Wohnwagen als Wohnsitz

Frage: Wir möchten ein Stück Garten bei einem Wohnhaus in Hessen anmieten und dort zwei Wohnwägen darufziehen und dort leben (einziger Wohnsitz). Die sanitären Anlagen können wir im Haus nutzen. Ist das erlaubt bzw. unter welchen Auflagen? Muss da irgendwas angemeldet, beantragt oder begutachtet werden?

 

Antwort: Das Aufstellen von Wohnwagen mit der Absicht, sich darin aufzuhalten, sprich zu wohnen, ist in Hessen nur auf bauaufsichtlich genehmigten Campingplätzen oder Wochenendplätzen genehmigungsfrei.

 

Siehe Hessische Bauordnung (HBO) unter

 

Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55

I Errichtung, Aufstellung, Anbringung

 

8. Bauliche Anlagen auf Camping- und Wochenendplätzen

 

8.1 Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf bauaufsichtlich genehmigten Campingplätzen,

 

8.2 bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf bauaufsichtlich genehmigten Wochenendplätzen.

 

Zu diesen dürfte aber Ihr Gartengrundstück wohl kaum gehören. Somit dürfen Sie das ohne Genehmigung auch nicht machen. Ich glaube auch nicht, dass die Chancen für eine Genehmigung äußerst groß sein dürften.

 

HBO und mehr finden Sie unter Downloads.

26. Jul 2009   | Email | Nach oben
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