Wer hat recht, Baurechtsamt oder Vermesser?

Frage: Der B-Plan weist ein Baugrundstück mit verschiedenen GFZ aus. WA1 (der vordere Teil) 0,4, WA2 (dahinter) mit 0,2.
Das Bauamt sagt wir dürfen mit der gesamten GFZ im vorderen Bereich bauen.
Allerdings setzt der Vermesser nur WA1 an, was natürlich nicht reicht. Wer hat Recht, wie kann man den Vermesser überzeugen?

 

Antwort:  Recht hat meiner Meinung nach schon der Geometer, belegen kann ich das aber nicht. Das ist schon ein spezieller Fall.

 

Allerdings wären Sie ja schön blöd, das Angebot, dass Ihnen das Baurechtsamt macht, nicht zu nutzen. Sie müssen allerdings auch den Geometer verstehen, der seine Sache den Regeln entsprechend zu machen hat, um keine Probleme zu bekommen.

 

Wenn er es nicht mitmacht, soll er es mit der GFZ des WA1 ansetzen und Sie beantragen eine Befreiung für die Überschreitung der GFZ. Das kostet Sie dann halt ein paar hundert Euro, dafür sind alle auf der sicheren Seite. Ablehnen wird dies das Amt wohl kaum, wenn Sie Ihnen schon vorschlagen, es ohne Befreiung zu genehmigen.

06. May 2010   | Email | Nach oben
Kategorie:

 

Home | Kontakt | RSS | Disclaimer | Impressum
© Frag den Architekt 2010