Waende entfernen

Frage: ich bin durch Zufall auf Ihre tolle Seite gestoßen und würde gern einen kleinen (kostenlosen) Rat haben :-) Wir kaufen uns bald ein Haus und würden gern die Küche und das Wohn- Esszimmer öffnen. Dafür würden wir gern zwei Wände entfernen (siehe Anlage, rote Markierung). Das Haus ist 1990 gebaut worden und laut Eigentümer (Maurer) sind das keine tragende Wände. Kann man die Wände ohne weiteres entfernen? Entfernt man Sie bis zum Türsturz oder an der Decke entlang?

Antwort: Ich wäre mir da mal nicht so sicher, dass diese Wände nicht tragend sind. Das Haus ist quadratisch, so dass ich von hier aus nicht sagen kann, in welche Richtung die Decke gespannt ist.
29. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Aussentreppe ohne Nachbarzustimmung

Frage: wir haben in Lübeck ( Schleswig- Holstein ) ein 2 Familienhaus geerbt. Bisher ist die fremdvermietete obere Wohnung durch eine gewendelte Innentreppe, die durch die untere Wohnung meiner Mutter an Schlafzimmer, Wohnzimmer, Esszimmer und Küche vorbei zu erreichen . Das Badezimmer der unteren Wohnung lässt sich nur über diesen kleinen Flur erreichen. Wir haben jetzt einen Bauantrag für eine Außentreppe gestellt. Die Abstandsfläche zum Nachbargrundstück beträgt 2,10m .Als Begründung für die Unterschreitung der Abstandsfläche von 3,00 m schrieb ich folgendes: Antrag auf Gewährung einer Befreiung für die geplante Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung §6 Abstandsflächen (LBO) Hiermit beantrage ich die Befreiung für die geplante Abweichung von den Vorschriften der Landesbauordnung §6 Abstandsflächen (LBO) mit folgender Begründung. Das Haus S_Str. 5a verfügt über 2 Wohneinheiten. In der unteren Wohnung lebte bis zum August 2008 meine Mutter. Die obere Wohnung wird seit 37 Jahren von der Mieterin Frau F. bewohnt. Frau F. ist mittlerweile 87 Jahre alt und möchte ihren Lebensabend in dieser Wohnung verbringen. Der Treppenaufgang zur oberen Wohnung führt direkt durch die untere Wohnung, vorbei an Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche. (Siehe Foto). Es handelt sich bei dieser alten Treppe um eine gewendelte Treppe, die für Frau F. schwierig zu begehen ist. Außerdem befinden sich im unteren Eingangsbereich noch zwei weitere Stufen die für sie gefährlich zu begehen sind. Da wir als Erbengemeinschaft bemüht waren Frau F. weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu lassen, haben wir mit den Käufern des Hauses nach Lösungen gesucht. Da auch der Aspekt der Wohnungstrennung für beide Seiten ein wichtiges Argument ist, entschlossen wir uns, unteren und oberen Wohnbereich zeitgemäß voneinander zu trennen. Da die neuen Eigentümer beabsichtigen, den oberen Wohnbereich zu einem späteren Zeitpunkt eigen zu nutzen, erscheint uns die Lösung mit einer geraden Außentreppe als die vernünftigste. Die ältere Mieterin könnte so die Übergangstreppe bequemer begehen und beide Wohnparteien hätten ihren eigenen Intimbereich. Das vorhandene große Fenster kann so ohne aufwändige Umbauarbeiten zum oberen Wohnungseingang mit Haustür umgeändert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte dann ohne große Mühen der Rückbau, das heißt Abbau der Außentreppe und Wiederinbetriebnahme der Innentreppe erfolgen. Ich beantrage daher eine zügige Gewährung dieser Baumaßnahme. Das Bauamt meinte es gäbe wohl keine Probleme mit der zügigen Genehmigung wenn die Nachbarin die Zustimmung geben würde. Die Nachbarin sieht aber in dieser Maßnahme keine Notwendigkeit und hat ihre Zustimmung nicht gegeben. Nun meine Frage: Was muss ich tun , um auch ohne Genehmigung der Nachbarin die geplante Außentreppe vom Bauamt genehmigt zu bekommen ? Ist es richtig, dass eine Hauseingangstreppe ein untergeordnetes Bauteil sein kann und somit bei der Bemessung von Abstandsflächen außer Betracht bleibt ? mit freundlichen Grüßen aus Lübeck

Antwort: In der Landesbauordnung (LBO) S-H steht unter
28. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Bestehenden Schornstein neu nutzen Sachsen-Anhalt

Frage: Ein Bekannter hat sich vor kurzem einen Garten gekauft. Die Gartenlaube besteht aus einem Wohn- und einem Geräteraum. Beide Räume sind durch eine Mauer getrennt und lassen sich jeweils über separate Türen begehen. Im Geräteraum befindet sich ein Schornstein(hinter einer Klappe haben wir Aschereste gefunden). Das brachte ihn auf eine Idee: Er will im Geräteraum einen Ofen installieren, der die Wärme in den Wohnraum leitet. Auf dem Dach befindet noch die Esse, die frei ist, und genutzt werden könnte. Der Garten befindet sich in Sachsen-Anhalt. Ich würde gern wissen, ob irgentwelche Genehmigungen(z.B. vom Schornsteinfeger) eingeholt werden müssen.

Antwort: Alle Vorschriften aller Bundesländer kenne ich leider auch nicht. Ich habe mich im Netz mal ein Bisschen schlaugemacht und dabei folgendes Formular gefunden:
28. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Verschiebbare Schwimmbadueberdachung NRW

Frage: Wir wollen unser Schwimmbecken überdachen (in NRW). Die rollbare Überdachung soll ca. 1 Meter vor Nachbarsgrundstück enden. Die Überdachung ist teleskopisch und hat im geschlossenen Zustand die folgenden Maße 2,6/6,3/10,8m (H/B/T). Brauchen wir eine Baugenehmigung dafür? VIELEN DANK für Ihre Antwort!!

Antwort: Diesen Fall finden Sie in § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) nicht.
28. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Mittelpfette entfernen

Frage: wir haben uns vor einigen Monaten ein Haus Bj 1952 gekauft, da der zweite Stock nicht gedämmt ist, haben wir bereits die Drempelwände und die Dachschrägen entfernt. In der Konstruktion des Kniestocks befindet sich eine Mittelpfette, die Pfette liegt nicht in den Ausenwänden des Hauses auf, und wird durch mehrere senkrechte Pfosten gestützt. Da der Kniestock entfernt werden sollte, wäre es optisch auch geschickt die Mittelpfette und die senkrechte Pfosten zu entfernen. Oberhalb der Geschossdecke, auf dem Dachboden, gibt es eine weitere Mittelpfette, die deutlich massiver ist. Die Entfernung der Fußpfette zu der oberen Mittelpfette müsste bei 3 - 3,5m liegen. Kann die untere Mittelpfette entfernt werden?

Antwort: Sie werden verstehen, dass ich von hieraus, ohne die Situation zu kennen, absolut keine verbindlichen Aussagen treffen kann.
25. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Glasdach BSH mit KVH aufrippen

Frage: wir haben eine Glasterrassenüberdachung aus BS-Holz, diese soll nun saniert werden. Bedingt durch eine zusätzliche Dachdämmung müßte auch das Glasdach erhöht werden. Kann man auf die 10/20 BSH Sparren ein 4/10 Aufdopplungsholz aus KVH si flach draufschrauben ohne zu verleimen? Darauf dann eine 12mm VSG Verglasung, die auf Gummis gelagert liegen und mit Aluprofilen gehalten werden. Was sagen die Richtlinien? Darf ich das Glas auf das KVH auflegen, das nur mit dem BSH verschraubt ist oder ist ein homogenes BSH zwingend vorgeschrieben? Danke für Ihre Mühe.

Antwort: Das können Sie so machen, kein Problem.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Hofeinfahrten etc. GFZ

Frage: Hallo, ich studiere Immobilienwirtschaft und schreibe gegenwärtig meine Diplomarbeit, welche ein recht großes Thema Baurecht enthält. Meine Frage ist nun, wenn ich die GFZ vorgegeben habe, zählen da Hofeinfahrten, Garagen, Stellplätze, Müllplätze etc. mit rein? § 20 BauNVO sagt nein, ist das in allen Fällen so? Irgendwie meine ich meine Dozentin mal etwas anderes gesagt haben zu hören bin mir aber nicht sicher und finde leider keinen der mir diese Frage beantworten kann. Wäre super wenn Sie mir helfen können. Vielen Dank!

Antwort: Da haben Sie schon richtig nachgelesen. Bei der Ermittlung der GFZ spielen diese Flächen keine Rolle, sondern lediglich bei der der GRZ.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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Fussbodenhoehe ausgleichen

Frage: wir haben uns ein baus bj 1965 gekauft und einiges renoviert. unter anderem haben wir im wohnzimmer aus 2 räumen einen gemacht. leider haben die beiden räume einen unterschiedlich hohen fußboden. wie gleichen wir diesen am besten an? es geht um ca 35qm fläche die zwischen 2 und 3 cm angehoben werden muß um auf die höhe des anderen raumes zu kommen. da wir laminat verlegen wollen, benötigen wir eine durchgehende höhe. kann ich "einfach" eine menge X an estrich auf den fußboden geben (kellerdecke) oder muß ich mir die tragkraft der decke erst berechnen lassen? vielen dank für die info.

Antwort: Ich würde Ihnen zum Verwenden einer Ausgleichsschüttung und anschließendem Verlegen von Trockenestrichplatten raten.
24. Aug 2009   | Email | Nach oben
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