Zweischalige Wand daemmen

Frage: Wir haben einen Bungalow Bj. 1978 in Ireland gekauft. Es ist ziemlich muffig in den nordseitigen Räumen. Die Wandkonstruktion ist außen 100mm breite Fertigbetonsteine, dann 100mm Abstand zur Holzfachwerkwand. Die Außenseite des HF-Wand ist mit Dachpappe "gesperrt". Die Isolierung zw. den Balken ist stark erneuerungsbedürftig. Wir wollen nun die Gipskartonplatten ausbauen, und die Fachwerkwände isolieren. Wie schützen wir nun die Holzbalken (auf denen das Nagelbinderdach lastet) und die neue Isolierung vor weiterer Feuchte?

Antwort: Das Problem ist, dass die von innen ausdiffundierende Feuchtigkeit nicht abgeführt wird. Die auf der Außenseite des Fachwerks angebrachte Pappe ist nicht diffusionsoffen, zudem besteht durch die Außenschale aus Fertigbetonsteinen auch keine Hinterlüftung.
23. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Fertighauswaende zusaetzlich daemmen

Frage: Ich bin Besitzer eines 1964 errichteten Hauses in Holzständerbauweise. Nach dem Erwerb Anfang dieses Jahres haben wir komplett neue 3-fach verglaste Fenster und eine neue Eingangstür verbaut. Als nächstes steht die Dämmung der Kehlbalkenlage der Geschossdecke zum kalten Dachboden an. Diese werden wir von einem Fachbetrieb durch Zelluloseeinblasung vornehmen lassen, nachdem ich die alte Dämmung (papierkaschierte Mineralwolle) entfernt habe. Die Außenwände haben zurzeit folgenden Aufbau gesehen von innen: - Strukturputz - Rigips - Spanplatte - 10 cm Holzständer (dünne Schicht Mineralwolle vorhanden) - Spanplatte - 60 mm Isoklinker aus 2005 (43 mm PUR-Schaum) Es existieren weder eine Dampfsperre, noch eine Windbremse. Von der Füllung des Hohlraumes mit Durolan (Schaum) oder RigiBead (Perlen) wurde mir abgeraten. Welche Möglichkeit habe ich noch, ohne den Hohlraum öffnen zu müssen, das Haus weiter zu dämmen? Kann man eine weitere Lage Dämmstoff von außen aufbringen? Und ist das sinnvoll? Vielen Dank für eine Antwort.

Antwort: Den Hohlraum können Sie nicht dämmen, ohne die vorhandene Dämmung zu entfernen. Um sie zu entfernen, müssten Sie die Wand jedoch öffnen.
23. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Dacheindeckung Vordach veraendern

Frage: Dacheindeckung verändern ohne Baugenehmigung? Der eigentliche Eingangsbereich unseres Einfamilienhauses von 1928 ist durch eine Art Vordach/Anbau aus Bimssteinen und Wellpolyester Eindeckung erweitert, dieser Anbau ist unbeheizt und ist auch nicht in den ursprünglichen Bauplänen verzeichnet, aber trotzdem wahrscheinlich schon so alt wie das Haus. Nun möchten wir das Wellpolyester durch Dachziegel oder aber Bitumenschindeln mit der entsprechenden Unterkonstruktion ersetzen, braucht man dafür eine Baugenehmigung (ca. 2x7m groß). Das Haus steht im Landkreis Kaiserslautern. Vielen Dank im voraus!

Antwort: Wenn nicht in Ihrem Bebauungsplan explizit das Verwenden von Wellpolyester für diesen Fall vorgeschrieben ist, was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, dann brauchen Sie dafür keine Genehmigung. In der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) steht unter
21. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Decke Pelletslager daemmen

Frage: Bei einer geplanten Dämmung mit Planarock plus, ist dann die Abriebfestigkeit gegenüber den Pellets beim Einblasen ausreichend, oder wie muss die Platte zusätzlich verkleidet werden?

Antwort: Angaben zur Abriebfestigkeit von Planarock Plus habe ich nicht finden können. Dies wäre aber auch nicht unbedingt von Nutzen gewesen, da ich kein Physiker bin und aus der Einblasgeschwindigkeit der Pellets nicht auf etwaige Schäden an der Dämmung schließen könnte.
21. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Standortfestlegung, Bauvoranfrage

Frage: wir wollen ein Haus bauen, das Grundstück unterliegt aber § 34BauGB. Wir möchten vor dem Kauf eine rechtsverbindliche Aussage über die Bebauungsmöglichkeit des Grundstücks. Ein Architekt des Maklers will nun eine "Standortfestlegung" machen. Was ist das genau? Ist dies rechtskräftig? Warum keine Bauvoranfrage? Besten Dank!! Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Antwort: Keine Ahnung, was das soll. Diesen Begriff habe ich in keinem Gesetz und keiner Verordnung des Baurechts gefunden.
18. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Zaehlt Dachvorsprung zur Gesamtlaenge?

Frage: Ich beabsichtige auf meinem Grundstück , ein Doppelcarport mit Geräteraum, als Grenzbebauung zu errichten. In einer Grundstücksecke steht bereits ein Gartenhaus (2,5m x 3m + Dachüberstand).Laut Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, darf die Grenzbebauung 9m an einer Grundstückseite und 15m Gesamtlänge an allen Seiten nicht überschreiten. Meine Frage wäre ,ob die Dachüberstände vom Carport und vom Gartenhaus in die 15m Gesamtlänge mit einbezogen werden müssen.

Antwort: Sie zitieren aus der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V). Dort steht unter
18. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Genehmigung Zelt

Frage: Auf einem Grundstück, welches von der Stadt Frankfurt am Main gepachtet wurde, möchten wir ein großes Zelt über den Winter aufstellen, mit knapp unter 100m² (fliegende Bauten). Das Zelt soll aus Holzbalken (6cmX6cm) gebaut werden und soll mit Plane abgedeckt sein. Welche Genehmigungen sind einzuholen, um solch ein Vorhaben zu realisieren?

Antwort: Sie haben sich ja schon sehr gut in der Hessischen Bauordnung (HBO) informiert.
18. Oct 2008   | Email | Nach oben
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Sichtschutz vor Nachbarfenster

Frage: ich habe eine Hof-Terrasse, wo der Nachbar mit 2 Fenstern Sichtkontakt hat. Als Sichtschutz dient seit über 5 Jahren eine Hecke mit ca. 175 cm Höhe, die in 3,50 m langen Pflanzkübeln eingepflanzt ist und in ca. 1 m Entfernung von den Fenstern steht. Die Hecke nimmt aufgrund der dunklen Färbung viel Licht weg. Ich habe vor, diese Hecke durch eine 1,70 m Hohe Abtrennung mit Doppelstegplatten zu erstellen. Frage: Kann ich diese Abtrennung ohne örtliche (Bauamt-?)Genehmigung aufbauen lassen? Muss ich mir die Genehmigung der Nachbarin einholen? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Antwort: Eine Genehmigung werden Sie dafür wohl nicht brauchen, weder vom Bauamt noch von Ihrer Nachbarin. Ich würde Ihnen aber auf jeden Fall raten, sich vorher mit Ihrer Nachbarin in Verbindung zu setzen und das Vorhaben im Einvernehmen mit ihr durchzuführen, um böses Blut zu vermeiden. Ich glaube nicht, dass sie etwas dagegen haben dürfte, da sie ja selbst auch etwas davon hat, in Form von mehr Licht.
18. Oct 2008   | Email | Nach oben
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