. Diesen Bereich würde ich gerne Ausbauen und nutzbar machen, ohne immer über die knapp 85cm Kniestockhöhe klettern zu müssen. Gibt es Statisch gesehen die Möglichkeit, den Kniestock zwischen 2 Sparren zu "öffnen" und so einen Durchgang zu schaffen? Die Dachsparren liegen nicht direkt auf sondern sind teils in den Drempel mit eingbracht und hängen ebenfalls noch knapp 40cm über. Kann man diese Holzbalken ebenfalls evtl. Kürzen? Sie liegen nicht auf dem Boden auf sondern hängen frei in der Luft. Ich hoffe mein "Problem" ist verständlich geschildert? Es geht also um die "Öffnung" des Kniestocks auf einer Breite von knapp 60cm zwischen den aufliegenden Balken und die evtl. Kürzung der Dachbalken nach den Auflagerpunkten. Liebe Grüße und Danke für eine Antwort im vornherein :-)

Antwort: Den Überstand der Sparren verkürzen können Sie auf jeden Fall. Solange Sie diese nicht bündig mit der Schwelle des Drempels abschneiden sondern ihnen ein Vorholz von 20cm von der Befestigung durch den Sparrennagel zugestehen.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Zustimmung Nachbar HH

Frage: Trotz intensiver Recherche habe ich keine Antwort auf folgende Baurechtsfrage gefunden: Objekt: Land Hamburg, Doppelhaus, Baujahr: eine Hälfte 1930, andere Hälfte Baujahr 1956. Zweigeschossig, Flachdach. Einzeleigentum. Grenze läuft direkt mittig durch das Haus. Gebäudehälfte, je 6.00 m breit Die ältere Doppelhaushälfte soll durch ein Staffelgeschoss erweitert werden ( kein Vollgeschoss, 2/3 Lösung) Frage: Ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich wenn man die Staffel dierekt an die mittlere Grenze anbauen will ? Die Grenzwand soll als Brandwand ohne Fenster werichtet werden. Wir haben versucht den Nachbarn um Zustimmung zu bitten. Keine Reaktion, er verweigert sich, grüßt nicht mehr , selbst Einschreiben bleiben ohne Antwort. Das Bauamt sagt. Nachbarzustimmung erforderlich, das kann ich nicht glauben, denn es sind ja eigentlich zwei Häuser die lediglich weil das Grundstück dies erforderlich machte, aneinandergesetzt wurden. Wenn am Hauptgebäude eine Grenzbebauung zu- lässig war, muss das gleiche Recht nicht auch für die Staffel gelten? Unser RA wußte auch keine Quelle wo diese Situation eindeutig erklärt wird. Ich bedanke mich im voraus recht herzlich für Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Antwort: Wenn Sie mit Ihrem Vorhaben die Vorgaben des Bebauungsplan einhalten, dann bedarf es auch keiner Zustimmung des Nachbarns, ob nun Grenzbauweise oder nicht.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Umbau Dachgeschoss BW

Frage: ertmal riesen Komplement für die interessante Internetseite und vielen Dank für die Zeit, die Sie hier opfern. Nun zu meinem Anliegen. Ich habe vor 2 Jahren ein Haus aus dem Jahr 1958 in 71686 Remseck gekauft. Das Haus hat 2 Etagen (Erd- und Obergeschoss) und ein Dachgeschoss. Nun will ich das Dachgeschoss umbauen und später vermieten. Es gibt einen alten Plan zu dem Dachgeschoss mit Stempel der Gemeinde Ludwigsburg. Das Dachgeschoss war auch vor einigen Jahren vermietet. Brauche ich für die Umbauung eine Genehmigung. Ich möchte das vermeiden, wenn es geht (wegen der Wartezeit, Kosten). Wie sieht es mit Stellplatz aus. Brauche ich unbedingt eines. Ich habe ein kleines Garten und möchte das nicht verlieren, um ein Stellplatz zu errichten. Darf ich das Giebelfenster etwas vergrössern?

Antwort: Wenn ich Sie richtig verstehe, ist die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum ja schon immer genehmigt und das Geschoss wurde auch schon dementsprechend genutzt. Damit wäre eine erneute entsprechende Nutzung ja keine Nutzungsänderung. Somit dürfte die Frage nach einem weiteren notwendigen Stellplatz und dem befürchteten Verlust des Gartens durch die Anlage eines solchen vom Tisch sein.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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Hinterlueftete Fassade oder nicht

Frage: Ich möchte nur Nordwand eines Fertighauses Bj1988 dämmen lassen. Hersteller konnte nicht sagen, ob Aussenwände hinterlüftet sind oder nicht. Davon hängt wohl ab, ob Styroporvollwärmeschutz sinnvoll ist. Der angebotene Aussendienstmitarbeiter kam nie. Wie kann man feststellen ob hinterlüftet oder nicht?

Antwort: Bei einer hinterlüfteten Fassade würde ein Vollwärmeschutz auf dem Bestand keinen Sinn machen. Das stimmt.
04. Sep 2010   | Email | Nach oben
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