Uebernachten auf Gartengrundstueck

Frage: Wir interessieren uns für ein Gartengrundstück im Land Brandenburg (Außenbereich). Einzig ein Brunnen ist vorhanden, kein Stromanschluss, kein Gebäude (bis auf einen winzigen Lagerschuppen für Gartenmöbel und eine alte Bio-Toilette), an eine Baugenehmigung für ein Gebäude o.ä. ist lt. Verkäufer/Vorbesitzer nicht zu denken. Auf welche Weise könnte man sich baugenehmigungsfrei dort an den Wochenenden oder in den Ferien aufhalten? Der Verkäufer meint, man könnte einen Wohnwagen sommers aufstellen, müsste ihn aber winters entfernen. Dazu habe ich jedoch in meinen Recherchen bislang keine Angaben gefunden. Dort ist immer nur von drei Tagen Standdauer die Rede. Was stimmt? Hätten Sie eine andere Idee? Wir bräuchten auch beileibe kein massives Haus - nur etwas, worin wir übernachten könnten und was auch etwas bequemer als ein Zelt wäre. Besten Dank im voraus!

Antwort: Ihr Brandenburger seid anscheinend die größten Gartenliebhaber unter den deutschen Stämmen. Es kommen aus keinem anderen Bundesland so viele Anfragen zu solchen Themen wie aus Brandenburg.
18. May 2008   | Email | Nach oben
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Terrassenueberdachung in Brandenburg

Frage: Wir wollen im Bundesland Brandenburg eine Terrassenüberdachung mit den Maßen von ca. 7,40 x 4,00 m bauen lassen (Glasüberdachung, mittlere Höhe 2,25m). Unsere Frage ist nun, ob dies genehmigungspflichtig ist? Eine explizite Regelung für Terrassenüberdachungen konnten wir in der hiesigen Bauordnung leider nicht finden. Wenn wir die Brandenburgische Bauordnung richtig verstanden haben, dann ist dies trotzdem nicht genehmigungspflichtig, da es sich bei unserer Terrassenüberdachung in Anlehnung an die Definitionen in dieser Bauordnung am ehesten um ein "Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m3 umbautem Raum" handelt (§55/2 Nr.1). Vereinzelt hört man jedoch von einer maximalen Fläche von 15m² und max. 50m³ umbauter Raum (§55/2 Nr.10) für Terrassenüberdachungen. Da es sich bei einer Terrassenüberdachung (also ohne seitliche Wände) aber nicht um einen Wintergarten handelt, sind wir der Meinung, dass dieser Punkt keinesfalls zutreffen kann.

Antwort: In Brandenburg sind Terrassenüberdachungen, anders als in anderen Bundesländern, nicht gesondert beschrieben.
15. May 2008   | Email | Nach oben
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Balkon auf Grenze

Frage: Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte in Baden-Württemberg. Nun ist der Bauplatz für die zweite Hälfte auch verkauft worden und der Bauherr hat uns seine Pläne vorgestellt. Was uns stört, ist dass er den Balkon direkt auf unsere Grenzlinie setzt. Das Haus wurde vorne bis auf die Baulinie gebaut. Um eine sinnvolle Balkongröße zu bekommen wurde der Balkon um 1,90m nach innen gezogen. Der vorgesetzte Balkonteil überschreitet die Baulinie komplett und zwar mit einer Tiefe von 1,75m und einer Breite von 3,47m. Um in den überdachten Balkonteil genügend Licht zu bekommen, ist auch noch ein Lichtausschnitt direkt auf der Grenzlinie zu uns eingeplant. Ist ein Balkon auf der Grenzlinie so wirklich erlaubt oder muss auch bei Doppelhaushälften ein Mindestabstand eingehalten werden (vor allem außerhalb des Baufensters)? Ist ein solcher Lichtausschnitt mit Blick direkt auf unseren Balkon bzw. Garten erlaubt? Wir haben zwar die Landesbauordnung durchgelesen, als Laien sind wir aber leider überfordert.

Antwort: Zum Thema Abstandsflächen steht in der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg unter § 5 Abstandsflächen
14. May 2008   | Email | Nach oben
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Referat ueber Fassaden

Frage: ich muss für mein Studium ein Referat vorbereiten, zum thema "fassaden".

Meine Frage: Gibt es Broschüren, Fotos, Infos etc. die sie mir zu diesem thema zur verfügung stellen können????

Es handelt sich in erster linie um die eigenschaften von fassaden, was müssen sie können etc.? Was für Fassadenarten gibt es?

Besonders interessant sind für mich Holzfassaden, Glasfassaden, Klinkerfassaden, Aluminiumfassaden und Kunststofffassaden.

Können sie mir da helfen??

Antwort: Tut uns leid. Wir helfen zwar prinzipiell gerne. Eine Bibliothek sind wir aber nicht. Wir sind aber sicher, Ihre Uni/FH hat eine solche.

Gehen Sie dort hin und suchen Sie sich die Informationen, die Sie benötigen, zusammen.

Sie können auch im Internet Hersteller oder Herstellerverbände suchen und diese um Informationsmaterial bitten.

Bitte verzeihen Sie, dass wir, die wir uns unsere Studienarbeiten selbst erarbeitet haben, nun dasselbe auch von Ihnen erwarten und wenig Lust verspüren, Ihnen diese Arbeit abzunehmen.

Viel Erfolg!
13. May 2008   | Email | Nach oben
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Geraeteschuppen im Innenbereich

Frage: Ich möchte auf unserem Grundstück, liegt im Innenbereich im alten Ortskern, neben meiner Doppelgarage noch einen kleinen Geräteschuppen aus Stein bauen . Größe ca. 4x3 Meter mit Bodenplatte, gemauert. Umbauter Raum ca. 30 Kubikmeter denke ich. Kann ich dies ohne Genehmigung bauen oder nicht? Ein Gartenhaus wäre auch nicht kleiner.

Antwort: Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie wohnen. Daher werde ich Ihre Frage auf Basis der Vorschriften in Baden-Württemberg beantworten. Vergleichen Sie bitte im Anschluss die zitierten Vorschriften mit den für Ihr Bundesland gültigen, falls Sie nicht in Ba-Wü wohnen.
11. May 2008   | Email | Nach oben
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Kostenuebernahme bei Umbau Doppelhaus

Frage: Wir haben vor 8 Jahren einen Teil einer Doppelhaushälfte gekauft (Altbau). Die Besitzerin der anderen Haushälfte ist verstorben und die jetzigen Mieter möchten diese Haushälfte nun erwerben. Beide Häuser sind mit einer Dachrinne versehen, die aber bei den Nachbarn in den Kanal geleitet wird. Nun möchten die neuen potenziellen Nachbarn das Dach neu isolieren lassen, sodass dieses in Gesamtheit höher kommt. Uns wurde nun mitgeteilt, dass wir selbst an der Vorderseite wie an der Rückseite des Hauses einen Dachrinnenabfluss installieren und diesen auf unsere Kosten neu in den Kanal einleiten müssen. Müssen wir die Kosten für die Verlegung der neuen Dachrinnen selbst tragen? Dies ist aber nicht unsere Absicht, da wir dieses Haus so gekauft haben. Müssen die neuen Nachbarn diese Kosten für uns übernehmen. Oder wie verhält sich generell die Sachlage? Haben wir die Möglichkeit uns gegen die entstehenden Kosten zu wehren?

Antwort: Zu dieser Frage finden Sie nichts im Baugesetzbuch (BauGB) oder den Landesbauordnungen (LBOs). Wohl aber im Nachbarrechtsgesetz (NRG). Ich weiß nicht, in welchem Bundesland Sie leben. Daher zitiere ich nun aus dem NRG Baden-Württemberg und möchte Sie bitten, die entsprechenden Passagen mit dem NRG Ihres Bundeslandes zu vergleichen, falls Sie nicht in Baden Württemberg wohnen.
08. May 2008   | Email | Nach oben
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Balkonueberdachung in Bayern

Frage: Wir haben einen Balkon mit ca. 3m x 1,50m. (Bayern) Diesen möchten wir nun überdachen. In der neuen BayBO 2008 steht aber lediglich bei Verfahrensfreie Bauvorhaben "Terrassenüberdachungen bis zu 30qm". Meine Frage: Brauchen wir für eine Balkonüberdachung eine Genehmigung?

Antwort: Wie Sie erwähnt haben steht in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
07. May 2008   | Email | Nach oben
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