Brandschutzdecke selber machen

Frage: ich bin durch Zufall auf Ihrer Seite angelangt und war sehr begeistert, eine Seite gefunden zu haben, auf der fundierte Informationen zu finden sind.

Nun habe ich auch eine Frage die den Brandschutz betrifft. Ich habe zur Auflage bekommen, dass ich alle Geschossdecken als F90 ausrüsten muss. Finde ich nicht schlimm, da es sich um Holzbalkendecken handelt, hätte ich eh etwas in der Richtung, auch aus Schallschutzgründen, unternommen. Ich bin im Trockenbau versiert und habe schon einige Bauten durchgeführt, bin aber kein Fachunternehmen, die Bauvorschriften für Brandschutzdecken sind so detailiert, dass ich kein Problem darin sehe diese selbst auszuführen. Ist dies zulässig? Viele Grüße und vielen Dank im voraus.

Antwort: Zunächst mal würde ich sagen: warum nicht? Wichtig ist das, was dabei rauskommt.
20. Jan 2009   | Email | Nach oben
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Aluverkleidung Holzstuetze

Frage: hallo wir lassen unsere Veranda verglasen das Dach wird an einer Seite durch eine Holzstütze h:2,5m Kantholz 10x10 getragen. diese Stütze soll mit Alu verkleidet werden. Frage a: Muss zwischen Holzstütze und Alu eine Folie gelegt werden und muss die Stütze eine Hinterlüftung bekommen? Auf einen Brüstungsriegel wir ein Fenster aufgesetzt. Frage b: sollte zwischen Fensterrahmen/Aluminiumverkleidung auch eine Folie gelegt werden?

Antwort: Zwischen Blechverkleidung und Stütze brauchen Sie weder Folie noch Hinterlüftung.
20. Jan 2009   | Email | Nach oben
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Reifschicht auf Fassade

Frage: Wir haben unser Haus mit 14 cm XPS 032 gedämmt und es ist auch gedübelt worden, Leider nicht mit den Dübeln aus dem Angebot (mit Deckel) sondern mit normalen Tellerdübel mit Plastikkopf Auf die Dämmung ist ein mineralischer Armierungsputz mit Netz gekommen und das ganze wurde mit mineralischen Oberputz und einen Egalisationsanstrich mit Silikonharzfarbe versehen. Nun bildet sich aber bei der derzeitigen Witterung ( -10 bis -20 Grad) eine Reifschicht auf der Fassade (vor allem auf der Nordseite ist sie den ganzen Tag zu sehen) und man sieht die gedübelten Stellen! Nun meine Frage dazu: Gibt das in 5-10 Jahren Probleme bzw. sieht man die Dübelstellen dann immer? Wäre das mit Styropordeckeln auf den Dübeln nicht zu sehen?

Antwort: Mit Styropordeckeln auf den Dübeln würden Sie diese wohl nicht sehen. Die Reifschicht hätten Sie aber auch dann.
19. Jan 2009   | Email | Nach oben
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Nichttragende Bodenplatte

Frage: zuerst ein Lob an Sie und Ihre Internetseite, denn ich habe unter der Rubrik "Holzfassade" noch einige Anregungen gefunden. Jetzt zu meiner Frage, zu der ich nichts gefunden habe: "Nichttragende-Bodenplatte" Mein Fachwerkhaus Bj.1765 ist teilunterkellert. Bisher waren die Bodenbalken im nichtunterkellerten Teil des Hauses direkt auf den Lehmboden gelegt. Die Balken konnten als Humus bei der Grüngutstelle entsorgt werden. Da das Haus auf einem Stuben-Sandsteinsockel steht, muss die Bodenplatte keine großen statischen Kräfte aufnehmen können (der Raum soll später als Küche genutzt werden). Deshalb möchte ich auf den klassischen Bodenaufbau: Betonplatte & Estrich verzichten. Folgender Aufbau schwebt mir vor: 1.) 10-15cm kapillarbrechende und nivillierende Schicht aus Split 2.) Diffusionsabsperrung mit Folie ( PE oder Bitumen ??? ) 3.) dow Roofmate SL-A / 60 mm 4.) Kreuzlattung aus 25 / 48 ( lichtes Maß zwischen den Latten 250mm ) 5.) Dielenboden Im Voraus besten Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen

Antwort: Da wäre ich etwas skeptisch, ob Ihr Boden auf die Dauer eben bleibt.
19. Jan 2009   | Email | Nach oben
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Profilbretter Aussenbereich

Frage: Gibt es Verlegerichtlinien zur Befestigung von unterseitigen Profilbrettern, 14/121 mm, im Außenbereich, ist hier eine verdeckte Klammerbefestigung zulässig?

Antwort: Von einer solchen Verlegerichtlinie ist mir nichts bekannt.
18. Jan 2009   | Email | Nach oben
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Dampfbremse verkleben

Frage: Wir haben unsere Dachschrägen gedämmt und mit einer Dampfsperre versehen. Da wir eine Lehmdecke und darüber Rauhspundbretter haben, haben wir folgendes Problem. Auf den Lehmdecken kann man die Dampfsperre nicht verkleben, da nichts hält und bis an das Mauerwerk kommt man nicht. Aber auf den Rauhspund sollen OSB Platten verlegt werden und die Stöße verleimt und mit Klebeband verklebt werden. Können wir jetzt die Dampfsperre jetzt an den OSB Boden kleben? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Antwort: Wenn die OSB-Platten staubfrei sind, können Sie die Dampfbremse schon darauf verkleben, auch mit Klebebändern.
18. Jan 2009   | Email | Nach oben
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Baulast Bauflucht

Frage: Meine Frau und ich sind an einem Grundstück in altem Ortsbaulage interessiert (alles alte Bauerngehöfte, Scheune an Scheune gebaut), es gibt jetzt ein Gutachten für das Grundstück wobei eine Baulast verzeichnet ist. Laut Gutachter wäre diese aber nicht wertmindernd. Was bedeutet bei einer Baulast folgender Wortlaut: Der Eigentümer des Grundstücks hat für sich und seine Rechtsnachfolger die baurechtliche Verpflichtung übernommen, bei künftiger Errichtung eines Wohnhauses auf diesem Grundstück die Fluchten sowie First- und Traufhöhen des Nachbargebäude zu übernehmen sowie den zwischen Wohnhausneubau und genehmigter Bauflucht gelegene Teil seines Grundstücks von jeglicher Bebauung freizuhalten und gärtnerisch anzulegen. Das mit First und Traufhöhe ist klar. In welchem Zusammenhang steht hier die Bauflucht, es ist alte Ortsbauweise, Haus an Haus, bzw. Scheuen an Scheune, so das man nur Vorder und Rückseite hat. Diese Gebäude sind aber in einer Reihe etwas versetzt. Muss ich dann das Haus auf der gleichen Höhe und gleichen Massen wie unser Nachbar bauen? Verfallen Baulasten, können diese gelöscht werden?

Antwort: Es scheint eine genehmigte Bauflucht zu geben, die über die Fluchten Ihrer Nachbarhäuser hinausgeht. Der vorige Eigentümer sich verpflichtet, die genehmigte Bauflucht bei einem Neubau nicht auszunützen, sondern die Fluchten der Nachbargebäude einzuhalten und den Bereich zwischen diesen und der genehmigten Flucht von Bebauung freizuhalten und gärtnerisch anzulegen.
18. Jan 2009   | Email | Nach oben
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Wohnraum in Garage

Frage: ich möchte im Land Brandenburg über einen Makler ein Reihenendhaus kaufen. An dem Haus direkt angebaut ist bereits eine große Doppelgarage + kleine Werkstatt dahinter, diese soll laut Maklerunterlagen von der Baugenehmigungspflicht befreit gewesen sein (Bau in 1999/2000). Die Garage hat allerdings ein Obergeschoss -mit einer Treppe innerhalb der Garage zu erreichen, wo neben einem Abstellraum auch ein Wohnraum + Bad errichtet worden sind. Nun meine Frage: hätte man damals für die Schaffung von extra Wohnraum nicht eine Baugenehmigung benötigt? Was könnte jetzt uns als Käufer passieren? Müsste man in Falle des Falls mit einem Abriss rechnen? Oder kann man auch nachträglich die Baugenehmigung bekommen? Andererseits: wo kein Kläger auch kein Richter, aber ich möchte (auch aus späteren Wiederverkaufsgründen) eine Rechtssicherheit schaffen. Vielen Dank im voraus.

Antwort: Ich würde da mal keine schlafenden Hunde wecken.
17. Jan 2009   | Email | Nach oben
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