BMZ

Frage: Hallo, Wenn ich ein Grundstück von 40 x 60 m habe, und darauf ein Gebäude mit den Maßen 40 x 34 m bauen möchte, wie errechne ich dann anhand der BMZ die max. Gebäudehöhe? Zur Info, das Grundstück steht in einem Industriegebiet und somit gilt die BMZ von 10,0.

Antwort: Was die Baumassenzahl (BMZ) ist und wie man sie ermittelt steht in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter
07. Oct 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:

Zusaetzliches Vollgeschoss

Frage: wir haben eine Frage zum Thema Baurecht bzw. der "geschoßigkeit". Laut Bauverordnung Schleswig Holstein ist ein Vollgeschosse oberirdische Geschosse, wenn sie über mindestens drei Viertel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben; die Höhe der Geschosse wird von der Oberkante des Fußbodens bis zur Oberkante des Fußbodens der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Oberkante der Dachhaut gemessen. wir planer aktuell gerade ein "Stadthaus" "eckiger Würfel) jetzt fehlen uns circa 20 cm an Höhe Außen Rundherrum im OG , wir hätten oben gerne Rundherrum die Außenmaße Rohbaudecke unterkante Dach 2,20m Laut Bebaueungsplan dürfen wir aber nur ein geschoßig bauen max. Dachneigung 20°.Jetzt haben wir alles ausgereizt und kommen Außen leider nur auf 1,98m Rohdecke bis unterkante Dach. http://www.bilder-space.de/show.php?file=06.09vAA0Sb4feCTD08z.JPG gibt es irgendeine Möglichkeit außer ein Staffelgeschoß um unsere Fehlenden 20cm höher zu bauen ?

Antwort: Sie können einen Antrag auf Befreiung von der Auflage, nur ein Vollgeschoss bauen zu dürfen, stellen.
07. Oct 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:

Aussentreppe Reihenhaus

Frage: Hallo, ich möchte eine Stahl-Aussentreppe in das 1.OG anbringen, um einfacher in den Garten zukommen (EG ist vermietet; der Weg wäre somit nur durch den Keller möglich). Es handelt sich um Reihenmittelhaus in NRW. Die Treppe hätte einen Abstand zum Nachbargebäude von ca. 1m und ragt ca. 5m in den Garten hinein. Ist diese Montage ohne oder nur mit Zustimmung des Nachbarn möglich?

Antwort: Wenn die Treppe noch auf dem, bei einem Reihenhaus ja ohne Grenzabstand, zu bebauenden Bereich des Grundstücks liegt, sollte nichts dagegen sprechen.
07. Oct 2009   | Email | Nach oben
Kategorie:  | 

More Pages:
Previous    1 2 3 4    Next
 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010