Wohnung im Keller in Bayern

Frage: ich habe eine Frage bezüglich einer Wohnung im Keller in einem Neubau. Es gibt für ein 2-Parteienhaus mehr Zuschüsse von der KFW-Bank als für eine 1-Parteienhaus. Bei einem Neubau sollte im Keller eine zweite Wohnung mit eingeplant werden. Meine Frage ist, ab wann eine Wohnung als Wohnung gilt. Und besonders wichtig wäre für mich zu wissen, wie es mit der nötigen natürlichen Belichtung für eine Wohnung im Kellergeschoss aussieht. Das ganze sollte in Bayern gebaut werden. Ich bedanke mich im Voraus! Viele Grüße

Antwort: Die Antworten darauf finden Sie in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) unter Abschnitt VII Nutzungsbedingte Anforderungen
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Haus selber planen

Frage: ich bin von Beruf Konstrukteur und möchte nächstes Jahr bauen. Bevor ich aber zum Architekten gehe möchte ich unser Haus selber auf CAD planen. Nun zu meiner Frage : Haben Sie für solche Fälle Bücher + Infomaterial auf was man dabei achten soll. z.B. Normen

Antwort: Die Themen Architektur, Bauen etc. füllen ganze Bibliotheken. Es ist auch durchaus kein Zufall, dass man als Architekt oder Bauingenieur erst mal einige Jahre studieren muss, bevor man seinen Beruf ausüben kann.
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Grenzabstand Maschendrahtzaun

Frage: In Ihrem Report "Zaun zum Nachbarn" NRG-BW § 11 Tote Einfriedungen wird festgestellt, dass bei Errichtung eines Drahtzaunes kein Grenzabstand, egal wie hoch der Zaun, einzuhalten ist. Ist ein Maschendrahtzaun im Sinne NRG-BW ein Drahtzaun? Ich möchte einen Maschendrahtzaun an der Grenze errichten. NRG sagt nichts darüber aus. Bitte um Antwort. Danke.

Antwort: Was soll ein Maschendrahtzaun anderes sein als ein Drahtzaun? Die Aussage bezieht sich aber nur auf das Nachbarrechtsgesetz.
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Fertighaus neu daemmen 2

Frage: Hallo und vielen herzlichen DANK für die fachmännische Unterstützung.

Ich habe ein Fertigteilhaus ca.1980 erbaut. Untergeschoß (Hochkeller) mit ca.46er Mauerwerk ist gebaut bis ca. 150cm über Bodenniveau. Darauf befindet sich eine Etage aus Fertigteilbauteilen (DDR) in Holzständerbauweise: außen 20mm Holzspanplatte, 80mm Holzständer, 80er Steinwolledämmung, dahinter Folie vermutlich Dampfsperre und innen dann 20mm Holzspanplatte als Innenbeplankung. An einigen Stellen, insbesondere wetterseitig, hat die Außenplatte vermutlich durch Tauwasser von innen heraus Schaden genommen und ist bröselig. Auch die angrenzenden Ständer und Schwellen sind ca. 1cm oberflächig angemorscht. Das Haus soll am Ende eine Holzfassade haben, daher mein Vorgehen allgemein: Außenplatten abnehmen, bestehende Dämmung raus, alte Folie raus, neue Dampfsperre einsetzen, Lattung, Konterlattung und neue Dämmung mit Außenfolie und Hinterlüftung anbringen. Die Beiträge zur Dämmung und Fassadenverkleidung habe ich dankend gelesen.

Meine Fragen:

Wie stark sollte die neue Dämmschicht sein?

Ist eine Dampfsperre trotz Hinterlüftung hier nötig?

Das gemauerte Untergeschoß soll bis kurz über den Boden mit in die Dämmung und Holzverkleidung einbezogen werden. Ist beim Übergang zwischen Holzständerbauteilen und Mauerwerk besondere Obacht zu geben, bspw. mit der Dampfsperre? Vielen Dank

Antwort: Die 80mm Ihrer Holzständer reichen als Dämmstärke natürlich nicht aus. Ich würde Ihnen raten, die Ständer voll zu dämmen und dann außen min. das gleiche nochmal draufzupacken.
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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Laibungsbrett befestigen

Frage: ich brüte gerade über der Planung unserer Holzfassade und habe noch einmal die Beiträge auf Ihrer Seite gelesen, da mir ein Problem auffiel. Da dachte ich, ich skizziere Ihnen das mal - damit Sie evtl. auch was für Ihre Seite haben - und schildere Ihnen mal die Situation. Wir haben uns für folgenden Wandaufbau entschieden: ...
07. Sep 2008   | Email | Nach oben
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