Wohnbauliche Nutzung

Frage: ich habe im Grundstücks-Kaufvertrag von meinen Eltern einen Absatz gefunden, zu dem ich Fragen habe und hoffe, dass mir jemand bei der Klärung helfen kann:

Innerhalb einer bestimmten Frist, muss dem Verkäufer des Flurstückes eine Nachzahlung erbracht werden, wenn der Kaufgegenstand oder ein Teil davon einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt wird.

Nun möchten meine Eltern auf dem angrenzenden Flurstück (allgemeines Wohngebiet) eventuell bauen und wir fragen uns, ob das neue Flurstück mitgenutzt werden könnte, ohne dafür zu zahlen. Auf dem neuen Flurstück soll kein Wohnhaus entstehen. Kann die Fläche aber "kostenfrei" für die nachfolgenden Punkte verwendet werden, weil diese nicht zur wohnbaulichen Nutzung gehören?

- Anrechnung zur Grundfläche "altes" Flurstück
- Anrechnung zur Geschoßfläche "altes" Flurstück
- Bau von Garage(n)
- Bau von Abstellplatz / Carport(s)
- Zufahrt / Weg zum "alten" Flurstück

Vielen Dank im Voraus für die Erklärung was eine wohnbauliche Nutzung ist.

 

Antwort: Was eine wohnbauliche Nutzung ist, erklärt sich eigentlich von selbst. Eine Bebauung mit einem Gebäude mit Wohneinheiten.

 

Eine Garage oder ein Carport/Stellplatz ist keine wohnbauliche Nutzung, ebensowenig eine Zufahrt.

 

Daher denke ich nicht, dass der Fall in dem Kaufvertrag eintritt und eine Nachzahlung fällig wird, nur weil sich auf dem Flurstück dann eine Zufahrt zu einem wohnbaulich genutzten Flurstück und Nebenanlagen dieser Wohnbebauung befinden.

 

Aber vielleicht sollten Sie da eher einen Anwalt fragen, der sich mit solchen Spitzfindigkeiten auskennt.

 

Zur GRZ und GFZ hinzurechnen können Sie das Flurstück nicht. Da zählt nur das Flurstück des Wohnhauses.

 

Außer Sie würden die Flurstücke zusammenlegen. Aber dann wäre sicher eine Nachzahlung fällig.

 

Ich denke, diese Regelung ist für den Fall gedacht, dass aus dem Flurstück später mal Bauland wird. Da will der Vorbesitzer dann seinen Teil vom Kuchen abbekommen.

24. Nov 2009   | Email | Nach oben
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